Aufzugsprüfung und Abnahme

Gewährleisten Sie die Konformität und Sicherheit Ihrer Aufzugsanlagen durch Prüfung und Abnahme
Ein Aufzug, auch landläufig Fahrstuhl oder Lift genannt, muss sicher und störungsfrei funktionieren. Im Sinne des § 2 Nummer 30 ProdSG zählen Aufzüge zu den überwachungsbedürftigen Anlagen.
Aufzugshersteller müssen dafür sorgen, dass ihre Anlagen sicher und störungsfrei entwickelt wurden, um Menschen bzw. Fracht oder Geräte zu transportieren. Dabei müssen sie alle gesetzlichen Vorschriften einhalten. In unserer Funktion als Benannte Stelle unterstützen wir Sie in allen Fragen der Konstruktion und des Inverkehrbringens von Aufzugsanlagen.
Als Betreiber müssen Sie die sichere Verwendung der Aufzugsanlage sicherstellen. Als Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) übernehmen wir für Sie sämtliche gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen für Ihre Aufzugsanlagen. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Einweisung und Befähigung von beauftragten Personen oder Aufzugswärter.
Mit der Unterstützung unserer Fachleute stellen Sie sicher, dass Ihre Aufzüge gesetzeskonform und betriebssicher funktionieren.
Profitieren Sie von unserer Sachkompetenz und buchen Sie noch heute Ihren Termin!
Hohes Sicherheitsniveau für Ihre Aufzüge durch umfangreiche Prüfungen

Mithilfe unserer Aufzugsprüfungen erreichen Sie die bestmöglichen qualitäts- und sicherheitstechnischen Standards für Ihre Aufzugskomponenten und relevanten Systeme. Wir stellen sicher, dass Sie sämtliche Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einhalten. Unser breites Angebot an Prüfungs- und Unterstützungsleistungen sorgt für ein hohes Maß an Sicherheit, indem wir versteckte Mängel oder Materialverschleiß frühzeitig erkennen und somit für die Werterhaltung Ihrer Anlagen sorgen.
Eine umfassende Betriebssicherheit ist ohne Cybersecurity nicht mehr möglich.
Nahezu kein Tag vergeht, an dem nicht in den Medien über Cyberangriffe und deren Folgen berichtet wird.
Ob im privaten oder beruflichen Umfeld, wir erleben täglich, wie Cybersicherheit einen immer größeren Stellenwert einnimmt. Auch eine Aufzugsanlage kann betroffen sein. Die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von Aufzugsanlagen führt dazu, dass die Wahrscheinlichkeit, Opfer eines Cyberangriffs zu werden, stetig zunimmt.
So können durch unberechtigte Zugriffe Gefährdungen dadurch entstehen, dass z. B.:
- Personen eingeschlossen werden,
- Notrufsysteme nicht funktionieren,
- Steuerungen manipuliert werden,
- Aufzüge ausfallen.
In Hinblick auf Cyberbedrohungen ist es wichtig, dass die Betreiber von Aufzugsanlagen ihre Gefährdungsbeurteilungen anpassen und die sich daraus ergebenen Schutzmaßnahmen umsetzen.
Die getroffenen Cybersicherheitsmaßnahmen müssen geeignet, funktionsfähig und dokumentiert sein.
Sie haben Fragen zu Cybersecurity für Aufzugsanlagen? Sprechen Sie uns an!
Die ersten häufig gestellten Fragen haben wir bereits hier für Sie beantwortet:
- Informationen für Betreiber von Aufzugsanlagen
- Informationen für Hersteller von Aufzugsanlagen
- Informationen zu Mängeln in Prüfbescheinigungen
Aufzugsanlagen zählen zu überwachungsbedürftigen Anlagen. Mit der letzten Aktualisierung der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1115 Teil 1) sind Aufzüge künftig neben der Prüfung auf Funktionale Sicherheit auch auf Cybersicherheit zu überprüfen. Erfahren Sie, welche gesetzlichen Veränderungen erwartet werden.
