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Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)

Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)

Grundlage für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen

Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) trat am 16.7.2021 in Kraft und löste die bis dahin geltenden Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) zu überwachungsbedürftigen Anlagen ab.

In Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bildet das ÜAnlG aktuell die rechtliche Grundlage für die Errichtung, Änderung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen in Deutschland.

Wir möchten Sie über die relevanten Neuerungen informieren und Ihnen eine Hilfestellung für den Umgang bieten.

Relevante Gesetztes-Änderungen für Sie als Betreiber im Überblick

Für Unternehmen und Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen bildet das ÜAnlG die rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung. Die Regelungen zur Sicherheit von Anlagen wurden in das neue ÜAnlG-Gesetz gefasst. Zudem wurden die Definition der überwachungsbedürftigen Anlagen und Regelungen zu erlaubnispflichtigen Anlagen aus dem ProdSG in die BetrSichV überführt.

Folgende Punkte sollten Sie als Betreiber im Rahmen des ÜAnlG berücksichtigen:

  • Ablösung der Regelungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen aus dem Produktsicherheitsgesetz und Neuregelung in einem spezifischen Gesetz
  • Bundesweite Vereinheitlichung der Regelungen zum Anlagenkataster und zu Meldeverpflichtungen der Zugelassenen Überwachungsstellen
  • Betreiberpflichten in Bezug auf überwachungsbedürftige Anlagen
  • Anforderungen an die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS)

Unsere Services unter Berücksichtigung des ÜAnlG

Prüfung von Druckanlagen

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Unsere Expert*innen bewerten Ihre Druckanlagen nach den geltenden Anforderungen und unterstützen Sie für einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer Anlagen.

Aufzugsprüfungen und Abnahme

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Über den gesamten Lebenszyklus einer Aufzugsanlage hinweg unterstützen und begleiten wir Sie als offiziell benannte und zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) mit unserem umfassenden Aufzugs-Service-Portfolio.

Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen

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Ermöglichen Sie den sicheren Betrieb von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und erfüllen Sie hiermit die rechtlichen Anforderungen an Ihr Unternehmen.

Eine umfassende Betriebssicherheit ist ohne Cybersecurity nicht mehr möglich.

Technische Anlagen, die aufgrund ihrer besonderen Gefährdung im Bereich Dampf, Druck, Absturz oder Brand bzw. Explosion regelmäßig überprüft werden müssen, sind künftig neben der Prüfung auf Funktionale Sicherheit auch auf Cybersicherheit zu überprüfen. Erfahren Sie, welche gesetzlichen Veränderungen erwartet werden.

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