FAQ – TÜV Rheinland Onlineshop für Aufzugsprüfungen

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Wie kann ich eine Prüfung online bestellen?

Ihre Aufzugsprüfung können Sie ganz einfach mit wenigen Klicks online bestellen. Klicken Sie dazu auf „Prüfung konfigurieren“. Im nächsten Schritt geben Sie den Prüfstandort sowie alle relevanten Informationen zur Aufzugsprüfung an, wie die Art des Aufzugs, die Art der Prüfung, die Anzahl der Zugangsstellen und den Namen Ihrer Wartungsfirma. Bestandskunden können zusätzlich ihre Equipmentnummer (EQ-Nummer) hinterlegen, um die Bearbeitung zu beschleunigen. Für Personen- oder Lastenaufzüge stehen Ihnen zudem nützliche Zusatzleistungen zur Auswahl.

Anschließend wählen Sie die Fälligkeit Ihrer nächsten Prüfung aus, damit wir einen passenden Termin für Sie planen können. Sollten Sie mehrere Aufzugsprüfungen ausgewählt haben, geben Sie bitte die früheste Fälligkeit eines der Aufzüge an. Bitte beachten Sie, dass die Vorlaufzeit für einen Termin ungefähr sechs Wochen beträgt. Nach Abschluss Ihrer Bestellung setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung, um einen verbindlichen Prüftermin zu vereinbaren. Bei mehreren Gebäuden wiederholen Sie den Vorgang einfach entsprechend.

Durch Klicken auf „In den Warenkorb“ wird Ihre konfigurierte Bestellung inklusive der Preisbestandteile in einer Übersicht angezeigt. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bestellung zu bearbeiten oder weitere Prüfungen zu konfigurieren und dem Warenkorb hinzuzufügen.

Nach Eingabe Ihrer Kontaktdaten können Sie in der Bestellzusammenfassung alle Angaben noch einmal überprüfen, bevor Sie Ihre Prüfungen zahlungspflichtig bestellen.

Kann ich eine Prüfung auch per Telefon oder E-Mail bestellen?

Ja, kontaktieren Sie uns hierfür einfach über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an (+49 800 806 9000 3000) .

Was mache ich, wenn ich die von mir benötigte Prüfung nicht im Onlineshop finde?

Für alle weiteren Prüfungen, die nicht in unserem Onlineshop erhältlich sind, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an (+49 800 806 9000 3000) .

Wo finde ich meine Equipmentnummer (EQ-Nummer) und TÜV Rheinland Kundennummer?

Die Equipmentnummer (EQ-Nummer) ist die in unserem System hinterlegte Nummer für Ihre durch uns bereits geprüften Aufzugsanlagen. Sie finden diese Nummer sowie Ihre TÜV Rheinland Kundennummer auf Ihrer letzten Rechnung oder auf Ihrem letzten Prüfbericht. Mit Eingabe der Nummer beschleunigen Sie die Bearbeitung Ihrer Bestellung.

Welche Prüfung benötige ich?

Ihr Aufzug ist neu und ist bisher noch nie geprüft worden? Wählen Sie Prüfung vor Inbetriebnahme.

Ihr Aufzug wurde bereits geprüft und nun ist die Prüfung fällig? Wählen Sie Hauptprüfung oder Zwischenprüfung aus, je nachdem welche Prüfung laut Ihrem letzten Prüfbericht fällig ist.

Sie möchten Ihren Aufwand reduzieren? Dann wählen Sie das 2-Jahres-Paket für Ihre Haupt- und Zwischenprüfung aus und geben Sie die nächste fällige Prüfung an.

Wo finde ich mehr Informationen zu den angebotenen Prüfungen?

Informationen zu unseren angebotenen Prüfungen finden Sie unter Downloads. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite.

Fallen bei der Bestellung einer Prüfung weitere zusätzliche Kosten an?

Wenn die Nutzung des Elektronischen Prüfsystems LIFTIS® nicht möglich oder nicht gewollt sein sollte, muss die Prüfung mit Belastungsgewichten anstatt des Elektronischen Prüfsystems LIFTIS® erfolgen. Dabei können Kosten für die Belastungsgewichte durch Ihre Wartungsfirma entstehen, die nicht in der Verantwortung von TÜV Rheinland liegen.

Alle weiteren anfallenden Kosten, wie bspw. Reise- und Nebenkostenpauschalen, werden transparent im Rahmen des Buchungsprozesses ausgewiesen. Sollten vor Ort zusätzliche Prüfungstage erforderlich werden, behalten wir uns vor, die dadurch entstehenden Fahrtkosten nachträglich in Rechnung zu stellen. Bei Prüfungen auf deutschen Inseln können gesonderte Reisekosten anfallen, die ebenfalls im Bestellprozess detailliert aufgeführt werden.

