Alternative Antriebe

Typprüfung und Gutachten für alternative Antriebe
Alternative Antriebe für Kraftfahrzeuge jeder Art und für Motorräder gehört die Zukunft. Ob Wasserstoff-, Elektro- oder Hybridfahrzeug, ob mit Flüssig-, Erdgas oder Ethanol betrieben: unsere Experten prüfen die Zulassungsfähigkeit Ihrer alternativen Antriebe. Mit unseren Typprüfungen und Gutachten steht einer Betriebserlaubnis in Deutschland und Europa nichts mehr im Weg. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch auf dem Weg zum offiziellen Herstellerstatus.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit den Prüfungen und Gutachten für alternative Antriebe durch TÜV Rheinland
- erfüllen Ihre alternativen Antriebe die gesetzlichen Anforderungen für den Betrieb im
öffentlichen Straßenverkehr. - erhalten Sie optimale Sicherheit durch umfassende Unterstützung bei der Interpretation
von Vorschriften. - profitieren Sie von kurzen und kostengünstigen Genehmigungsverfahren durch unsere
gute Zusammenarbeit mit mehreren europäischen Genehmigungsbehörden. - nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in Abgastechnik, alternativen Antrieben,
Elektrik und Elektronik. - haben Sie einen Wissensvorsprung durch unsere Teilnahme an nationalen und
internationalen Gremien für Gas- und Wasserstofffahrzeuge.
Sie haben Fragen? Sie möchten ein individuelles, unverbindliches Angebot?
Dann schreiben Sie uns jetzt. Wir beantworten Ihre Anfrage so schnell wie möglich.
Unsere Nachhaltigkeits-Initiativen
Es geht um nichts weniger als die Zukunft. Unternehmen, Institutionen, Behörden und jeder einzelne von uns kann den Weg ins Morgen positiv mitgestalten. Wir unterstützen Sie umfassend dabei, dass Sie langfristig sicher, nachhaltig und effizient wirtschaften.
Leistungen von der Homologation bis zur Zulassung
Unsere Experten unterstützen Sie umfassend im Genehmigungsprozess für alternative Antriebe.
Wir bieten Ihnen unter anderem:
Homologation
Festlegung einer gemeinsamen Homologationsstrategie mit Herstellern, Importeuren und Händlern
Beratung
- Beratung national und international zu alternativen Antrieben
- Beratung bei der Abwicklung von Genehmigungsverfahren für Wasserstofffahrzeuge – Brennstoffzelle und Wasserstoffmotor – und für Hybridfahrzeuge sowie für Elektrofahrzeuge
- Informierung über den Stand der Beratungen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, BMVBS, und der Wirtschaftskommission für Europa, dem ECE-Gremium in Genf
- Fachliche Beratung und Begleitung von öffentlichen Förderprogrammen und Forschungsprojekten
Prüfungen
- Komponenten- oder Systemprüfung nach ECE-R 10: Funkentstörung, Elektromagnetische Verträglichkeit
- Komponenten- oder Systemprüfung nach ECE-R 67: Spezialausrüstung für Kraftfahrzeuge jeder Art (mit Flüssiggas betrieben), Flüssiggas: Liquefied Petroleum Gas – LPG
- Komponenten- oder Systemprüfung nach ECE-R 110: Antriebssystem mit komprimiertem Erdgas – Compressed Natural Gas: CNG
- Elektrik- und Elektronikprüfungen für Wasserstoff- und Hybridfahrzeuge
- Abgasmessung nach ECE-R 83.05 bzw. VO (EG) 692/2008
- Kraftstoffverbrauchsmessung nach ECE-R 101 und VO (EG) 692/2008
- Prüfungen der elektrischen und funktionalen Sicherheit nach ECE-R 100 – Elektrofahrzeuge
Abnahmen, Begutachtung und Zertifizierung
- Abnahme von Erprobungsfahrzeugen nach §19 (6) StVZO
- Abnahme von Einzelfahrzeugen nach §19/§21 StVZO
- Abgasmessungen und Ausstellen von Abgasgutachten
- Erstellung von freiwirtschaftlichen Gutachten als auch von Teilegutachten oder Prüfberichte zur Beantragung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis oder EG-Betriebserlaubnis.
- Erstellung von Prüfberichten zur Beantragung einer EG-Typgenehmigung für Wasserstofffahrzeuge oder aber zur Beantragung von ABE‘s für Ethanol -(E85)-Steuergeräte sowie Gesamtbetriebserlaubnis für Hybridfahrzeuge.
- Hilfe bei der Erstellung der notwendigen Dokumentation für Systemgenehmigungen und ECE-R 115 – Genehmigungen
- Zertifizierung von CNG-, LPG- und Wasserstoff-Werkstätten
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