Sprinkler- und Hydrantenanlagen

Sprinkler und Hydranten im Härtetest
Feuerlöschanlagen schützen Menschenleben und Sachgüter. Mit der Anschaffung einer Feuerlöschanlage ist es jedoch nicht getan: Alterung, Verschleiß und Korrosion beeinträchtigen nach und nach den Brandschutz.
Wenn ein Feuer ausbricht, geht es bei den Löscharbeiten um Sekunden. Daher sind regelmäßige Überprüfungen vorgeschrieben. Unsere Sachverständigen untersuchen den technischen Zustand von Löschanlagen und bewerten, ob sie noch zur momentanen Nutzung Ihres Gebäudes passen. TÜV Rheinland unterstützt Sie bei Planung, Reparatur und Umbau von Hydranten und Sprinkleranlagen.
Ebenfalls führen wir Sicherheitsanalysen zum Stand der Technik durch, begleiten Sie während des Genehmigungsverfahrens und führen alle brandschutzrelevanten Prüfungen durch – Abnahmeprüfungen, wiederkehrende Prüfungen und Prüfungen nach den Richtlinien von Schadensversicherern und gesetzlichen Richtlinien.
Um dies zu gewährleisten, betreibt TÜV Rheinland u.a. ein eigenes Labor zur Überprüfung von Sprinklern aus Altanlagen (25-/12,5-Jahres Überprüfung).
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit TÜV Rheinland als Partner in allen Fragen rund um Löschanlagen
- weisen Sie nach, dass Sie Ihren Sorgfaltspflichten nachkommen und schaffen so für den Schadensfall die Grundlage zur Exkulpation.
- erleichtern Sie sich die Beweisführung im Versicherungsfall.
- gewährleisten Sie einen störungsfreien Betrieb.
- erhalten Sie Service aus einer Hand und bundesweiter Betreuung ohne regionale Einschränkung.
- qualifizieren Sie Ihr Betreiber-Personal.
- profitieren Sie von unserer langjährigen Kunden- und Branchenerfahrung, unserem hohen Qualitätsanspruch und unserer Neutralität.
Unser Leistungsspektrum für Feuerlöschanlagen im Überblick
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um Brandschutz, Alarmierung, Brandmeldung und Feuerlöschanlagen:
- Erstprüfung oder Prüfung vor Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen
- Labortechnische Überprüfung von Sprinklern aus Altanlagen gem. VdS 2091:2014 mit Bezug auf DIN EN 12259-1:20
- Sicherheitsanalysen zum Stand der Technik
- Prüfung der technischen Unterlagen
- Begleitung während der Planungsphase
- Terminverfolgung zur Einhaltung der Prüffristen
- Information und Beratung zu Sicherheitsanforderungen und technischen Ausführungsmöglichkeiten bei Planung, Errichtung und Änderung
- Begleitung bei Reparatur und Umbau
- Gutachten
- Unterstützung bei Genehmigungsverfahren
Folgende Prüfungen übernehmen wir für Sie
Prüfungen nach dem Arbeitsschutzrecht
Das Arbeitsschutzrecht verlangt eine Sicherheitsanalyse zum Stand der Technik Je nach festgestelltem Gefährdungspotential übernehmen wir auch die vorgeschriebene regelmäßige Prüfung von Gas- und Feuerlöschanlagen. So wird optimaler Brandschutz ermöglicht.
Prüfungen nach den Technischen Prüfverordnungen oder Sonderbauverordnungen
der Länder
Der Brandschutz in öffentlichen Bereichen und Gebäuden unterliegt nach Landesbaurecht besonderen Anforderungen. Unsere anerkannten Sachverständigen überprüfen die Funktionstüchtigkeit der Anlagen sowie die Betriebssicherheit des gebäudetechnischen Brandschutzes.
Prüfung nach den Bestimmungen der Sachversicherer
Sachversicherer verbinden ihren Versicherungsschutz mit Auflagen. Unsere anerkannten Sachverständigen stellen sicher, dass Sie diese Auflagen erfüllen.
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Labortechnische Überprüfung von Sprinklern aus Altanlagen | 262 KB | Download |
Prüfung von Sprinklerköpfen aus Altanlagen
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