Ganzheitliche Prüfungs- und Unterstützungsleistungen für einen zuverlässigen Aufzugsbetrieb
Hersteller und Betreiber bieten wir ein breites Spektrum an Prüfungs- und Unterstützungsleistungen, mit denen sie die Normkonformität sowie die Sicherheit und Zuverlässigkeit ihrer Anlagen gewährleisten können.
Als Benannte Stelle unterstützen wir Hersteller von Aufzugsanlagen mit:
- Konformitätsbewertungen
- Baumusterprüfungen
- Einzelabnahmen
- Endabnahmen
Als ZÜS halten wir uns an alle gängigen internationalen Normen, einschließlich der Aufzugsrichtlinien 2014/33/EU, EN 81-20 und EN 81-50, um Betreibern folgende Leistungen anzubieten:
- Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung vor dem ersten Betrieb
- Inbetriebnahmen
- Wiederkehrende Prüfungen
Unser Expertenteam unterstützt Sie gerne in allen Aspekten Ihrer Aufzugsanlagen.
Nutzen Sie Ihre nächste Haupt- oder Zwischenprüfung für eine gründliche Zustandsanalyse Ihrer Aufzugsanlage. Mithilfe einer objektiven Analyse und qualifizierten Einschätzung des Zustands der Komponenten und Merkmale Ihrer Anlage durch unsere Experten, erkennen Sie frühzeitige Modernisierungs- und Instandhaltungsarbeiten und können ungeplante Kosten und Ausfallzeiten vermeiden.
Unsere Services im Überblick:
- Bestandsaufnahme des aktuellen Zustandes
- Analyse der einzelnen Bauteile auf Alterung & Verschleiß
- Überprüfung des Fahrverhaltens
- Bewertung des optischen Erscheinungsbildes aus Sicht des Aufzugsnutzers
- Überblick über den Wartungszustand
- Optional: Ölcheck für hydraulische Aufzugsanlagen
Im Sinne des Drittschutzes, den Sie als Betreiber realisieren müssen, sind Sie verpflichtet sich um eine „sichere Umgebung“ rund um den Aufzug zu kümmern, damit Wartungspersonal, Aufzugswärter, Prüf-Experten und weitere Personen ihre Tätigkeiten sicher durchführen können. Der Fokus liegt dabei auf dem Zugang zur Aufzugsanlage, den notwendigen Maßnahmen im Brandfall und bei Störungen sowie den zu betrachtenden Restrisiken gemäß TRBS 3121 3.3 (3). Hier fordert der Gesetzgeber den Betreiber auf entsprechende Hinweise zu erstellen und diese vor Ort verfügbar zu machen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Ortsbesichtigung zur Erfassung der Gegebenheiten und Risiken durch unsere Sachverständigen
- Erstellung einer anlagenspezifischen Sicherheitsinformation für die Instandhaltung an Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121
Eine regelmäßige Analyse des Hydrauliköls ist eine wichtige Maßnahme, um Störungen und Defekte an der Aufzugsanlage vorzubeugen. Mithilfe unserer kostengünstigen Labor-Ölanalyse können Sie den Ölzustand und die Ölqualität dokumentieren lassen, um den richtigen Zeitpunkt eines Ölwechsels zu bestimmen.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Entnahme einer Ölprobe im Rahmen der wiederkehrenden Aufzugsprüfung
- Laboruntersuchung der Ölprobe & Ermittlung der relevanten Werte
- Beurteilung der Laborwerte & Erstellung eines Prüfberichts
In Gebäuden steht der Aufzug oft in Wechselwirkung mit anderen technischen Einrichtungen. Diese Verknüpfungen können dabei unmittelbar Einfluss auf die sichere Verwendung der Aufzugsanlagen nehmen. Wir bieten Ihnen eine schnittstellenübergreifende Prüfung von aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen in den folgenden Bereichen an.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Wirkprinzipprüfung von Feuerwehraufzügen
- Prüfung von Brandfallsteuerungen für Aufzüge
Als Arbeitgeber oder Gleichgestellter müssen Sie gemäß § 3 (1) BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung Ihrer Aufzugsanlage erstellen und regelmäßig wiederholen, um notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei Abweichungen zum Stand der Technik ist zusätzlich eine Sicherheitsanalyse anzufertigen.
