Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)

Grundlage für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen
Das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) trat am 16.7.2021 in Kraft und löste die bis dahin geltenden Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) zu überwachungsbedürftigen Anlagen ab.
In Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bildet das ÜAnlG aktuell die rechtliche Grundlage für die Errichtung, Änderung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen in Deutschland.
Wir möchten Sie über die relevanten Neuerungen informieren und Ihnen eine Hilfestellung für den Umgang bieten.
Relevante Gesetztes-Änderungen für Sie als Betreiber im Überblick
Für Unternehmen und Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen bildet das ÜAnlG die rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung der Betreiberverantwortung. Die Regelungen zur Sicherheit von Anlagen wurden in das neue ÜAnlG-Gesetz gefasst. Zudem wurden die Definition der überwachungsbedürftigen Anlagen und Regelungen zu erlaubnispflichtigen Anlagen aus dem ProdSG in die BetrSichV überführt.
Folgende Punkte sollten Sie als Betreiber im Rahmen des ÜAnlG berücksichtigen:
- Ablösung der Regelungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen aus dem Produktsicherheitsgesetz und Neuregelung in einem spezifischen Gesetz
- Bundesweite Vereinheitlichung der Regelungen zum Anlagenkataster und zu Meldeverpflichtungen der Zugelassenen Überwachungsstellen
- Betreiberpflichten in Bezug auf überwachungsbedürftige Anlagen
- Anforderungen an die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS)
Unsere Services unter Berücksichtigung des ÜAnlG
Eine umfassende Betriebssicherheit ist ohne Cybersecurity nicht mehr möglich.
Technische Anlagen, die aufgrund ihrer besonderen Gefährdung im Bereich Dampf, Druck, Absturz oder Brand bzw. Explosion regelmäßig überprüft werden müssen, sind künftig neben der Prüfung auf Funktionale Sicherheit auch auf Cybersicherheit zu überprüfen. Erfahren Sie, welche gesetzlichen Veränderungen erwartet werden.
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Flyer: Cybersicherheit für die Sicherheit Ihrer überwachungsbedürftigen Anlage | 505 KB | Download |
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