9. Expert Meeting: “Emissionsüberwachung bei genehmigungsbedürftigen Anlagen”
27.02.2024
Übersicht
Emissionen und damit verbundene Anforderungen, sei es durch die neue Industrieemissionsrichtlinie, die TA Luft, geänderte Messtechnik oder Wasserstoff als Brennstoff, stehen im Fokus des 9. Expert Meetings. Beispielsweise wurde durch das Europäische Klimagesetz die weitere Reduzierung der Treibhausgasemissionen für die EU und ihre Mitgliedsstaaten verbindlich. Um das Ziel zu erreichen, müssen die EU-Mitgliedsstaaten konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen und Dekarbonisierung der Wirtschaft ergreifen. Hierzu ist die Überarbeitung und Aktualisierung von EU-Rechtsvorschriften geplant. Durch die Umsetzung in nationales Recht ergeben sich neue und weitergehende Anforderungen für Betreiber von Anlagen.
Bei unserem 9. Expert Meeting erhalten Sie von unseren Fachexpertinnen und Fachexperten Informationen aus erster Hand über die anstehenden Änderungen und die neuen Herausforderungen. Es werden Konzepte und Erfahrungen vorgestellt, um das ambitionierte Klimaschutzziel der EU zu erreichen. Wir freuen uns, Sie über die neuen Entwicklungen zu informieren und auf den gemeinsamen Austausch und die Diskussionen.
Wir planen die Veranstaltung als Hybrid-Veranstaltung. Daher möchten wir Sie bitten, bei Ihrer Anmeldung mit anzugeben, ob Sie vor Ort teilnehmen möchten oder eine Onlineteilnahme bevorzugen.
Kosten
Pro Person: 550,00 € (Präsenzteilnahme) / 490,00 € (Onlineteilnahme)
08.50 Uhr |
Begrüßung & Eröffnung der Veranstaltung Thorsten Noll (Moderator) TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH |
09.00 Uhr | Die novellierte Industrieemissionsrichtlinie der EU Dr. Barbara Freund Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz |
09.45 Uhr | Altanlagensanierung nach neuer TA Luft Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg Kanzlei Müggenborg |
10.30 Uhr | Kaffeepause |
10.45 Uhr | Die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) – Neue Anforderungen für direkt und indirekt betroffene Unternehmen Dr. Jürgen Landgrebe Umweltbundesamt |
11.30 Uhr | Nutzung von Wasserstoff als dekarbonisierter Brennstoff für Gasturbinen Erik Zindel Siemens Energy Global GmbH & Co. KG |
12.15 Uhr | Mittagspause |
13.15 Uhr | „Herausforderung Energiewende“ aus dem Blickwinkel eines Abfall- und Immissionsschutzbeauftragten Dr. Kai Vaupel Energieversorgung Offenbach AG |
14.00 Uhr | Eignungsgeprüfte Messtechnik, Bekanntgabe und Aufrechterhaltung der QAL1-Zertifikate Guido Baum & Carsten Röllig TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH |
15.00 Uhr | Kaffeepause |
15.15 Uhr | Qualitätssicherung von kontinuierlichen Messeinrichtungen im laufenden Betrieb Dr. Peter Wilbring TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH |
16.30 Uhr | Get-Together mit Kölsch |
Anmeldung
Anmeldeschluss für die Veranstaltung ist der 16.02.2024. Anmelden können Sie sich über den untenstehenden Anmelde-Button.
Stornierungsbedigungen
Anmeldungen erbitten wir möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 16.02.2024 vor Veranstaltungsbeginn schriftlich. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. Aufgrund der begrenzten Teilnehmendenzahl, werden die Anmeldungen nach Eingangsdatum berücksichtigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der begrenzten Teilnehmendenzahl bei Stornierungen, die später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornogebühr berechnen müssen. Bei Fernbleiben am Seminartag oder bei Abbruch der Teilnahme ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen. Eine kostenfreie Benennung eines Ersatzteilnehmenden ist möglich. Haftung: Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmendenzahlen oder der Erkrankung von eingesetzten Dozent:innen/Referent:innen sowie sonstige Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Veranstaltungen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung von Reisekosten, sind ausgeschlossen, soweit sich der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verhalten haben. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur insoweit, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Details
Veranstaltungsort: Im Rheinland Saal der TÜV Rheinland Hauptverwaltung, Am Grauen Stein, 51105 Köln
Veranstaltungsdaten: Di., 27.02.2024
Veranstaltungsort
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein, 51105 Köln
Köln | Deutschland