Führt das Ergebnis der durchgeführten Prüfungen zu notwendigen Nachprüfungen, fallen für deren Durchführung gegebenenfalls zusätzliche Kosten an.

Werden vereinbarte Termine durch den Auftraggeber kurzfristig abgesagt oder können aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht durchgeführt werden, behalten wir uns vor, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:

Terminabsage oder Stornierung des Auftrags

  • bis zu 7 Werktagen vor Prüfbeginn: 50 %, der Prüf- oder Begehungskosten bzw. der disponierten Zeit des Sachverständigen.
  • bis zu 5 Werktagen vor Prüfbeginn: 70 %, der Prüf- oder Begehungskosten bzw. der disponierten Zeit des Sachverständigen.
  • am Tag der Prüfung: bis zu 100 % der Prüf- oder Begehungskosten bzw. der disponierten Zeit des Sachverständigen.

Wie geht es nach der Bestellung weiter und woher weiß ich, dass meine Bestellung eingegangen ist und bearbeitet wird?

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie per E-Mail eine Bestellbestätigung mit einer Bestellzusammenfassung. Parallel prüfen wir Ihre Bestellung und setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung, um einen verbindlichen Termin für Ihre Prüfung zu vereinbaren.

Kann ich meine Bestellung nachträglich ändern oder stornieren?

Ja, Sie können Ihre Bestellung bis zu 8 Werktagen vor dem Termin kostenfrei stornieren oder umplanen. Kontaktieren Sie uns hierfür über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an (+49 800 806 9000 3000) . Als Privatkunde haben Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, sofern vor Ablauf der Frist noch keine Leistungserbringung erfolgt ist.

Sollten vereinbarte Termine durch den Auftraggeber kurzfristig abgesagt werden oder aus Gründen ausfallen, die nicht durch uns zu vertreten sind, behalten wir uns vor, folgende Kosten in Rechnung zu stellen:

Terminabsage oder Stornierung des Auftrags:

  • bis zu 7 Werktagen vor Prüfbeginn: 50 %, der Prüf- oder Begehungskosten bzw. der disponierten Zeit des Sachverständigen.
  • bis zu 5 Werktagen vor Prüfbeginn: 70 %, der Prüf- oder Begehungskosten bzw. der disponierten Zeit des Sachverständigen.
  • am Tag der Prüfung: bis zu 100 % der Prüf- oder Begehungskosten bzw. der disponierten Zeit des Sachverständigen.

Die genauen Bedingungen finden Sie in unseren AGB.

Wann erhalte ich meine Rechnung?

Nachdem die Prüfung durch unsere Sachverständigen bei Ihnen durchgeführt, der Prüfbericht erstellt und Ihnen zur Verfügung gestellt wurde, erhalten Sie Ihre Rechnung.

Wer ist mein*e Ansprechpartner*in nach dem Absenden meiner Bestellung?

Sie können uns jederzeit über das Kontaktformular, per Mail ( contact-center-bsi@tuv.com ) oder telefonisch ( +49 800 806 9000 3000 ) kontaktieren.

Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?

Die Zahlung erfolgt auf Rechnung.

Wie kann ich Feedback zu einer in Anspruch genommenen Dienstleistung geben?

Nach der Bestellung Ihrer Prüfung über unseren Onlineshop erhalten Sie eine E-Mail mit der Möglichkeit, Feedback zu hinterlassen. Alternativ können Sie uns auch direkt über unser das Kontaktformular, per E-Mail ( onlineshop-tis@tuv.com ) oder telefonisch (+49 800 806 9000 3000) kontaktieren.

Sind meine Daten sicher?

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie anderen relevanten Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung und stellen sicher, dass diese sicher gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es ist für die Erbringung der Dienstleistung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Was sind die Mindestangaben des Verwenders (Betreibers)?

Die Mindestangaben des Verwenders (Betreibers) einer Aufzugsanlage, sind Bestandteil der technischen Unterlagen gemäß BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 2, Punkt 3.3a und Punkt 4.2a. Die Mindestangaben müssen zur Prüfung vor Inbetriebnahme und bei wiederkehrenden Prüfungen an TÜV Rheinland übermittelt werden.

Eine Vorlage zur Dokumentation der Mindestangaben findet sich auf den Internetseiten des TÜV-Verband e.V.: KFÖ-Leitfaden_Anforderungen_AFEX_u_Schnittstellen_Aufzug-Gebäude (2).p

Was ist das Errichterprotokoll?

Das Errichterprotokoll muss eine Aussage enthalten, dass der Anschluss der Aufzugsanlage in Übereinstimmung mit den VDE-Anforderungen erfolgt ist. Das Errichterprotokoll muss zur Prüfung vor Inbetriebnahme an TÜV Rheinland übermittelt werden.

