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NIS2 umsetzen: Anforderungen erfüllen & Compliance erreichen

NIS-2-Richtlinie | TÜV Rheinland

Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist und setzen Sie die Anforderungen strukturiert um.

Die neue NIS2-Richtlinie legt Mindeststandards für die Cybersicherheit innerhalb der EU fest und betrifft deutlich mehr Unternehmen als bisher: Neben Betreibern kritischer Infrastrukturen fallen auch viele mittelständische Unternehmen in Deutschland unter die NIS2-Vorgaben, insbesondere in Bereichen wie Industrie, Energie, Transport, Gesundheit und digitale Dienste.

Finden Sie heraus, ob Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist und lassen Sie sich von uns begleiten – von der Betroffenheitsprüfung über die Gap-Analyse und das Readiness Assessment bis zur strukturierten Umsetzung der NIS2-Anforderungen.

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NIS2-Anforderungen: Diese Maßnahmen müssen Unternehmen jetzt umsetzen

Die NIS2-Anforderungen betreffen zentrale Bereiche Ihrer Organisation und IT-Sicherheit. Für eine erfolgreiche NIS2-Umsetzung kommt es jetzt darauf an, die richtigen Maßnahmen zu priorisieren und strukturiert umzusetzen.

Risikomanagement und Verantwortlichkeiten etablieren

Ein wirksames NIS2-Risikomanagement bildet die Grundlage für Ihre NIS2-Compliance. Definieren Sie klare Zuständigkeiten und verankern Sie Cybersicherheit auf Managementebene.

IT-Sicherheitsmaßnahmen und Schutzkonzepte umsetzen

Setzen Sie gezielte NIS2-Maßnahmen um, um Systeme, Netzwerke und Daten wirksam zu schützen. Technische und organisatorische Maßnahmen müssen ineinandergreifen und regelmäßig überprüft werden.

Meldepflichten erfüllen und Vorfälle managen

Die NIS2-Meldepflichten verlangen, Sicherheitsvorfälle frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und fristgerecht zu melden. Etablieren Sie klare Prozesse für den Umgang mit Vorfällen und die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde. In Deutschland gelten feste Fristen: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Folgemeldung innerhalb von 72 Stunden und Abschlussmeldung grundsätzlich innerhalb eines Monats.

Nachweise sichern und Compliance dokumentieren

Für die NIS2-Compliance müssen Sie Maßnahmen nachvollziehbar dokumentieren. So schaffen Sie Transparenz und erfüllen die Anforderungen an Auditierbarkeit und Nachweisführung.

Welche Strafen und Haftungsrisiken drohen bei fehlender NIS2-Umsetzung?

Nicht nur die Anforderungen steigen, auch der Durchsetzungsdruck nimmt zu – im deutschen Recht insbesondere über Bußgeldtatbestände und Aufsichtsmaßnahmen nach dem BSIG. Bei Verstößen gegen die national umgesetzten NIS2-Pflichten drohen:

  • Geldbußen in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro bzw. 2 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen
  • Geldbußen bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes für wichtige Einrichtungen
  • Verbindliche Anordnungen, Prüfungen und Audits durch die zuständige Aufsicht
  • Besondere Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflichten der Geschäftsleitung
  • Bei besonders wichtigen Einrichtungen in gravierenden Fällen auch weitergehende Aufsichtsmaßnahmen
  • Für Betreiber kritischer Anlagen zusätzlich fortgeltende besondere Nachweis- und Prüfpflichten

Ihr Status quo: Wo stehen Sie bei der NIS2-Umsetzung?

Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist? Damit sind Sie nicht allein. Viele Unternehmen haben die Relevanz bereits erkannt, aber noch keine klare Einschätzung ihrer Betroffenheit und ihres konkreten Handlungsbedarfs. Entsprechend stellen sich Fragen wie:

  • Sind wir tatsächlich von der NIS2-Richtlinie betroffen?
  • Welche Anforderungen der NIS2-Richtlinie und der nationalen Vorgaben nach dem BSIG konkret für unser Unternehmen gelten?
  • Wo bestehen bereits Lücken?
  • Welche Maßnahmen müssen wir jetzt umsetzen?

Wir unterstützen Sie, die richtigen Antworten zu finden: Mit unserem NIS2 QuickCheck erhalten Sie schnell eine fundierte Ersteinschätzung. Sie schaffen Klarheit, priorisieren die richtigen Maßnahmen und legen die Grundlage für eine strukturierte NIS2-Umsetzung.

Ihr Weg zur NIS2-Compliance

Von der ersten Einschätzung bis zur kontinuierlichen Absicherung Ihrer Compliance begleiten wir Sie strukturiert durch alle Phasen der NIS2-Umsetzung. Dabei verbinden wir Analyse, Priorisierung und konkrete Umsetzung.

Betroffenheit klären
Gap-Analyse durchführen
×

Betroffenheit klären

Wir prüfen im Rahmen eines strukturierten NIS2 Assessments, ob und in welchem Umfang Ihr Unternehmen betroffen ist und welcher Handlungsbedarf besteht.

  • NIS2 QuickCheck und Betroffenheitsanalyse
  • Identifikation und Priorisierung von Risiken und Handlungsfeldern
  • Initiale Risikoanalyse
  • Erste Handlungsempfehlungen für Maßnahmen

×

Gap-Analyse durchführen

Mit einer gezielten NIS2 Gap Analyse bewerten wir Ihre bestehenden Prozesse und Systeme und identifizieren Abweichungen zu den regulatorischen Anforderungen.

