Betriebsbegehungen mit TÜV Rheinland
Pflicht nach Arbeitssicherheitsgesetz
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sind regelmäßige Betriebsbegehungen für jeden/jede Arbeitgeber*in Pflicht. Arbeitsmediziner*innen und Sicherheitsfachkräfte (Sifa) benötigen eine Kenntnis aller Arbeitsplätze, um Unfallgefahren, Belastungen von Beschäftigten und daraus resultierende gesundheitliche Gefährdungen zu ermitteln, um so eine zielgerichtete Beratung von Arbeitgeber*in und Beschäftigten zu garantieren. Dabei kann es sich um Einzelplatzbegehungen oder um Begehungen des ganzen Unternehmens handeln.
Wer nimmt an der Betriebsbegehung teil und wie läuft eine solche Begehung ab?
Sicherheitsbegehungen dienen dem Erkennen von Unfallgefahren und gesundheitlichen Belastungen an Arbeitsplätzen. Die Betriebsbegehung erfolgt überwiegend durch die Sicherheitsfachkraft (Sifa) mit Beteiligung betrieblicher Akteure, z. B. Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte. Auch die Betriebsärztin/der Betriebsarzt muss regelmäßig an den Begehungen teilnehmen. Die Betriebsbegehung kann für den gesamten Betrieb erfolgen oder im Falle eines besonderen Anlasses zu speziellen Fragestellungen durchgeführt werden.
Von der Begehung wird ein schriftliches Protokoll durch die Sifa angefertigt. Dieses stellt eine Momentaufnahme in einem ausgewählten Unternehmensbereich dar und ist ein Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung.
Im Anschluss kann dieses Protokoll als Grundlage für die Sitzung des Arbeitsschutzausschusses (ASA) dienen, in der die festgehaltenen Maßnahmen organisiert werden.
TÜV Rheinland unterstützt Sie bei Ihrer Betriebsbegehung, um im Anschluss eine bestmögliche Beratung von Arbeitgeber*in und Beschäftigten zu ermöglichen.
Infografik Betriebsbegehung

Ziele der Betriebsbegehung
Anhand der Sicherheitsbegehung kann überprüft werden, ob geltende Arbeitsschutzregeln eingehalten werden. Gleichzeitig wird der aktuelle Stand der Sicherheitstechnik im Betrieb sowie die Einhaltung des Gesundheitsschutzes überprüft. In diesem Zusammenhang werden alle Gefährdungsfaktoren berücksichtigt, die im Unternehmen auftreten können.
Hierzu zählen unter anderem:
- mechanische, elektrische und chemische Gefährdungen
- physische Belastungen
- Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe
- Brand- und Explosionsgefährdungen
- psychomentale Belastungsfaktoren

Weitere Themen im Zusammenhang mit Betriebsbegehungen bei TÜV Rheinland
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung Ihrer Betriebsbegehungen und beim Aufbau Ihrer gesamten Arbeitsschutzorganisation

Betriebsbegehung mit TÜV Rheinland
Kontaktieren Sie uns noch heute und erhalten Sie mehr Informationen über die Betriebsbegehung mit TÜV Rheinland.