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Missverständnisse über TÜV Rheinland und seine Arbeit

Missverständnisse über TÜV Rheinland und seine Arbeit

Missverständnisse über TÜV Rheinland und seine Arbeit

Ist TÜV Rheinland eine staatliche Behörde? Warum gibt es überhaupt mehrere „TÜV“-Organisationen? Sind Prüfungen, für die man bezahlt, überhaupt unabhängig? Über die Arbeit von TÜV Rheinland gibt es einige gängige Missverständnisse. Hier finden sich die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

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1. TÜV Rheinland ist keine staatliche Prüfbehörde, sondern ein Prüfunternehmen.

TÜV Rheinland war noch nie eine staatliche Behörde (ebenso wenig wie die anderen TÜV-Unternehmen auch). Seit 150 Jahren funktioniert das System TÜV als privatwirtschaftlich organisierte Kontrolle für technische Sicherheit und Qualität zusätzlich zur Verantwortung der Wirtschaftsunternehmen und zusätzlich zur staatlichen Kontrolle. TÜV Rheinland hat die Aufgabe, technische Anlagen und Produkte sicherer zu machen. Prüfungen von TÜV Rheinland geben Verbrauchern zusätzlich mehr Orientierung im Markt. Dazu wurde 1872 ein technischer Überwachungsverein gegründet. Der heutige TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V. verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht und ist alleiniger Aktionär der TÜV Rheinland AG, die die operativen Tätigkeiten durchführt.

TÜV Rheinland hat keine Befugnisse der Marktüberwachung und Marktaufsicht oder beispielsweise polizeiliche Befugnisse und arbeitet auch in deregulierten Märkten. Davon ausgenommen ist nur die Führerscheinprüfung in Deutschland. Auch ist TÜV Rheinland keine Genehmigungsbehörde bei einem Bauwerk, einem Kraftwerk oder Flughafen, sondern führt beispielsweise im Auftrag des Bauherrn Prüfungen und Abnahmen durch, die erforderlich sind, um staatliche Genehmigungen zu erhalten. Das gilt auch bei Kontrollen im Betrieb von Kraftwerken oder Industrieanlagen. Hier arbeitet TÜV Rheinland ebenfalls im Auftrag der Unternehmen. Verantwortlich für den Betrieb ist das jeweilige Unternehmen selbst und Aufsicht führt die jeweilige staatliche Behörde, beispielsweise das zuständige Regierungspräsidium oder Ministerium.

2. TÜV Rheinland ist ein Verein, aber auch ein gewinnorientiertes Wirtschaftsunternehmen.

Unter dem Dach der TÜV Rheinland Group sind der Verein, die Aktiengesellschaft und die Stiftung zusammengefasst. Keimzelle des weltweit tätigen Prüfunternehmens ist ein Verein, der heutige TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V. Als nicht auf Gewinn zielende Non-Profit-Organisation war und ist er Träger nahezu aller staatlichen Beleihungen. Er hat die wesentlichen operativen Prüftätigkeiten in Tochterunternehmen ausgegliedert, die er über die 1993 gegründete TÜV Rheinland Aktiengesellschaft zusammenfasst. Der Verein ist alleiniger Aktionär dieser Gesellschaft. Gemeinsam mit der TÜV Rheinland Stiftung, die sich in gesellschaftlichen Fragen engagiert, bilden Verein und Aktiengesellschaft die TÜV Rheinland Group oder vereinfacht ausgedrückt TÜV Rheinland.

Gemäß seiner Satzung ist der TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V. unabhängig. Vereinszweck ist die neutrale Beratung, Begutachtung, Prüfung und Überwachung in der Sicherheits- und Verkehrstechnik, Energietechnik und im Umweltschutz. Die Prüftätigkeit wird durch die TÜV Rheinland AG und ihre Gesellschaften durchgeführt. Da der Verein als Aktionär keine Gewinnerzielungs¬absicht verfolgt, gibt es den Druck eines Shareholder-Value-Denkens nicht. Die Gewinne der Tochtergesellschaften kommen der Sicherung und Weiterentwicklung des Vereinszwecks zugute. Diese Organisationsform ist eine wichtige Voraussetzung für die unabhängige Prüfarbeit der TÜV Rheinland-Fachleute.