  • Detaillierte Analyse bestehender Sicherheitsmaßnahmen
  • Abgleich mit NIS2-Anforderungen und relevanten Standards (z. B. ISMS, IT-Grundschutz)
  • Bewertung von IT-Compliance und Managementsystemen
  • Priorisierung der Handlungsfelder

Umsetzung vorbereiten
Umsetzung und Compliance sichern
×

Umsetzung vorbereiten

Wir entwickeln einen individuellen Maßnahmenplan und schaffen die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für eine strukturierte NIS2-Umsetzung.

  • Durchführung eines Initial Assessments (Reifegradanalyse)
  • Entwicklung einer Umsetzungs-Roadmap
  • Aufbau von Governance- und Risikomanagement-Strukturen
  • Definition und Planung technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Managed Services zur Unterstützung der Umsetzung

×

Umsetzung und Compliance sichern

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und sorgen dafür, dass Ihre Maßnahmen langfristig wirksam bleiben und die NIS2-Compliance kontinuierlich sichergestellt wird.

  • Implementierung technischer und organisatorischer Maßnahmen
  • Unterstützung beim Aufbau und Betrieb eines ISMS (vollständig oder teilweise)
  • Etablierung von Melde- und Reportingprozessen
  • Regular Pentesting und Red Teaming
  • Continuous Monitoring und Security Services (z. B. SOC, Cloud Security, IAM und BCM)

Warum TÜV Rheinland der richtige NIS2 Umsetzungspartner ist

Die Umsetzung der NIS2-Anforderungen erfordert mehr als Beratung. Es geht um fundierte Entscheidungen, klare Strukturen und eine wirksame Umsetzung. Mit TÜV Rheinland setzen Sie auf einen Partner, der genau das verbindet.

Ganzheitlicher Ansatz

Von der Betroffenheitsprüfung bis zur kontinuierlichen Absicherung: Wir begleiten Sie entlang des gesamten Prozesses und sorgen für eine strukturierte Umsetzung.

Beratung und Umsetzung aus einer Hand

Wir entwickeln nicht nur Konzepte, sondern unterstützen Sie aktiv bei der organisatorischen und technischen Umsetzung.

Fundierte Expertise in Cybersecurity und Regulierung

Unsere Fachleute kennen die regulatorischen Anforderungen und übertragen sie in konkrete, umsetzbare Maßnahmen für Ihr Unternehmen.

Klare Bewertungen und belastbare Ergebnisse

Als unabhängiger Partner stehen wir für nachvollziehbare Prozesse und fundierte Entscheidungen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um NIS2

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Wann ist Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen?

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich der Cyberregulierung deutlich. Auch in Deutschland fallen viele Unternehmen unter die neuen Vorgaben.

Die konkreten Abgrenzungs- und Anwendungsregeln sind im deutschen Recht insbesondere im BSI-Gesetz (BSIG) geregelt. Maßgeblich sind dabei vor allem Sektorzugehörigkeit, Unternehmensgröße und spezifische Einrichtungsarten.

Was bedeutet NIS2 konkret für Unternehmen in Deutschland?

Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie in deutsches Recht wurden die Anforderungen an Cybersicherheit konkretisiert. Grundlage ist insbesondere das BSI-Gesetz (BSIG).

Für Unternehmen bedeutet das: klare Vorgaben, zusätzliche Pflichten und verbindliche Prozesse, etwa zu Meldepflichten, Registrierung, Nachweisführung sowie zur Verantwortung der Geschäftsleitung.

Welche Unternehmen gelten als besonders wichtige Einrichtungen?

Im deutschen Recht wird zwischen „besonders wichtigen Einrichtungen“ und „wichtigen Einrichtungen“ unterschieden. Zu den besonders wichtigen Einrichtungen zählen insbesondere Betreiber kritischer Anlagen sowie bestimmte besonders exponierte Einrichtungsarten. Darüber hinaus fallen regelmäßig größere Einrichtungen aus den in Anlage 1 BSIG genannten Sektoren in diese Kategorie.

Welche Unternehmen gelten als wichtige Einrichtungen?

Wichtige Einrichtungen umfassen vor allem Einrichtungen aus den in Anlage 2 BSIG genannten Sektoren, soweit sie nicht als Kleinst- oder Kleinunternehmen ausgenommen sind.

Wie erfolgt die konkrete Einordnung?

Die konkrete Einordnung erfordert stets eine Prüfung anhand der gesetzlichen Vorgaben, der jeweiligen Einrichtungsart sowie der Unternehmensgröße. Einzelne Einrichtungsarten können zudem unabhängig von der allgemeinen Größenlogik unmittelbar in den Anwendungsbereich fallen.

Mehr Infos und Anwendungsbeispiele zu NIS2 finden Sie in unseren On-Demand-Webinaren

Webinarreihe on-demand: Sicher durch NIS-2.

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In unserer vierteilige Webinarreihe erläutert Ihnen unsere Expert:innen Schritt für Schritt, wie Sie die NIS-2-Richtlinie erfolgreich umsetzen.

Webinar on-demand: Gewappnet für NIS-2?

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Unsere Webinar-Aufzeichnung gibt einen Überblick, was die neue NIS-2-Richtlinie für Sie bedeutet und wie Sie sich gegen Gefahren aus dem Netz schützen können.

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