11. Expert Meeting: “Emissionsüberwachung bei genehmigungsbedürftigen Anlagen”
21.04.2026 - 21.04.2026
INFORMATION
Die kontinuierliche Verschärfung der europäischen und nationalen Anforderungen an die Emissionsüberwachung sowie sinkende Emissionsgrenzwerte stellen Betreiber von Industrieanlagen vor immer größere Herausforderungen. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, ist es unerlässlich, stets über aktuelle Entwicklungen informiert zu sein und in innovative Technologien zu investieren.
Das 11. Expert Meeting „Emissionsüberwachung bei genehmigungsbedürftigen Anlagen“ bietet Ihnen eine einzigartige Plattform, um sich umfassend über die neuesten rechtlichen, technischen und praktischen Entwicklungen in diesem zentralen Bereich des Umweltschutzes zu informieren und somit Planungssicherheit für den Betrieb von Industrieanlagen zu gewinnen.
Hochkarätige Referent*innen aus verschiedenen Bereichen beleuchten die neuen und weitergehenden Anforderungen an die Überwachung von Emissionen. Sie erhalten praxisnahe Einblicke in die aktuellen Herausforderungen und Lösungsansätze, die durch die europäische Gesetzgebung und deren Umsetzung auf nationaler Ebene geprägt sind.
Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen, Behörden und Organisationen, die für die Einhaltung und Umsetzung von Emissionsvorgaben verantwortlich sind.
Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich über aktuelle Herausforderungen und Lösungen zu informieren, von der Expertise erfahrener Referent*innen zu profitieren und sich mit anderen Teilnehmenden zu vernetzen.
| 08:30 Uhr |
Begrüßung & Eröffnung der Veranstaltung Thorsten Noll (Moderator) TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH |
| 08:45 Uhr | Die Novellierung der IED und Auswirkungen auf das deutsche Recht Dr. Karsten Keller Wolter Hoppenberg Rechtsanwälte Partnerschaft mbB |
| 09:30 Uhr | Auswirkungen der IED 2.0 auf die Emissionsüberwachung Dr. rer. nat. Rolf Kordecki Mitglied in der VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss, Düsseldorf |
| 10:15 Uhr | Kaffeepause |
| 11:00 Uhr | Erfahrungen aus Umweltinspektionen aus der Sicht einer Überwachungsbehörde Markus Schömann Bezirksregierung Köln |
| 11:45 Uhr | Neue Regeln ab 2025 - Die Anforderungen der 44. BImSchV im Fokus Anja Nowack Umweltbundesamt |
| 12:30 Uhr | Mittagspause |
| 13:30 Uhr | Die Novellierung der 17. BImSchV - Aktuelle Auslegungsfragen im Überblick Markus Gleis Umweltbundesamt |
| 14:15 Uhr | Umsetzung der Novelle der 17. BImSchV bei Betreibern von thermischen Abfallbehandlungsanlagen Dr. Bastian Wens ITAD e.V. |
| 15:00 Uhr | Kaffeepause |
| 15:30 Uhr | Rechtssichere Emissionsüberwachung – Wesentliche Grundlagen bei der Neuinstallation von kontinuierlichen Emissionsmesseinrichtungen Markus Schweden TÜV Rheinland Energy & Environment GmbH |
| 16:15 Uhr | Neuerungen und Anforderungen im EU-ETS1, EU-ETS2, nEHS/BEHG Lisa Buchner Umweltbundesamt |
| ab 17:00 Uhr | Get-Together mit Kölsch |
TERMIN UND ORT
Dienstag, 21. April 2026 im Hyatt Regency Köln, Kennedy-Ufer 2 A, 50679 Köln
KOSTEN
Teilnahme am Konferenztag p. P. 590,00 €
In der Teilnahmegebühr sind Tagungsunterlagen und eine Teilnahmebestätigung, zusätzlich Kaffee, Tee, Erfrischungsgetränke und ein Mittagessen enthalten.
Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig.
Alle Preise verstehen sich zzgl. 19 % MwSt.
ANMELDUNG & ANMELDESCHLUSS
Bis spätestens zum 20.03.2026 schriftlich an Frau Ayse Nergiz
per Email: ayse.nergiz@de.tuv.com
Stornierungsbedingungen
Anmeldungen erbitten wir möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 20.03.2026 vor Veranstaltungsbeginn schriftlich. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. Aufgrund der begrenzten Teilnehmendenzahl, werden die Anmeldungen nach Eingangsdatum berücksichtigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der begrenzten Teilnehmen¬denzahl bei Stornierungen, die später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornogebühr berechnen müssen. Bei Fernbleiben am Seminartag oder bei Abbruch der Teilnahme ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen. Eine kostenfreie Benennung eines Ersatzteilnehmenden ist möglich.
Haftung: Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmendenzahlen oder der Erkrankung von eingesetzten Dozent:innen/Referent:innen sowie sonstige Störungen im Geschäftsbe¬trieb, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Veranstaltungen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Darüberhinaus¬gehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung von Reisekosten, sind ausgeschlossen, soweit sich der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verhalten haben. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur insoweit, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Veranstaltungsort
Hyatt Regency Köln
Kennedy-Ufer 2 A, 50679 Köln
Köln | Deutschland