Wir bieten an:
- Eine Sicherheitsanalyse mit allen Abweichungen vom Stand der Technik (Komplettumfang) + Anlagenspezifische Vorlage zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durch den Betreiber
- Eine Sicherheitsanalyse mit Abweichungen vom Stand der Technik mit hohem Risiko (Mindestumfang) + Anlagespezifischen Vorlage zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung durch den Betreiber
Als Betreiber von Aufzugsanlagen sind Sie neben der regelmäßigen Wartung von Anlage und Notrufsystem auch für die Anfertigung eines Notfallplans und dessen Bereitstellung an einen Notdienst bzw. Aufzugswärter (beauftragte Person) verpflichtet.
Gerne unterstützen wir Sie hierbei mit unseren Services:
- Erstellung des Notfallplans gemäß BetrSichV, TRBS 3121 und TRBS 2181 für Ihre Aufzugsanlagen
- Erstellung einer anlagenspezifischen Notbefreiungsanleitung und Einbindung in den Notfallplan
- Optional: Schulung des Aufzugswärters (beauftragte Person)
Der Aufzugswärter (beauftragte Person) ist Erstansprechpartner vor Ort, wenn es um den sicheren Betrieb der Aufzugsanlage geht. Er erkennt nicht nur augenfällige Mängel, sondern befreit im Notfall auch eingeschlossene Personen aus dem Fahrkorb.
Unsere Experten stehen Ihnen gerne bei der Einweisung und Schulung der beauftragten Person zur Seite:
- Unterweisung der beauftragten Person (Aufzugswärter)
- Schulung des Sicherheitsbewusstseins und der Gefährdung rund um den Aufzug und die Tätigkeit
- Bereitstellung einer Checkliste zur Durchführung der regelmäßigen Kontrolle
- Ausstellung des erforderlichen Einweisungsnachweises zur Unterweisung der beauftragten Person
- Optional: Notfallplan für Aufzüge
Regelmäßige Nachschulungen werden zur Auffrischung empfohlen.
Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Angebot an Prüfungs- und Begutachtungsleistungen, mit dem Sie die bestmöglichen qualitäts- und sicherheitstechnischen Standards erreichen. Unsere Experten erkennen Mängel und Materialverschleiß frühzeitig und stellen somit die gesetzeskonforme und betriebssichere Funktion Ihrer Aufzüge sicher.
Unser Leistungspaket umfasst:
- Begutachtungen nach Personen- und Sachschäden
- Begutachtungen nach gefährlichen Betriebszuständen
- Begutachtungen von Aufzügen und einzelnen Komponenten
Unser Service zur Bewertung der Energieeffizienz Ihrer Aufzugsanlage hilft Ihnen dabei nicht nur Energiesparmaßnahmen zu erkennen und Ihren Energie- und Kostenhaushalt zu optimieren, sondern auch die CO2-Emission zu reduzieren und einen ökologisch nachhaltigen Betrieb Ihrer Anlage sicherzustellen.
Unser Leistungspaket umfasst:
- Messung des Energiebedarfs vor Ort
- Definition des Optimierungspotenzials inkl. Kosten- und Energieeinsparungen
- Erstellung eines individuell angefertigten Energieeffizienz-Zertifikats gemäß VDI 4707
Optimierte Prüfungen von Aufzugsanlagen
Dank unseres umfangreichen Portfolios an Prüfungsleistungen für Aufzugsanlagen sind wir in der Lage, Ihren konkreten Bedürfnissen entsprechend maßgeschneiderte Lösungen zu bieten. Unsere Fachleute verfügen über umfangreiche Erfahrungen und können auf ein globales Netzwerk zurückgreifen, um Ihnen die vollständige Palette an Prüfleistungen anzubieten – vom Inverkehrbringen bis zur sicheren Verwendung im Betrieb.