Der TÜV Rheinland Berlin Brandenburg Pfalz e.V. wird überwiegend von Industrie- und Wirtschaftsunternehmen getragen. Der Verein ist alleiniger Aktionär der TÜV Rheinland AG, die das Prüfgeschäft des Konzerns führt. Mitglieder des Vereins, zu denen kleine und mittelständische Unternehmen ebenso wie Großunternehmen gehören, tragen ideell den Grundgedanken der Verbesserung technischer Sicherheit von Anlagen und Produkten durch eine unabhängige zusätzliche Kontrolle, wie sie die Prüfgesellschaften des TÜV Rheinland vornehmen. Die Mitglieder des Vereins haben keinerlei Einfluss auf das tägliche Prüfgeschäft, sie haben auch keine finanziellen Beteiligungen oder Gewinnbeteiligungen oder andere unmittelbare finanzielle Vorteile durch ihre Mitgliedschaft.

3. „Den“ TÜV gibt es nicht, sondern verschiedene Prüforganisationen mit diesem Namen.

Es gibt verschiedene Unternehmen mit dem gleichen Namensteil „TÜV“, die aber im Wettbewerb miteinander stehen und auch im Wettbewerb zu anderen Prüfunter¬nehmen. Die großen TÜV-Organisationen arbeiten allesamt international. TÜV Rheinland ist mit einem Umsatzanteil von knapp 48 Prozent und rund 11.750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerhalb Deutschlands weltweit tätig. Zudem gibt es noch die kleineren, teilweise regional arbeitenden TÜV-Organisationen. Alle diese Unternehmen arbeiten in ähnlichen Bereichen und in vielen Fällen nach den gleichen gesetzlich oder international festgelegten Regeln und Normen.

4. TÜV Rheinland arbeitet nicht nur im Rheinland, sondern in ganz Deutschland und weltweit.

TÜV Rheinland wurde im Rheinland (Elberfeld) gegründet, arbeitet aber inzwischen weltweit. Es gibt verschiedene Unternehmen, die den Namen TÜV führen (dürfen). Sie alle haben sich darauf geeinigt, eine regionale Angabe im Namen zu führen, um eine Unterscheidung möglich zu machen. TÜV Rheinland trägt dabei den Namen der Region, in der das Unternehmen vor 150 Jahren gegründet wurde. Die großen Unternehmen wie TÜV Rheinland arbeiten aber nicht regional begrenzt, sondern mit Niederlassungen, Laboren und Prüfstellen in ganz Deutschland und weltweit. TÜV Rheinland hat Standorte in ganz Deutschland, die größten Standorte sind Köln, Berlin und Nürnberg. Rund 11.750 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von TÜV Rheinland sind zudem außerhalb Deutschlands tätig und das Unternehmen hat Tochtergesellschaften rund um den Globus.

5. TÜV Rheinland prüft nach Beauftragung durch Unternehmen, Behörden oder Privatpersonen.

Das System der technischen Überwachung mit TÜV Rheinland und anderen Prüfunternehmen wurde dazu geschaffen, eine staatlich organisierte und durch Steuergelder finanzierte Kontrolle technischer Anlagen zu vermeiden. Damit wurden auch die Kosten der Prüfungen privatisiert: TÜV Rheinland prüft im Auftrag und auf Rechnung seiner Kunden – also der beauftragenden Unternehmen, staatlicher Behörden sowie Organisationen oder Personen. Was für Autofahrer bei der Hauptuntersuchung gilt, ist also normales Prinzip der Arbeit des TÜV Rheinland: Die Kunden zahlen für die Prüfleistung, nicht etwa der Staat. Das wiederum entlastet die Staatskasse in sehr vielen Bereichen beispielsweise bei der Kontrolle der technischen Sicherheit von Industrieanlagen, Autos oder Bauwerken. Grundsatz ist dabei: Bezahlt wird die Prüfleistung ganz unabhängig vom Prüfergebnis.

6. TÜV Rheinland prüft, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, oder nach eigenen Prüfstandards.

In welchen Fällen prüft TÜV Rheinland? TÜV Rheinland prüft, wenn das Unternehmen von anderen Unternehmen, Privatpersonen oder Behörden und Organisationen beauftragt wurde. Es gibt vier verschiedene Varianten der Prüftätigkeit des TÜV Rheinland.