Nähere Informationen zum Errichterprotokoll finden Sie in einer Klarstellung auf den Internetseiten des TÜV-Verband e.V.: TÜV-Verband // Klarstellung zum Errichterprotokoll nach TRBS 1201 Teil 4

Was sind besondere Prüfungen an Feuerwehraufzügen?

Feuerwehraufzüge und Aufzüge zur Evakuierung müssen wiederkehrend als Personen- und Lastenaufzug nach TRBS 1201 Teil 4, Kapitel 3.3. und zusätzlich bezüglich der besonderen Anforderungen als Feuerwehraufzug nach TRBS 1201 Teil 4 Anhang 3 geprüft werden. Die Anforderungen an Feuerwehraufzüge können aus den einschlägigen Normen sowie aus Vorgaben der Baugenehmigung und des Brandschutzkonzeptes resultieren.

Die Prüfung der besonderen Funktionen als Feuerwehraufzügen gemäß TRBS 1201 Teil 4 Anhang 3 sind im Angebot über die Prüfung vor Inbetriebnahme und der wiederkehrenden Prüfungen nicht enthalten. Bei Bedarf oder Fragen dazu, kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular, per E-Mail ( contact-center-bsi@tuv.com ) oder telefonisch ( +49 800 806 9000 3000 ).

Was ist ein Notfallplan und eine Notbefreiungsanleitung?

Betreiber von Aufzugsanlagen sind gemäß der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2181) sowie der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dazu verpflichtet, zu jeder Aufzugsanlage einen Notfallplan inkl. einer anlagenbezogenen Notbefreiungsanleitung anzufertigen und dem Notdienst bzw. der beauftragten Person (Aufzugswärter) zur Verfügung zu stellen.

Als Hilfestellung finden Sie hier eine Mustervorlage für Ihren Notfallplan.

Folgenden Angaben muss der Notfallplan mindestens enthalten:

  • Standort der Aufzugsanlage
  • Verantwortlicher Betreiber
  • Personen, die Zugang zu allen Einrichtungen der Anlage haben
  • Personen, die eine Befreiung Eingeschlossener vornehmen können
  • Kontaktdaten der Personen, die erste Hilfe leisten können (z. B. Notarzt oder Feuerwehr)
  • Angaben zum voraussichtlichen Beginn einer Befreiung
  • Notbefreiungsanleitung

Die Notbefreiungsanleitung besteht aus aufzugsspezifischen Angaben zum technischen Vorgehen bei der Befreiung von Personen. Für die Gestaltung der Anleitung bietet sich eine chronologische Beschreibung der Handlungen und Bedienvorgängen zur Personenbefreiung an. Dabei müssen die Bezeichnungen der Bedienelemente an der Anlage und der Anleitung übereinstimmen, sowie Fallunterscheidungen z.B. hinsichtlich des Vorhandenseins von elektrischer Energie getroffen werden. Sinnvoll ist es, zur Visualisierung der Anleitung, Bilder oder Grafiken zu verwenden und somit größtmögliche Sicherheit zu schaffen.

Was hat es mit dem Elektronischen Prüfsystem (EPS) LIFTIS® auf sich?

Traditionell werden Aufzüge im Rahmen der Hauptprüfung mit Gewichten belastet. Dieses Verfahren bedeutet einen erhöhten Koordinationsaufwand und erzeugt oftmals vermeidbare Kosten. Hinzu kommt, dass der Einsatz von Belastungsgewichten ein Risiko von Schäden an der Aufzugsanlage und dem Gebäude sowie potenzielle Unfallgefahren mit sich bringt.

TÜV Rheinland bietet stattdessen eine innovative gewichtsfreie Prüfungsmethode mit dem hauseigenen Elektronischen Prüfsystem LIFTIS® an. Diese Methode für Treibscheiben- und Hydraulikaufzüge ist deutlich sanfter, sicherer und präziser als konventionelle Verfahren. Mit LIFTIS® reduzieren sich nicht nur die Ausfallzeiten der Anlagen, sondern es erlaubt auch die Erhebung zusätzlicher Qualitätsdaten, wodurch der Verschleiß signifikant gesenkt, die Betriebseffizienz gesteigert und Kosten eingespart werden können. TÜV Rheinland setzt das Prüfsystem LIFTIS® zur Hauptprüfung ein, sofern es die technischen Gegebenheiten erlauben. Sollte LIFTIS® nicht anwendbar sein, ist der Auftraggeber für die Bereitstellung der nötigen Prüflasten verantwortlich. Es ist anzumerken, dass LIFTIS® bei Aufzügen mit Spindel- oder Trommelantrieben nicht eingesetzt werden kann.

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