Wenn die Nutzung des Elektronischen Prüfsystems LIFTIS® nicht möglich oder nicht gewollt sein sollte, muss die Prüfung mit Belastungsgewichten anstatt des Elektronischen Prüfsystems LIFTIS® erfolgen. Dabei können Kosten für die Belastungsgewichte durch Ihre Wartungsfirma entstehen, die nicht in der Verantwortung von TÜV Rheinland liegen.
Alle weiteren anfallenden Kosten, wie bspw. Reise- und Nebenkostenpauschalen, werden transparent im Rahmen des Buchungsprozesses ausgewiesen. Sollten vor Ort zusätzliche Prüfungstage erforderlich werden, behalten wir uns vor, die dadurch entstehenden Fahrtkosten nachträglich in Rechnung zu stellen. Bei Prüfungen auf deutschen Inseln können gesonderte Reisekosten anfallen, die ebenfalls im Bestellprozess detailliert aufgeführt werden.
Führt das Ergebnis der durchgeführten Prüfungen zu notwendigen Nachprüfungen, fallen für deren Durchführung gegebenenfalls zusätzliche Kosten an.
Werden vereinbarte Termine durch den Auftraggeber kurzfristig abgesagt oder können aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden, behalten wir uns vor, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:
Terminabsage oder Stornierung des Auftrags
- bis zu 7 Werktagen vor Prüfbeginn: 50 %, der Prüf- oder Begehungskosten bzw. der disponierten Zeit des Sachverständigen.
- bis zu 5 Werktagen vor Prüfbeginn: 70 %, der Prüf- oder Begehungskosten bzw. der disponierten Zeit des Sachverständigen.
- am Tag der Prüfung: bis zu 100 % der Prüf- oder Begehungskosten bzw. der disponierten Zeit des Sachverständigen.