Sachverständigenprüfung von Röntgentechnik

Schutz Ihrer Anwender und Patienten durch die fachgerechte Sachverständigenprüfung Ihrer Röntgentechnik
Der Einsatz von Röntgentechnik ist mit der Freisetzung schädlicher Strahlung verbunden. Diese ionisierende Strahlung ist potenziell schädlich, sowohl für den Patienten als auch für den Anwender. Um diese Strahlendosis so gering wie möglich zu halten, muss jede Röntgeneinrichtung genehmigt und regelmäßig überprüft werden. Sorgen Sie deshalb neben der präzisen Diagnostik für eine technische Qualität und den sicheren Einsatz durch Ihre Röntgentechnik.
Unsere Sachverständigen unterstützen Sie optimal bei der Erfüllung Ihrer Pflichten als Betreiber einer Röntgeneinrichtung gemäß dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).
Vertrauen Sie bei der Prüfung vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und bei der fünfjährigen Wiederholungsprüfung Ihrer Röntgentechnik auf unsere langjährige Erfahrung, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit.
Lehnen Sie sich beruhigt zurück in der Gewissheit, keine Prüffrist zu versäumen – wir übernehmen das gesamte Prüfmanagement für Sie.
Sie möchten Ihre Röntgengeräte zügig in Betrieb nehmen oder sicher weiter betreiben? Profitieren Sie von der bundesweiten Verfügbarkeit unserer Sachverständigen und kontaktieren Sie uns noch heute!
Mit TÜV Rheinland als bundesweiter Partner für Qualität und Sicherheit Ihrer Röntgentechnik
Dank unserer Prüfungen von Röntgeneinrichtungen sind Sie in der Lage, präzise Diagnostik, technische Qualität und den sicheren Einsatz Ihrer Röntgentechnik für Patienten und Anwender sicherzustellen.
Ob Sachverständigenprüfungen oder qualitätssichernde Dienstleistungen im Röntgen- und Strahlenschutz, ob Zahnarzt bzw. radiologische Praxis oder Klinikkette, wir begleiten Sie dank unseres umfangreichen Know-hows und unserer Zulassung in den meisten Bundesländern, in jeder Phase: Von der ersten Idee, über die Genehmigung, bis hin zur wiederkehrenden Sachverständigenprüfung Ihrer Röntgeneinrichtung.
Profitieren Sie durch die fachgerechte Überprüfung unserer behördlich bestimmten Sachverständigen von einer zügigen Inbetriebnahme und dem schnellen Einsatz Ihrer Investitionen.
Sie erhalten ein neutrales Prüfergebnis und behalten den Überblick über Prüftermine. So erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß. Und falls es mal etwas mehr sein soll: Unser Sicherheitspaket umfasst die Prüfungen nahezu aller auf dem Markt befindlichen Geräte, auch solche mit hohen, aufwändigen Anforderungen, wie z. B. Computertomographen, Herzkathetermessplätze, aber auch z. B. nichtmedizinische Röntgenanlagen in Industrie, Forschung und Entwicklung.
Im Überblick: Unsere Leistungen rund um Ihre Röntgentechnik

Wir bieten Ihnen umfassende Leistungen rund um die Überprüfung Ihrer Röntgeneinrichtungen. Unsere behördlich bestimmten Sachverständigen unterstützen und begleiten Sie in allen Phasen vor und zur Inbetriebnahme Ihrer Röntgengeräte: Von der Idee bis zur Genehmigung. Darüber hinaus begleiten wir Sie gemeinsam mit dem Architekten des Gebäudes und dem Hersteller des Röntgengerätes bei der Einhaltung der baulichen Strahlenschutzmaßnahmen, der Eignungsprüfung der Untersuchungsräume sowie bei der rechtzeitigen Terminplanung zur Durchführung der notwendigen Prüfung zur Inbetriebnahme. Somit können Sie ihre Röntgenanlage zeitnah in Betrieb nehmen.
Zudem führen unsere behördlich bestimmten Sachverständigen die Prüfung Ihrer Geräte nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend nach fünf Jahren durch. Außerdem können Sie auf eine Vielzahl unserer qualitätssichernden Dienstleistungen im Röntgen- und Strahlenschutz gemäß StrlSchG bzw. StrlSchV zurückgreifen.
