WICHTIG: Nachrüstung mit Zweiwege-Kommunikationssystemen bis zum 31. Dezember 2020
Entspricht Ihre Aufzugsanlage schon der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung?
Jetzt aktiv werden und überwachungsbedürftige Aufzugsanlagen nachrüsten!
Am 31.12.2020 läuft die fünfjährige Übergangsfrist zur Nachrüstung von überwachungsbedürftigen
Aufzugsanlagen mit Zweiwege-Kommunikationssystemen ab. Das bedeutet, dass spätestens ab dem
1. Januar 2021 die Anlagen den Anforderungen, welche in der Betriebssicherheitsverordnung festgelegt
worden sind, erfüllt werden müssen. Informieren Sie sich, wie wir Sie jetzt bei der Nachrüstung mit Zweiwege-Kommunikationssystemen unterstützen können.
Technologie, die Menschen bewegt.
Seit Jahrzenten bewegen Aufzüge Personen in das nächste Level und ermöglichen es Ihnen Höhen zu überwinden. Das Wichtigste dabei ist die sichere Aufzugsfahrt, denn jeder kennt sie, die Situation alleine oder mit mehreren Menschen im Aufzug zu stehen. In der Regel sind alle Mitfahrenden entspannt, da sie wissen, dass sie ihr Zieletage sicher erreichen werden. Uns ist bewusst, dass Technologie Menschen sicher bewegt.
Wir nehmen Sie mit auf eine Aufzugsfahrt und zeigen Ihnen die ganzheitliche Welt für Aufzugsprüfungen. Dabei machen wir Sie aufmerksam welche Prüfungen zu welcher Zeit sinnvoll sind. Steigen Sie ein. Wir beginnen mit unserem Basis-Level.
Basis-Level - Aufzugsprüfung und Abnahme.
Die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist der Ausgangspunkt einer reibungslosen Aufzugsfahrt. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, welche Prüfungen für den sicheren Betrieb einer Aufzugsanlage erforderlich sind.
Folgende Services bieten wir Ihnen bei einem Neu- und Umbau sowie bei wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen während des Betriebs an:

Sprechen Sie uns an, um Ihr Basis-Level zu erreichen.
Kontakt
