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9. Expert Meeting: “Emissionsüberwachung bei genehmigungsbedürftigen Anlagen”

27.02.2024

Übersicht

Emissionen und damit verbundene Anforderungen, sei es durch die neue Industrieemissionsrichtlinie, die TA Luft, geänderte Messtechnik oder Wasserstoff als Brennstoff, stehen im Fokus des 9. Expert Meetings. Beispielsweise wurde durch das Europäische Klimagesetz die weitere Reduzierung der Treibhausgasemissionen für die EU und ihre Mitgliedsstaaten verbindlich. Um das Ziel zu erreichen, müssen die EU-Mitgliedsstaaten konkrete Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen und Dekarbonisierung der Wirtschaft ergreifen. Hierzu ist die Überarbeitung und Aktualisierung von EU-Rechtsvorschriften geplant. Durch die Umsetzung in nationales Recht ergeben sich neue und weitergehende Anforderungen für Betreiber von Anlagen.

Bei unserem 9. Expert Meeting erhalten Sie von unseren Fachexpertinnen und Fachexperten Informationen aus erster Hand über die anstehenden Änderungen und die neuen Herausforderungen. Es werden Konzepte und Erfahrungen vorgestellt, um das ambitionierte Klimaschutzziel der EU zu erreichen. Wir freuen uns, Sie über die neuen Entwicklungen zu informieren und auf den gemeinsamen Austausch und die Diskussionen.

Wir planen die Veranstaltung als Hybrid-Veranstaltung. Daher möchten wir Sie bitten, bei Ihrer Anmeldung mit anzugeben, ob Sie vor Ort teilnehmen möchten oder eine Onlineteilnahme bevorzugen.

Kosten

Pro Person: 550,00 € (Präsenzteilnahme) / 490,00 € (Onlineteilnahme)

Programm

08.50 Uhr Begrüßung & Eröffnung der Veranstaltung
Thorsten Noll (Moderator)
TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH
09.00 UhrDie novellierte Industrieemissionsrichtlinie der EU
Dr. Barbara Freund
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
09.45 UhrAltanlagensanierung nach neuer TA Luft
Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg
Kanzlei Müggenborg
10.30 UhrKaffeepause
10.45 UhrDie Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) – Neue Anforderungen für direkt und indirekt betroffene Unternehmen
Dr. Jürgen Landgrebe
Umweltbundesamt
11.30 Uhr Nutzung von Wasserstoff als dekarbonisierter Brennstoff für Gasturbinen
Erik Zindel
Siemens Energy Global GmbH & Co. KG
12.15 UhrMittagspause
13.15 Uhr „Herausforderung Energiewende“ aus dem Blickwinkel eines Abfall- und Immissionsschutzbeauftragten
Dr. Kai Vaupel
Energieversorgung Offenbach AG
14.00 Uhr Eignungsgeprüfte Messtechnik, Bekanntgabe und Aufrechterhaltung der QAL1-Zertifikate
Guido Baum & Carsten Röllig
TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH
15.00 UhrKaffeepause
15.15 Uhr Qualitätssicherung von kontinuierlichen Messeinrichtungen im laufenden Betrieb
Dr. Peter Wilbring
TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH
16.30 Uhr Get-Together mit Kölsch

Anmeldung

Anmeldeschluss für die Veranstaltung ist der 16.02.2024. Anmelden können Sie sich über den untenstehenden Anmelde-Button.

Stornierungsbedigungen

Anmeldungen erbitten wir möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 16.02.2024 vor Veranstaltungsbeginn schriftlich. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. Aufgrund der begrenzten Teilnehmendenzahl, werden die Anmeldungen nach Eingangsdatum berücksichtigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der begrenzten Teilnehmendenzahl bei Stornierungen, die später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornogebühr berechnen müssen. Bei Fernbleiben am Seminartag oder bei Abbruch der Teilnahme ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen. Eine kostenfreie Benennung eines Ersatzteilnehmenden ist möglich. Haftung: Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmendenzahlen oder der Erkrankung von eingesetzten Dozent:innen/Referent:innen sowie sonstige Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Veranstaltungen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung von Reisekosten, sind ausgeschlossen, soweit sich der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verhalten haben. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur insoweit, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

Details

Veranstaltungsort: Im Rheinland Saal der TÜV Rheinland Hauptverwaltung, Am Grauen Stein, 51105 Köln

Veranstaltungsdaten: Di., 27.02.2024

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Veranstaltungsort

TÜV Rheinland

Am Grauen Stein, 51105 Köln

Köln | Deutschland