Kontaktieren Sie uns, um mit Ihren Aufzügen sicher auf den Weg nach oben zu gelangen!
Wir prüfen und begutachten ein breites Spektrum an Aufzugsanlagen, einschließlich:
- Personenaufzüge
- Personenumlaufaufzüge (Paternoster)
- Behindertenaufzüge
- Lastenaufzüge
- Bauaufzüge
- Fassadenaufzüge
Aufzugsprüfungen im gesamten Bundesgebiet
Mit unserem Expertennetzwerk prüfen wir deutschlandweit verschiedenste Aufzugsanlagen. Es spielt daher keine Rolle, ob Ihre Anlage für die gesetzlich geforderte Aufzugsprüfung in Berlin, Köln, Hamburg oder München fährt. Unsere Standorte sind über die gesamte Bundesrepublik verteilt und wir haben große Einzugsgebiete, sodass unsere Experten für Fahrstuhl - und Aufzugsprüfungen auch in kleineren Städte und Gemeinden für Sie vor Ort sind. Insbesondere im Ruhrgebiet ist die Nachfrage groß und wir prüfen eine Vielzahl an Aufzügen in Essen, Dortmund, Duisburg, Oberhausen, Bochum, Herne, Hamm, Hagen oder Wuppertal. Erkundigen Sie sich jetzt nach Ihren lokalen Ansprechpartnern.
Empfehlungen im Umgang mit Aufzugsanlagen nach Überschwemmung
Von den Folgen der Hochwasserkatastrophe können nicht nur Gebäude, sondern auch elektrische Anlagen betroffen sein. Durch Defekte an mechanischen und elektrischen Einrichtungen oder durch den Ausfall wesentlicher Sicherheitsbauteile besteht ein erhöhtes Gefährdungspotenzial. Ein sicherer Betrieb der Aufzugsanlage ist dann nicht mehr möglich.
Wurde Ihre Aufzugsanlage oder Anlagenteile bedingt durch die Überschwemmung „außer Betrieb“ gesetzt, empfehlen wir Ihnen die Anlage der zuständigen ZÜS zu melden, um die notwendigen Prüffristen entsprechend anzupassen.
Folgende Schritte sind notwendig:
- Die Aufzugsanlage muss durch eine Wartungsfirma überprüft, gereinigt und defekte Bauteile müssen ersetzt werden.
- Anschließend ist gemäß der BetrSichV eine Überprüfung durch eine ZÜS erforderlich, um durch den Arbeitgeber/Betreiber die sichere Verwendung der Aufzugsanlage nachweisen zu können.
- Wenn die Gefahr besteht, dass wassergefährdende Stoffe in das Grundwasser gelangen können, so sind u. U. weitere Maßnahmen nach dem Wasserhaushaltsgesetz erforderlich.
Bei offenen Fragen oder konkreten Fällen helfen wir gerne weiter. Sprechen Sie unsere Expert*innen an.
Download weitere Informationen und Auftragserteilung
Ölwechsel bei hydraulischen Aufzügen (Informationen und Kontakt) | 508 KB | Download | |
Unterweisung und Befähigung von beauftragten Personen/Aufzugswärtern (Informationen, Checkliste und Kontakt) | 677 KB | Download | |
Notfallplan für Aufzüge (Informationen, Vorlage Notfallplan und Kontakt) | 409 KB | Download | |
Gefährdungsbeurteilung / Sicherheitsanalyse für Ihre Aufzugsanlage (Informationen und Kontakt) | 137 KB | Download |
Prüfung von Aufzügen
Die neue BetrSichV
Weitere Informationen
Kontakt
