Land und Sprache

Navigieren Sie CBAM souverän: mithilfe der TÜV Rheinland Compliance Services

Navigieren Sie CBAM souverän: mithilfe der TÜV Rheinland Compliance Services

Was ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)?

CBAM ist der Mechanismus der Europäischen Union zur Bepreisung von Kohlenstoffemissionen, die mit bestimmten importierten Waren verbunden sind. Er sorgt für einen fairen Wettbewerb zwischen in der EU ansässigen Herstellern und Importeuren aus Ländern mit einer weniger strengen Klimapolitik. Im Mai 2023 führte die Europäische Kommission den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ein. Der CBAM ist ein zweites Emissionshandelssystem für Importeure und stellt den weltweit ersten Grenzausgleich für CO2-Preise dar.

CBAM ist nicht nur eine Verordnung, sondern eine strategische Notwendigkeit für den Welthandel.

Globaler Carbon Experte

Die CBAM verpflichtet EU-Unternehmen, die bestimmte Produkte aus Nicht-EU-Ländern importieren, die in diesen Importen enthaltenen CO2-Emissionen zu ermitteln und dann eine entsprechende Anzahl von CBAM-Zertifikaten zu erwerben. Auf diese Weise werden Importe aus Nicht-EU-Ländern mit demselben CO2-Preis belastet, als wenn sie in der EU hergestellt worden wären

Seit 2025 ist die CBAM-Meldung verpflichtend, und ab 2027 besteht die Verpflichtung zur Rückgabe von Zertifikaten.

Wer ist von CBAM betroffen?

  • Importeure von Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Wasserstoff, Strom und Zement in die EU.
  • Unternehmen mit Produktionspartnern außerhalb der EU, die die eingebetteten Kohlenstoffkosten berücksichtigen müssen.
  • Unternehmen, die ihre Berichterstattung über Kohlenstoffkosten und ihre Beschaffungsstrategien anpassen müssen, um CBAM-konform zu bleiben.

Was bedeutet CBAM für Ihr Unternehmen?

Sehen Sie, wie unsere Experten Dr. Bahar Cat-Krause und Hritik Patil in diesem kurzen Interview die wichtigsten Herausforderungen und Möglichkeiten erläutern:

Wichtige CBAM-Aktualisierungen für 2026.

Hier finden Sie die wichtigsten Themen, die von der Aktualisierung betroffen sind. Bitte klicken Sie auf die Kacheln, um weitere Informationen zu erhalten:

Delegierte Berichterstattung und Umgehungsschutz
Aufgeschobene Zertifikatsverpflichtungen
×

Delegierte Berichterstattung und Umgehungsschutz

Ab 2025 können Importeure ihre CBAM-Meldepflichten an Drittdienstleister delegieren, bleiben aber für die Richtigkeit der Informationen verantwortlich. Gleichzeitig verhindern strengere Umgehungsvorschriften Versuche, das System zu umgehen, z. B. durch die Umetikettierung von Waren oder deren Umleitung über Drittländer.

×

Aufgeschobene Zertifikatsverpflichtungen

CBAM-Zertifikate sind ab 2027 erforderlich, während die Kohlenstoffbepreisung bereits ab 2026 gilt, so dass den Importeuren eine Übergangszeit eingeräumt wird, bevor die volle Zertifikatspflicht in Kraft tritt.

Verlängerte Meldefristen
Flexible Optionen für Emissionsdaten
×

Verlängerte Meldefristen

Die Frist für die Einreichung der jährlichen CBAM-Berichte wurde bis zum 30. September 2026 verlängert, so dass die Importeure mehr Zeit haben, ihre Daten zu überprüfen, die Richtigkeit sicherzustellen und den Einreichungsprozess abzuschließen. Diese Verlängerung trägt dazu bei, den Verwaltungsaufwand zu verringern und eine zuverlässigere Berichterstattung zu unterstützen.

×

Flexible Optionen für Emissionsdaten

Importeure haben die Möglichkeit, ihre Emissionen entweder anhand von tatsächlich gemessenen Daten oder anhand der EU-Standardwerte zu melden. Dieser Ansatz ermöglicht es den Unternehmen, die Methode zu wählen, die am besten zu ihrer Datenverfügbarkeit und ihren Berichterstattungsmöglichkeiten passt und gleichzeitig die Einhaltung der CBAM-Anforderungen gewährleistet.

