EN 1090 Zertifizierung von tragenden Bauteilen
Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle nach DIN EN 1090
Sie sind Hersteller von tragenden Bauteilen aus Stahl und Aluminium? Dann verpflichtet Sie die Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) die von Ihnen hergestellten Bauprodukte in den Mitgliedstaaten der EU mit CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung in Verkehr zu bringen.
Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie ihre Werkseigene Produktionskontrolle von uns als dafür Notifizierte Stelle (NoBo 0035) auf Basis mit der harmonisierten Norm EN 1090-1 zertifizieren und überwachen lassen.
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Voraussetzungen für die Zertifizierung gemäß EN 1090-1
Als Grundlage für die Zertifizierung gemäß EN 1090-1 hat der Hersteller folgende Aufgaben zur Bewertung der Konformität von tragenden Bauteilen:
- Erstprüfung
Nachweis, dass der Hersteller über die Voraussetzungen verfügt, tragende Bauteile und Bausätze nach der EN 1090-1 zu liefern. Dies umfasst die Gesamtheit von Prüfungen und Verfahrensweisen, mit denen alle für den Produkttyp repräsentativen Leistungsmerkmale stichprobenartig, bestimmt werden. - Werkseigene Produktionskontrolle (WPK)
Einrichtung, Dokumentation und Aufrechterhaltung des Systems der werkseigenen Produktionskontrolle, um sicherzustellen, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte die zu erklärenden Leistungsmerkmale aufweisen. - Probenahme, Prüfung und Überprüfung im Werk
|Während der Herstellung durchgeführte Kontrolle der Produktion mittels Bewertungsprüfungen, um sicherzustellen, dass die Bauteileigenschaften eingehalten werden.
Der Zertifizierungsablauf der EN 1090-1
- Anwendung
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Hersteller eine Zertifizierung nach EN 1090 beantragen. - Erstinspektion
TÜV Rheinland auditiert den gesamten Prozess der werkseigenen Produktionskontrolle und führt die Inspektion durch. - Zertifikat
Sind alle geforderten Kriterien erfüllt, wird das Zertifikat der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle ausgestellt. Damit weisen Sie nicht nur die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter und die erforderliche technische Ausstattung nach, sondern auch die Einhaltung der festgelegten Leistungsmerkmale Ihrer hergestellten Bauprodukte.
Als geprüfter und zertifizierter Hersteller werden sie von uns in dem Online-Register www.en1090.net sowie Certipedia registriert. Sie erhalten auf Wunsch ein TÜV-Prüfzeichen. - Regelmäßige Kontrolle
Da eine stetige Kontrolle zu der Einhaltung der EN 1090 erforderlich ist, führt TÜV Rheinland regelmäßige Überwachungen durch.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit der Zertifizierung nach EN 1090-1 durch die Experten von TÜV Rheinland
- sind Ihre Produkte in der Europäischen Union frei handelbar
- gewinnen Sie Rechtssicherheit in der Europäischen Gemeinschaft
- profitieren Sie von unserem langjährigen Know-how hinsichtlich der Zertifizierung und Überwachung von Bauprodukten
Die Europäische Bauproduktenverordnung als rechtliche Grundlage der EN 1090-1
Die Entwicklung und Bedeutung der Europäischen Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011
Die Europäische Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 trat 2011 in Kraft, um die Harmonisierung der Bauproduktnormen im Europäischen Binnenmarkt zu gewährleisten. Sie legte fest, dass Bauprodukte grundlegende Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz erfüllen müssen. Im Laufe der Jahre wurde die Verordnung an technologische Fortschritte und gesetzliche Anforderungen angepasst.
Novelle 2022: Fokus auf ökologische Nachhaltigkeit
2022 wurde die Verordnung umfassend überarbeitet, um ökologische Nachhaltigkeit stärker zu mit einzubeziehen. Neue Anforderungen umfassen die Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus eines Produkts (von Herstellung bis Entsorgung) sowie die Pflicht zur Bereitstellung von Umweltproduktdaten, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu fördern.
Wichtige Änderungen ab 2026: Wegbereiter für eine nachhaltige und digitale Bauwirtschaft
Die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU 2024/3110) bringt ab 2026 erhebliche Änderungen und ist ein wichtiger Schritt hin zu einer moderneren, nachhaltigeren und digitalen Bauwirtschaft in Europa. Die Verordnung wird im Sinne der europäischen Green Deal-Ziele weiter ausgebaut. Geplant sind strengere CO2-Grenzwerte für Bauprodukte, die Förderung recycelter Materialien und die Integration von Kreislaufwirtschaftsprinzipien. Zudem soll die Digitalisierung im Bauwesen (bspw. durch den Einsatz digitaler Produktregister) vorangetrieben werden. Damit bleibt die Verordnung ein zentraler Baustein zur Förderung nachhaltigen Bauens in der EU.
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