  1. TÜV Rheinland prüft, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist nach gesetzlich festgelegten Regeln und wird dabei in der Arbeit durch staatliche Aufsichtsbehörden kontrolliert. Zu solchen Prüfungen zählen beispielsweise die Führerscheinprüfung oder die Hauptuntersuchung bei Autos oder die Prüfung von technischen Anlagen vor der erstmaligen Inbetriebnahme.
  2. TÜV Rheinland prüft nach gesetzlich festgelegten Regeln oder nach national und international geltenden Normen, aber diese Prüfungen sind für die Unternehmen freiwillig. Auch bei diesen Tätigkeiten wird TÜV Rheinland durch staatliche Behörden kontrolliert. Zu den Arbeiten, die in diesem Rahmen vorgenommen werden, gehören bei Produkten die Prüfung für das GS-Zeichen, bei Managementsystemen zum Beispiel die Prüfung des Qualitätsmanagements (ISO 9001) oder Umweltmanagements (ISO 14001) sowie die jährliche Prüfung von Aufzügen oder Rolltreppen.
  3. TÜV Rheinland prüft nach selbst entwickelten Standards und nach eigenen Kriterien, weil es keine gesetzliche Regelung oder anerkannte Norm gibt. Hierbei wird TÜV Rheinland nicht direkt durch staatliche Behörden kontrolliert, sondern vor allem durch den Markt (ist die Prüfung gut und hilfreich?). Warum prüft TÜV Rheinland auch nach eigenen Standards? Längst nicht für alle Produkte oder technische Anlagen und Dienstleistungen gibt es klare Sicherheits- oder Qualitätsregeln. Auch gibt es immer wieder technische Innovationen, und oft dauert es Jahre, bis dann entsprechende Produkt- und Prüfnormen entwickelt wurden. In solchen Fällen wird TÜV Rheinland tätig, wenn es eine Nachfrage aus der Wirtschaft gibt. Manche Standards werden auch gemeinsam mit Unternehmen entwickelt. In diesen Fällen gibt es keine einheitlichen nationalen oder internationalen Normen oder gesetzliche Regelungen.
  4. TÜV Rheinland prüft und untersucht spezielle Einzelfragen im Auftrag von Unternehmen oder Behörden. Hierbei bewältigt TÜV Rheinland zahlreiche Prüfaufträge. Beispiele sind die Schadenuntersuchung bei Unfällen, Tests bei der Entwicklung neuer Produkte oder Prüfungen bei Großprojekten, damit der Bauherr die nötigen behördlichen Genehmigungen erhalten kann.

Wichtig: Auch bei bestandenen Prüfungen wird nicht immer ein Prüfzeichen oder eine Prüfplakette vergeben. Die Vergabe des Prüfzeichens unterliegt strengen Regeln. Oft enden Prüfungen mit der Erstellung eines Prüfberichts, ohne hierfür eigens ein Prüfzeichen zu vergeben.

7. TÜV Rheinland arbeitet wirtschaftlich und fachlich unabhängig.

TÜV Rheinland arbeitet unabhängig, obwohl das Unternehmen für seine Prüftätigkeit bezahlt wird. TÜV Rheinland unterliegt einer Vielzahl von Kontrollen durch die staatlichen Behörden aller Länder, in denen der Konzern arbeitet, und durch die Organisationen, nach deren Regeln Prüfungen vorgenommen werden. Dazu zählt auch die staatliche Aufsicht auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Ziel dabei ist es, die fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit zu kontrollieren. TÜV Rheinland benötigt in vielen Bereichen eine staatliche Anerkennung und Kontrolle, um prüfen zu dürfen. Mitarbeiter, Messinstrumente und Prüflabore werden regelmäßig ebenfalls vom Staat überprüft, um sicher zu stellen, dass TÜV Rheinland korrekt arbeitet. Das ist gut so. Denn das alles gewährleistet zusätzlich die Kompetenz, Seriosität, Unabhängigkeit und Unbestechlichkeit, die wiederum die Basis für das Vertrauen der Industrie, Verbraucher, Politik und breiteren Öffentlichkeit in die Arbeit der Prüfer bildet. TÜV Rheinland würde die Lizenz zum Prüfen verlieren, wenn das Unternehmen gegen die anerkannten Regeln verstößt.