Vereinfachte Abzüge
Neue mengenbasierte Steuerbefreiung
×

Vereinfachte Abzüge

Importeure können bereits im Ausland gezahlte Kohlenstoffkosten absetzen, indem sie die von der EU genehmigten Standardsätze anwenden. Dieser vereinfachte Ansatz erleichtert die Berücksichtigung ausländischer Kohlenstoffpreise und gewährleistet gleichzeitig die Konsistenz und Einhaltung der CBAM-Vorschriften.

×

Neue mengenbasierte Steuerbefreiung

Die frühere Befreiung von 150 € pro Sendung wurde durch eine neue mengenbezogene Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr ersetzt. Diese Änderung verringert die Meldepflichten für kleine Importeure und macht die Einhaltung der Vorschriften einfacher und verhältnismäßiger im Hinblick auf die Menge der eingeführten Waren.

Wie kann sich Ihr Unternehmen auf die neuen CBAM-Anforderungen vorbereiten?

Um compliant und wettbewerbsfähig zu bleiben, sollten Unternehmen proaktive Schritte zur Anpassung an das CBAM unternehmen.

  • Überprüfen Sie Ihre Prozesse zur Erhebung von Emissionsdaten in der Lieferkette.
  • Beurteilen Sie die Auswirkungen auf die Kohlenstoffkosten und passen Sie Ihre Finanzplanung entsprechend an.
  • Ziehen Sie CBAM-Berichtslösungen von Dritten in Betracht, um die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern.
  • Beauftragen Sie einen Verifizierungsdienst für Kohlenstoffkosten, um die Abzüge zu optimieren.

Durch frühzeitiges Handeln können Unternehmen nicht nur die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, sondern auch ihre Position auf einem kohlenstoffbewussten Markt stärken.

Wie kann TÜV Rheinland sie unterstützen?

Die Erfüllung der CBAM-Anforderungen kann komplex sein, von der Emissionsüberwachung bis zur Vorbereitung auf die künftige Zertifikatsabgabe. TÜV Rheinland unterstützt Sie mit fachkundigen Dienstleistungen, damit die Einhaltung der Vorschriften reibungslos funktioniert:

  • Technische Unterstützung: Beratung zu den neuesten CBAM-Verpflichtungen, zur Emissionsüberwachung und zur Bilanzierungsmethodik.
  • Schulungen: Vermitteln Sie Ihrem Team das nötige Wissen, um Emissionsdaten zu prüfen und Emissionskostenabzüge effektiv zu verwalten.
  • Vorab-Prüfung: Eine proaktive Überprüfung Ihres Geschäftsbetriebs und Ihrer Berichterstattung, um sicherzustellen, dass Sie für die Abgabe des CBAM-Zertifikats im Jahr 2027 bereit sind.

Flyer: Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Flyer: Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Lesen Sie mehr über die Phasen der CBAM-Einführung, unsere CBAM-Dienstleistungen und häufig gestellte Fragen.

Die wichtigsten Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um CBAM

Diese Antworten unterstützen Sie auf Ihrem Weg zur Einhaltung der Vorschriften:

Alle anzeigen Ausblenden

Warum wird CBAM eingeführt?

Die EU führt CBAM ein, um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen aufgrund einer harmonisierten Preisgestaltung für Treibhausgasemissionen innerhalb der EU zu begegnen.

Welche Waren fallen unter die CBAM?

Zunächst gilt CBAM für Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff.

Wie wird sich CBAM auf die Importeure auswirken?

Die Importeure müssen die mit ihren Produkten verbundenen Emissionen melden und möglicherweise einen Kohlenstoffpreis zahlen, der dem der EU-Hersteller entspricht.

Wann beginnen die finanziellen Verpflichtungen?

CBAM-Zertifikate müssen ab 2027 eingereicht werden. Die Preisgestaltung beginnt ab 2026.

Kann ich die CBAM-Berichterstattung delegieren?

Ja, die Berichterstattung kann an bevollmächtigte Dritte übertragen werden.

Bereit für CBAM? Wir unterstützen Sie gerne.

Unverbindliches Angebot einholen

Unverbindliches Angebot einholen

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie eine erste Orientierung? Kontaktieren Sie uns.

Das könnte Sie auch interessieren

Nachhaltigkeits- und ESG-Prüfservice

TÜV Rheinland Experte berät einen Kunden zum Thema Nachhaltigkeits- und ESG-Prüfung

Wir überprüfen die Nachhaltigkeits- und ESG-bezogenen Daten einer Organisation gemäß ihrer Nachhaltigkeitsberichte und ESG-Angaben.

mehr erfahren

Zuletzt besuchte Dienstleistungsseiten