Überblick über das deutsche Lieferkettengesetz
Was Unternehmen über das neue Gesetz wissen müssen Am 11. Juni 2021 hat der Deutsche Bundestag das Lieferkettengesetz (LkSG) verabschiedet. Das Gesetz schafft einen Rahmen für Unternehmen, um ihren Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette nachzukommen und Menschenrechts- und Umweltanforderungen angemessen umzusetzen. Die Nichteinhaltung des Gesetzes wird mit empfindlichen Strafen geahndet.
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die
- ihren Hauptsitz oder eine Niederlassung (Muttergesellschaft) in Deutschland haben
- in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmer in Deutschland beschäftigen (gültig ab 01/2023)
- in der Regel mehr als 1.000 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen (gültig ab 01/2024)
Was beinhaltet das Lieferkettengesetz?
Unternehmen in Deutschland sind verpflichtet, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten in ihrer Lieferkette in angemessener Weise zu beachten. Damit sollen einerseits die Rechte der von den Unternehmensaktivitäten in den Lieferketten betroffenen Menschen gestärkt werden, andererseits soll den berechtigten Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden. Das Gesetz legt neun Sorgfaltspflichten fest, wie z.B. die Einrichtung eines Risikomanagementsystems und einer Beschwerdestelle sowie die Umsetzung von Anforderungen bezüglich Risiken bei Lieferanten.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ:
Allgemeine Informationen über das deutsche Lieferkettengesetz
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