Arbeitsmedizinische Vorsorge mit TÜV Rheinland
Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit und der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Die arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.
Unter die arbeitsmedizinische Vorsorge fallen folgende Aufgaben:

Klare Unterscheidung zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignung. Arbeitsmedizinische Vorsorge darf aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen nicht mit Untersuchungen zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung für berufliche Anforderungen verwechselt werden (Eignungsuntersuchungen, Tauglichkeitsuntersuchungen, Einstellungsuntersuchungen).
- Gefährdungsbeurteilungen
- Beurteilungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
- Vorsorge zur Erkennung von Berufskrankheiten
- Beratung und Aufklärung von Beschäftigten
- Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Bei den „alten G-Untersuchungen“ gab es keine Unterteilung in arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen.
Mit der Novellierung der ArbMedVV 2013 wurden die Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge klar definiert.
Im Anhang der ArbMedVV, der in vier Teile gegliedert ist, werden alle Tätigkeiten aufgelistet, die zum Veranlassen oder Anbieten der arbeitsmedizinischen Vorsorge führen:
- Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
- Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen
- sonstige Tätigkeiten
Die Beratungsleistung durch die Betriebsärztin/den Betriebsarzt erhält somit einen höheren Stellenwert. Die arbeitsmedizinische Vorsorge beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese und ggf. körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.
Im Alltagssprachgebrauch sind die Abkürzungen wie „G 42“, „G 20“, „G 37“ oder „G 39“ weiterhin üblich, auch wenn diese Begrifflichkeiten veraltet sind und keine verbindliche Rechtsgrundlage mehr darstellen. Die „Berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen“ liefern aber weiterhin Hinweise für die Ärzt*innen und dienen als Orientierung hinsichtlich der Untersuchungsinhalte bei bestimmten Anlässen.

Beispiele für arbeitsmedizinische Vorsorge
Infoblatt zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV
Kurz und bündig – die wichtigsten Informationen rund um die arbeitsmedizinische Vorsorge gemäß ArbMedVV
Infoblatt zur arbeitsmedizinischen Vorsorge | 89 KB | Download |
Arten der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Es gibt drei Arten arbeitsmedizinischer Vorsorge.
Weitere arbeitsmedizinische Untersuchungen
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