Unser Leistungsportfolio im Überblick:
Prüfung vor und zur Inbetriebnahme:
- Unterstützung bei Anzeige- oder Genehmigungsverfahren bei der zuständigen Aufsichtsbehörde bei Neuinbetriebnahmen von Röntgeneinrichtungen
- Erstellung von Sachverständigengutachten über den bautechnischen, personen-, geräte- und anwenderbezogenen Strahlenschutz nach der Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung (SV-RL)
- Abnahmeprüfungen an Teleradiologiestrecken
Prüfung nach wesentlichen Änderungen:
- Prüfung nach wesentlichen Änderungen an Röntgeneinrichtungen oder an Einrichtungen, die im Röntgenbetrieb benötigt werden
Wiederkehrende Prüfungen:
- Wiederkehrende Sachverständigenprüfung alle fünf Jahre für nahezu alle auf dem Markt befindlichen Geräte der Röntgentechnik, wie Computertomographen, Herzkathetermessplätze und nichtmedizinische Röntgenanlagen in Industrie, Forschung und Entwicklung
- Dokumentation der Sachverständigenberichte auf der Grundlage der SV-RL
- Messtechnische Kontrollen (MTK) an Dosisflächenproduktmesseinrichtungen
- Überprüfungen von Bildwiedergabegeräten im Rahmen der Sachverständigentätigkeit
- Prüffristenmanagement
Weitere qualitätssichernde Dienstleistungen im Röntgen- und Strahlenschutz gemäß StrlSchG bzw. StrlSchV:
- Beratung in allen Fragen der Röntgenverordnung und des Strahlenschutzes
- Unterstützung bei der Strahlenschutzorganisation
- Durchführung der Strahlenschutzunterweisungen
- Begleitung bei der Strahlenschutzplanung
- Unterstützung bei der Bauausführung und Überprüfung des baulichen Strahlenschutzes
- Prüfungen von Film-Folien-Systemen auf Gleichheit der Verstärkungsfaktoren, Artefaktfreiheit und Anpressdruck der Kassetten
- Prüfungen der Speicherfolien auf Artefaktfreiheit
- Konstanzprüfungen an medizinischen Röntgeneinrichtungen
- Überprüfung der Röntgenbildbetrachter
- Konstanzprüfungen an Bildwiedergabegeräten (Befundungsmonitore)
- Wertermittlungsgutachten bei geplantem Verkauf von Röntgeneinrichtungen
Für die Arbeit mit Röntgentechnik sind nationale und internationale Richtlinien, rechtliche Bestimmungen und normative Standards von größter Bedeutung. Wir prüfen Ihre Röntgentechnik unter anderem nach folgenden gesetzlichen Grundlagen:
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG),
- Röntgenverordnung (RöV),
- Strahlenschutzverordnung (StrSchV),
- Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung (SV-RL),
- Medizinproduktegesetz (MPG),
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV),
- Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV),
- Leitfaden zur messtechnischen Kontrolle von Medizinprodukten mit Messfunktion (LMKM)
Erfahren, unabhängig und kompetent in Sachen Röntgentechnik
Mit einem bundesweiten Partner für den Strahlenschutz in der Radiologie, sind Sie bestens für die Inbetriebnahme Ihrer Röntgeneinrichtung aufgestellt. Deshalb wählen Sie mit uns einen behördlich zugelassenen und kundennahen Dienstleister, der durch seine bundesweite Verfügbarkeit besonders für Klinikketten interessant ist.
Sie planen Ihre Röntgengeräte zügig in Betrieb zu nehmen? Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot für die Prüfung Ihrer Röntgentechnik an!
Unsere Nachhaltigkeits-Initiativen
Es geht um nichts weniger als die Zukunft. Unternehmen, Institutionen, Behörden und jeder einzelne von uns kann den Weg ins Morgen positiv mitgestalten. Wir unterstützen Sie umfassend dabei, dass Sie langfristig sicher, nachhaltig und effizient wirtschaften.
Vollzug des Strahlenschutzrechts
Novellierte Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL2021) ab 7. Juni 2021 anzuwenden.
Die Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL 2020) für die technische Prüfung von Röntgeneinrichtungen und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern durch Sachverständige nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung, wurde am 1. Juli 2020 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht.
Diese Richtlinie ersetzte die Richtlinie für die Sachverständigenprüfungen nach der Röntgenverordnung vom 9. Januar 2009.
Insbesondere wurden Anpassung an den Stand der Technik sowie an das neue Strahlenschutzrecht vollzogen. Neben Rechtsbezügen wurden ebenfalls neue Anforderungen an die Ausrüstung bei der Anwendung am Menschen und an die Teleradiologie aufgenommen sowie Aufzeichnungspflichten und Anforderungen bei Interventionen weiter ausgeführt.
Am 04.06.2021 wurde das erste Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 05.06.2021 in Kraft. Aufgrund dessen übersandte das BMU ein Rundschreiben bezüglich der dadurch notwendigen Änderungen der Sachverständigen-Prüfrichtlinie.
Um einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen, ist die Neufassung der Sachverständigen-Prüfrichtlinie (SV-RL 2021) ab dem 7. Juni 2021 u.a. bei den Sachverständigenprüfungen an Röntgeneinrichtungen zu Grunde zu legen.
Die aktuelle Version mit den markierten Änderungen, finden Sie in unserem Downloadbereich.
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