Was müssen Unternehmen mit dem neuen Gesetz beachten
Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG (auch bekannt als Lieferkettengesetz) beschlossen. Das Gesetz schafft einen Rahmen, damit Unternehmen die Sorgfaltspflicht entlang ihrer Lieferkette wahrnehmen und menschenrechtliche und umweltbezogene Anforderungen in angemessener Weise umsetzen können. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes drohen empfindliche Strafen.
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die
- Ihre Hauptverwaltung oder eine Zweigniederlassung (Obergesellschaft) in Deutschland haben
- In der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen (gilt ab 01/2023)
- In der Regel mehr als 1.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen (gilt ab 01/2024)
Was beinhaltet das Lieferkettengesetz
Unternehmen in Deutschland sind dazu verpflichtet, in ihrer Lieferkette menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Dadurch sollen zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden. Das Gesetz definiert neun Sorgfaltspflichten wie beispielsweise den Aufbau eines Risikomanagements und einer Beschwerdestelle sowie die Umsetzung von Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Risiken bei Zulieferern.
Erhalten Sie weitere Informationen in unserem nachfolgenden FAQ:
Grundlegende Informationen zum deutschen Lieferkettengesetz
- Allgemeine Informationen
- Weiterbildungen Compliance
- Weiterbildungen Supply Chain Audits
Wie wir Sie bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettengesetzes unterstützen können

Angesichts der Komplexität von Lieferketten, die sowohl nationale und internationale Lieferanten umfassen, ist ein Prüfunternehmen wie TÜV Rheinland eine sinnvolle Unterstützung für Unternehmen, welche die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfüllen müssen. Einige Gründe für uns:
- Tiefgehende Branchenkenntnisse, darunter beispielsweise die Textil-, Elektronik- und Pharmabranche und der Handel sowie Automotive
- Fundierte Praxiserfahrung bei Supply Chain Audits durch bereits mehr als 50.000 Lieferanten-Audits
- Marktführer für Lieferantenaudits nach amfori BSCI
- Mehr als 270 APSCA registrierte Auditoren weltweit
Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Kontaktieren Sie uns dazu gerne und wir besprechen Ihre individuellen Anforderungen.