Prüfung und Kalibrierung von Messeinrichtungen (AMS)

Ergebnisqualität automatischer Messeinrichtungen sicherstellen durch unsere Prüfungen und Kalibrierungen
Genehmigungsbedürftige und bestimmte nicht genehmigungsbedürftige Industrieanlagen verursachen Schadstoffausstöße. Um die Umwelt nicht übermäßig zu belasten, ist es erforderlich, die entstehenden Emissionen zu überwachen. Diese Überwachung geschieht mit Hilfe automatischer Messeinrichtungen (AMS).
Um mögliche Fehlmessungen zu vermeiden und die Qualität der Messergebnisse zu gewährleisten, ist es unerlässlich, die Emissionsmesseinrichtungen regelmäßig zu prüfen. Als zugelassene Messstelle nach §29b BImSchG unterstützen wir Sie mit den notwendigen Prüfdienstleistungen. Einmal pro Jahr wird die Funktionalität der Messeinrichtung durch eine Funktionsprüfung (Annual Surveillance Test, AST) überprüft. Aller drei Jahre wird zusätzlich eine Kalibrierung nach Qualitätssicherungsstufe 2 (QAL2) durchgeführt.
Unsere Experten haben auf dem Gebiet der Emissionsmesseinrichtungen jahrelange Erfahrungen gesammelt. Profitieren Sie von unserem umfangreichen Wissen und der hohen Qualität bei Messungen, Prüfungen und fachlichen Stellungnahmen.
Sie interessieren sich für die Funktionsprüfung und Kalibrierung von AMS? Dann setzen Sie sich jetzt mit einem unserer Experten in Verbindung!
Durch AST und QAL2 zuverlässig die Emissionen Ihrer Anlagen messen
Profitieren Sie von unserem umfassenden Know-how auf dem Gebiet der Funktionsprüfung und Kalibrierung von automatischen Messeinrichtungen. Mit uns als zugelassener Messstelle sind Sie in der Lage, die gesetzlichen Anforderungen bezüglich der regelmäßigen Überprüfung Ihrer automatischen Messeinrichtungen zu erfüllen.
Helfen Sie darüber hinaus aktiv, die Umwelt nachhaltig zu schützen – durch die kontinuierliche Überwachung der Emissionen Ihrer Anlagen.
Unsere Dienstleistungen für die Prüfung Ihrer automatischen Messeinrichtungen
Die Inbetriebnahme Ihrer automatischen Messeinrichtungen erfolgt nach der Erstellung einer Einbaubescheinigung. Hierzu gehören:
- Konformitätsprüfung
- Prüfung des Aufstellungsortes
- Prüfung der Installation
- Prüfung der Vergleichsmessstelle
- Funktionskontrolle der AMS
- Prüfung der Dokumentation
Danach ist es erforderlich, die zuverlässige Messung der Emissionen mit Hilfe von regelmäßigen Überprüfungen sicherzustellen. Dabei kontrollieren wir, als zugelassene Messstelle nach §29b BImSchG, die Emissionsmesseinrichtungen in festgelegten Abständen gemäß den Anforderungen der DIN EN 14181.
Zur jährlichen Funktionsprüfung (AST) gehören folgende Prüfungen:
- Sichtprüfung
- Dichtheitsprüfung
- Einstellzeit
- Überprüfung des Null- und Referenzpunktes
- Linearität
- Querempfindlichkeiten
- Null- und Referenzpunktdrift
- Prüfung der Dokumentation
- Fünf Vergleichsmessungen mittels Referenzmessverfahren
Die wiederkehrende Kalibrierung alle drei Jahre umfasst darüber hinaus:
- Fünfzehn Vergleichsmessungen
- Erstellung einer Kalibrierkurve
- Festlegung der nötigen Parameter
Sollte es wesentliche Änderungen geben, in Bezug auf die Betriebsbedingungen Ihrer Anlage oder die AMS, ist eine erneute Kalibrierung innerhalb von sechs Monaten erforderlich.

25 Jahre Erfahrung für die Funktionsprüfungen und Kalibrierungen Ihrer AMS
Vertrauen Sie uns als kompetentem Partner an Ihrer Seite. Wir verfügen über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich der Prüfung und Kalibrierung von Messeinrichtungen sowie der Abnahmemessungen im In- und Ausland. Als zugelassene Messstelle gemäß §29b BImSchG im gesamten Bundesgebiet, sind wir bei Behörden als Fachgutachter anerkannt. Darüber hinaus sind wir in den Bereichen Emissions- und Immissionsmessungen und Eignungsprüfung von Messeinrichtungen als Messstelle akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005.
Sie haben noch Fragen? Unsere Experten informieren Sie gern zum Thema.
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