Sie stellen in Ihrem Betrieb tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium her? Dann verpflichtet Sie die europäische Bauproduktenverordnung (EU-BauPVo, vormals Bauproduktenrichtlinie) in Verbindung mit der seit Ende 2010 harmonisierten Norm EN 1090-1 spätestens ab 1.7.2014, solche Bauprodukte in den Mitgliedstaaten der EU nur noch mit CE-Kennzeichnung auf den Markt zu bringen.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihr Werk und die werkseigene Produktionskontrolle zertifizieren und überwachen lassen. Mit dem Zertifikat weisen Sie nicht nur die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter und die erforderliche technische Ausrüstung nach, sondern auch die Einhaltung der festgelegten wesentlichen Produkteigenschaften Ihrer Bauteile. Das Zertifikat ist eine unbedingte Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung Ihrer Bauteile aus Stahl und Aluminium und den damit verbundenen freien Warenverkehr in der EU. Bereits heute können Sie Ihre Bauprodukte nach EN 1090-1 mit einer CE-Kennzeichnung und der dazugehörigen Leistungserklärung problemlos vermarkten, wenn die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle durchgeführt wurde.
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Mit der Zertifizierung nach EN 1090-1 durch die Experten von TÜV Rheinland
TÜV Rheinland vereint zwei der ersten anerkannten Stellen für diese Zertifizierung unter einem Dach.
Als Grundlage für die Zertifizierung gemäß EN 1090-1 sind in Ihrem Betrieb folgende Prüfungen und Nachweise erforderlich:
Ist Ihr Antrag auf Zertifizierung angenommen, führt einer unserer Experten die so genannte Erstinspektion Ihrer WPK durch. Erfüllen Sie alle erforderlichen Kriterien, erhalten Sie das „Zertifikat der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle“.
Vor rund 20 Jahren trat die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EEC in Europa in Kraft. Ziel war und ist es, unterschiedliche nationale technische Regeln für Bauprodukte zu harmonisieren und den freien Warenverkehr in der EU zu realisieren.
Seit Juli 2013 ersetzt die neue europäische Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) die bisherige Bauproduktenrichtlinie (BPR) und Bauprodukte müssen nach den Regeln der neuen Verordnung in Verkehr gebracht werden. Das betrifft vor allem die schriftliche Leistungserklärung und eine geänderte CE-Kennzeichnung.
Tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium dürfen seit 1.1.2011 mit einer CE-Kennzeichnung gehandelt werden, wenn der Konformitätsnachweis erbracht ist. Die Normenreihe EN 1090 wird künftig die in Deutschland die bekannt gemachten Technischen Regeln DIN 18800-7 und DIN V 4113-3 ablösen.
Spätestens ab 1.7.2014 – nach Ablauf der Koexistenzperiode – müssen Hersteller von tragenden Bauteilen aus Stahl und Aluminium zertifiziert sein, wenn sie ihre Bauprodukte in Deutschland und der in EU in Verkehr bringen.
Daraus folgen: