Arbeitsmedizin von TÜV Rheinland
Für eine rechtssichere arbeitsmedizinische und betriebsärztliche Betreuung
Fördern Sie die Gesundheit in Ihrem Unternehmen aktiv:
Wenn es um die Gesundheit der Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen geht, sind unsere Betriebsärzt*innen verlässlichen Ansprechpartner*innen. Sie verfügen über umfassende Praxiserfahrung und fundierte arbeitsmedizinische und rechtliche Kenntnisse. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir einen Betreuungsplan, der sich an den individuellen Anforderungen Ihres Unternehmens orientiert. Unser Team berät Sie zu einem wirkungsvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen.
Benötige ich Arbeitsschutz?
Alle Arbeitgeber*innen sind laut Arbeitsschutzgesetz zur Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Die rechtliche Grundlage der betriebsärztlichen Betreuung und Arbeitsmedizin ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und in den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV) beschrieben. Insbesondere laut ArbSchG § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen muss der/die Arbeitgeber*in entsprechende Maßnahmen für den Arbeitsschutz treffen. Schon Unternehmen mit einer/einem sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitenden sind zur Einhaltung der oben genannten Gesetze verpflichtet und müssen eine Ärztin/einen Arzt für arbeitsmedizinische Untersuchungen und zur medizinischen Beratung ihrer Mitarbeitenden bestellen.
Ablauf unserer arbeitsmedizinischen Betreuung nach ASiG

Entsprechend Ihrer Unternehmensgröße und Branche unterstützen wir Sie mit unserer arbeitsmedizinischen Betreuung. Wir vereinbaren nach Vertragsabschluss regelmäßige Betreuungszeiten durch unsere Betriebsärztin/unseren Betriebsarzt und legen die jährlichen Inhalte unserer arbeitsmedizinischen Beratung fest. Sie erhalten standardisierte Dokumentationen.
Arbeitsmedizin in Ihrem Unternehmen – zu diesen Themen berät Sie die Betriebsärztin/der Betriebsarzt
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen
- Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, Einführung von neuen Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
- Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
- Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb
- Mitarbeitendenberatung über Gesundheitsgefahren bei der Arbeit
- Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
- Arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische und sonstige ergonomische sowie arbeitshygienische Fragen, insbesondere des Arbeitsrhythmus, der Arbeitszeit und der Pausenregelung sowie der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
- Arbeitsmedizinische Untersuchungen (Vorsorge, Eignungsuntersuchungen), Beurteilungen und Beratungen
- Beurteilung der Arbeitsbedingungen (u. a. bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen)
- Betriebliche Suchtprävention
- Arbeitsplatzwechsel, Eingliederung und Wiedereingliederung (betriebliches Eingliederungsmanagement)

Umfang und Bereiche unserer arbeitsmedizinischen Betreuung
Arbeitsmedizinische Betreuungsformen
Inhalt und Umfang der arbeitsmedizinischen Betreuung sind im ASiG in Verbindung mit der Vorschrift 2 der DGUV geregelt. Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen immer die Grund- und betriebsspezifische Betreuung in Anspruch nehmen. Für kleinere Unternehmen gibt es noch weitere Betreuungsmöglichkeiten.
Kurz gesagt umfasst die Grundbetreuung alles, was ein/eine Unternehmer*in in Bezug auf Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz beachten muss.
Beispielhafte Bestandteile der Grundbetreuung:
- Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen
- regelmäßige Betriebsbegehungen
- Teilnahme an Besprechungen (ASA)
- Beratung in allen Fragen rund um das Thema Arbeitsmedizin
Die Zeiten, die Sie für die Grundbetreuung einkalkulieren müssen, sind gesetzlich festgelegt.
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und soll sicherstellen, dass betriebliche Besonderheiten, z. B. spezifische Gefährdungen, in der Betreuung angemessen berücksichtigt werden.
Die betriebsspezifische Betreuung umfasst somit die Beratungs- und Betreuungsleistung, die sich durch die individuelle Struktur Ihres Unternehmens ergibt. Dazu gehören auch, falls notwendig, die Untersuchungen (Vorsorge, Eignungsuntersuchungen) der Mitarbeitenden.
Der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung muss individuell ermittelt werden. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gerne bei der Ermittlung Ihres individuellen Betreuungsbedarfs.
Die Grund- und anlassbezogene Betreuung ist eine spezielle Betreuungsform für Unternehmen mit maximal zehn Vollbeschäftigten. Hier gibt es keine festgeschriebenen Mindesteinsatzzeiten für Sicherheitsfachkräfte (Sifa) und Betriebsärzt*innen.
Die Betreuungsform setzt sich aus der Grundbetreuung unter Einbindung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes sowie einer anlassbezogenen Betreuung zusammen. Der Bedarf muss regelmäßig vom Unternehmen überprüft und aktualisiert werden. Bei bestimmten Anlässen muss das Unternehmen die Betriebsärztin/den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuziehen.
Arbeitsmedizin mit TÜV Rheinland

Möchten Sie mehr über unsere arbeitsmedizinische Betreuung erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne für ein Beratungsgespräch.