Arbeitsplatzmessung

Arbeitsplatzmessung: Gefahrstoffschutz für Ihre Mitarbeiter
In vielen Berufen sind Arbeitnehmer während ihrer Tätigkeit gefährlichen Arbeitsstoffen ausgesetzt. Sie verarbeiten gefährliche Stoffe, die z. B. giftige, ätzende oder sensibilisierende Eigenschaften haben. Das Vorkommen von Krankheitserregern, Pilzen und Bakterien kann ebenfalls einen besonderen Schutz am Arbeitsplatz erforderlich machen.
Unsere Experten führen in Ihrem Auftrag Arbeitsplatzmessungen und Untersuchungen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder Biostoffverordnung (BioStoffV) durch. Auch bei erforderlichen Folgemaßnahmen unterstützen wir Sie bei der weiteren Vorgehensweise.
Als akkreditierte Messstelle für Arbeitsplatzmessungen unterstützen wir Sie bei Gefahrstoffmessungen.
Sie möchten mehr zu unseren Services rund um die Gefahrstoffmessung am Arbeitsplatz erfahren? Kontaktieren Sie uns!
Weniger Ausfälle dank der Gefahrstoffmessung am Arbeitsplatz
Mit den Arbeitsplatzmessungen und Gefährdungsbeurteilungen durch unsere Sachverständigen erhalten Sie verlässliche Ergebnisse zu Belastungen an Ihren Arbeitsplätzen. Als akkreditierte Messstelle dokumentieren wir für Sie die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen aus der Gefahrstoff- und Biostoffverordnung.
Mit unseren Messungen unterstützen wir den präventiven Gesundheitsschutz und helfen dabei, die Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter zu senken.
Unsere Services zur Arbeitsplatzmessung auf einen Blick
Unsere Experten unterstützen Sie optimal bei der Untersuchung Ihrer Arbeitsplätze auf mögliche Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe. Wir werten die Ergebnisse aus und entwickeln für Sie Empfehlungen für Folgemaßnahmen.
Im Folgenden sehen Sie unsere Leistungen rund um die Arbeitsplatzmessung:
- Ermittlung der Konzentrationen von gefährlichen Stoffen und biologischen Arbeitsstoffen in der Luft im Bereich von Arbeitsstätten wie zum Beispiel Aerosole, (an-)organische Gase und Dämpfe oder ausgewählte Parameter wie Nitrosamine oder Diisocyanate.
- Durchführung von Arbeitsplatzmessungen als personenbezogene oder ortsfeste Messungen.
- Erfassung von biologischen Arbeitsstoffen nach Biostoffverordnung (BioStoffV).
- Erfassung der Gefahrstoffe gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 402.
- Vergleichen und Bewerten der Ergebnisse der Arbeitsplatzmessungen mit den Arbeitsplatzgrenzwerten.
- Empfehlungen für weitere Maßnahmen bei Handlungsbedarf.
- Bewertung, ob die geplanten oder bereits durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen oder biologischen Arbeitsstoffen ausreichend sind.
Hohe Akzeptanz unserer Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz
Nutzen Sie unsere langjährigen Erfahrungen und unser umfangreiches Know-how als akkreditierte Messstelle für Arbeitsplatzmessungen. Unsere Services, Gutachten und Prüfzeichen sind anerkannt und stoßen bei Behörden, als auch beim Endverbraucher auf hohe Akzeptanz.
Wir führen Gefahrstoffmessungen bei Ihren Arbeitsplätzen durch. Fordern Sie noch heute Ihr individuelles Angebot an!
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