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Wir beantworten Ihre häufig gestellten Fragen rund um die Personenzertifizierung PersCert TÜV.

FAQ

Hier finden Sie alle Informationen zu Ihrer Rezertifizierung und Zertifizierungsprüfung.

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Wann erhalte ich mein PersCert TÜV Zertifikat?

In der Regel wird das PersCert TÜV Zertifikat innerhalb von drei Wochen nach dem Prüfungstermin an den Kooperationspartner oder die zertifizierte Person verschickt.

Wann und wo muss ich die Prüfungsgebühr entrichten?

Die Prüfungsgebühr wird immer gegen eine Rechnung entrichtet. Die Rechnung wird nach der Prüfungsdurchführung an die bei der Prüfungsanmeldung angegebene Adresse versandt. Erst nach Zahlung der Prüfungsgebühr haben Sie bei erfolgreicher Prüfung Anspruch auf ein Zertifikat.

Darf ich das Prüfzeichen-Signet, das sich auf meinem Zertifikat befindet auch unabhängig von meinem Zertifikat verwenden?

Nein, das Zertifikat darf nur als Ganzes verwendet werden. Sie sind auch nicht berechtigt andere Logos oder Markenzeichen des TÜV Rheinland auf Grund Ihrer Zertifizierung zu nutzen. Sie können ein individuelles Prüfzeichensignet, das Ihrem Abschluss zugeordnet ist, zu werblichen Zwecken erwerben. Weitere Information.

Darf ich mein Prüfzeichen-Signet meinen individuellen Bedürfnissen anpassen?

Nein, wenn Sie Probleme bei der Anwendung Ihres Prüfzeichen-Signets haben lassen Sie sich von uns beraten. Schicken Sie uns einen Entwurf, den wir Ihnen bestätigen oder Vorschläge zur Änderung machen. Kontakt: E-Mail

Wann und wo kann ich eine PersCert TÜV Prüfung nachholen?

Auf unserer Website unter Prüfungstermine Qualitätsmanagement und Prüfungstermine können Sie sich gerne über unsere offenen Prüfungstermine informieren. Bitte wenden Sie sich über den Button Kontakt mit Ihrer Anfrage an uns.

Ist es zulässig Hilfsmittel bei den PersCert TÜV Prüfungen einzusetzen?

Es kommt auf das jeweilige Zertifizierungsprogramm an. Die Verwendung von Hilfsmittel ist in der jeweiligen abschlussspezifischen Prüfungsordnung geregelt. Lassen Sie sich von den Seminarbetreuern vor Ort Einsicht geben.

Ist die Prüfungsteilnahme auch ohne vorherige Schulung möglich?

Die Prüfungsteilnahme ist auch ohne vorherige Schulung möglich, wenn die Schulung für die Prüfung keine Zulassungsvoraussetzung ist und auch keine Schulungsteilnahme von der zu zertifizierende Person erforderlich ist. Auskunft darüber gibt die jeweilige Prüfungsordnung.

Wie kann ich eine Rezertifizierung (Zertifikatsverlängerung) beantragen?

Die Informationen zur Rezertifizierung finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung. Antragsformulare sind unter www.certipedia.com herunter zu laden. Den Antrag zur Rezertifizierung sowie die erforderlichen Nachweise können Sie per E-Mail an den im Rezertifizierungsantrag benannten Ansprechpartner senden.

Welche Fort- und Weiterbildung ist für meine Rezertifizierung geeignet und wo kann ich diese absolvieren?

In Abhängigkeit vom Zertifizierungsprogramm können Seminare bestimmter oder beliebiger Anbieter vorgesehen sein. Die Seminare müssen im zertifizierten Bereich und im Zeitraum der Zertifikatsgültigkeit absolviert werden. Wenn in der Prüfungsordnung keine Festlegungen über den Seminaranbieter getroffen sind können Sie Seminarangebote beliebiger Anbieter auswählen.

Mein Zertifikat ist nicht mehr gültig. Ist es möglich die Rezertifizierung noch nachzuholen?

Eine Rezertifizierung kann vom Zertifikatsinhaber spätestens bis zu 3 Monaten nach dem Ablauf der Gültigkeit des aktuellen Zertifikates schriftlich bei PersCert TÜV beantragt werden.

Welche Einreichungsfrist muss ich für ein Gutachten für die Prüfung und Zertifizierung von Sachverständigen bei PersCert TÜV einhalten?

Die Einreichungsfrist für Gutachten ist in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt. Bei der Bestätigung Ihrer Gutachtenaufgabe wird auch der Abgabetermin vereinbart. Gutachten können in Papierform oder als pdf-Datei bei PersCert TÜV eingereicht werden.

Wie kann ich sicher gehen, dass eine Person zertifiziert ist?

Bitte wenden Sie sich über unser Kontaktformular an uns. Wir werden Sie schnellstmöglich informieren.

Welche Zulassungsvoraussetzungen sind für die Prüfungsteilnahme zu erbringen? Wie kann ich meine Nachweise überprüfen lassen?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in den abschlussspezifischen Prüfungsordnungen festgelegt. Ihre Nachweise können Sie uns gerne zur Überprüfung per E-Mail zusenden.

Wann und wo finden die nächsten Schulungen statt? Und wie kann ich mich für eine Schulung anmelden?

Bitte informieren Sie sich über das Schulungsangebot der TÜV Rheinland Akademie und unserer anderen Kooperationspartner auf deren Webseiten. Welcher Abschluss mit welchem Kooperationspartner durchgeführt wird können Sie auf „Certipedia“ erfahren.

Wann finden Zertifizierungsprüfungen statt?

Prüfungen finden in der Regel am Ende der vorbereitenden Schulung statt. Teilnehmer die aus nachvollziehbaren Gründen nicht an der „Regelprüfung“ teilnehmen können oder eine Wiederholungsprüfung ablegen, haben dazu in unseren Sammelprüfungsterminen oder bei der nächsten Prüfung am Standort ihres Schulungsanbieters die Gelegenheit. Wiederholungsprüfungen sollen frühestens 4 Wochen nach der Erstprüfung erfolgen. Prüfungen können bis spätestens 1 Jahr nach dem Ende der vorbereitenden Schulung abgelegt werden. Danach muss die Schulung vor einer Prüfung erneut absolviert werden.

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