8. TÜV Rheinland prüft im Auftrag von Menschen und Unternehmen, aber unabhängig und nach den jeweils vorgegebenen Regeln.

Die Prüfleistung des TÜV Rheinland wird nicht aus öffentlichen Geldern finanziert oder aus Steuermitteln, vielmehr kaufen Kunden – Unternehmen oder Privatpersonen – bei TÜV Rheinland eine Prüfleistung, wie es beispielsweise auch bei der Hauptuntersuchung für Autos der Fall ist. Die Kunden kaufen dabei kein positives Prüfergebnis oder Prüfzeichen, sondern die Prüfung selbst. Ob diese bestanden wird, ist offen. So fallen rund 20 Prozent aller Autos durch die Hauptuntersuchung bei TÜV Rheinland oder mehr als die Hälfte aller Produkte, die ein GS-Zeichen erhalten sollen. Auch bei der Prüfung von Managementsystemen oder den Prüfungen in der Akademie und beim Führerschein gibt es erhebliche Durchfallquoten.

Diese und weitere Beispiele zeigen die Unabhängigkeit von TÜV Rheinland, aber auch, dass die beauftragenden Unternehmen Wert auf Sicherheit oder Qualität legen. Denn vielfach verbessern sie nach einer negativen Prüfung das Produkt und beseitigen damit Mängel. Die TÜV Rheinland beauftragenden Unternehmen investieren in zusätzliche Prüfungen meistens freiwillig. Für Konsumenten gilt deshalb: Hat ein Produkt ein Prüfzeichen von TÜV Rheinland, ist das besser als hätte es keines. TÜV Rheinland führt hunderttausende Produktprüfungen jährlich durch, nur bei sehr wenigen der kontrollierten Produkte gibt es hinterher im Markt negative Auffälligkeiten. Ist dies jedoch der Fall, geht TÜV Rheinland allen Hinweisen selbstkritisch und unvoreingenommen nach.

9. Es gibt nur ein Prüfzeichen von TÜV Rheinland und eines der Tochtermarke LGA.

Immer wieder gibt es die Kritik an einer Vielzahl von Prüfzeichen, die besonders Verbraucher eher verwirren als zur Orientierung beitragen. TÜV Rheinland hat darauf bereits 2012 reagiert und vergibt nur ein eigenes Prüfzeichen (statt früher rund 130). Hinzu kommt ein Prüfzeichen der Tochtermarke LGA, das für bestimmte Produkte vergeben wird, z.B. Spielzeug. Allerdings hat TÜV Rheinland die Akkreditierung (Anerkennung), um verschiedene andere Prüfzeichen zu vergeben, die das Unternehmen nicht selbst entwickelt hat und die zum Teil gesetzlich geregelt sind. Dazu zählt in Deutschland beispielsweise das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit (kein Prüfzeichen von TÜV Rheinland, sondern der Bundesrepublik Deutschland). Kritik am Dschungel der Prüfzeichen sollte sich nicht nur an die Prüfunternehmen richten, sondern auch an Unternehmen, eine Vielzahl von Verbänden, die Prüfzeichen entwickeln, und an die Politik. Übrigens: Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfzeichen oder Gütesiegel. CE steht für Communauté Européenne, Französisch für Europäische Gemeinschaft, und ist aufgrund von EU-Recht eingeführt worden. Damit erklärt der Hersteller selbst gegenüber Behörden, dass sein Produkt die europäischen Regeln erfüllt, nicht mehr und nicht weniger. Denn es ist Aufgabe der Hersteller von Produkten, die Übereinstimmung ihrer Waren mit den europäischen Richtlinien zu überprüfen und die Ergebnisse dieser Prüfungen als Dokumentation vorzuhalten.

10. Ein Prüfzeichen des TÜV Rheinland garantiert Verbrauchern keine hundertprozentige Sicherheit.

Prüfzeichen von TÜV Rheinland geben zusätzliche Sicherheit, aber sie garantieren keine hundertprozentige Sicherheit. Dafür gibt es mehrere naheliegende Gründe. Der wichtigste: Der Hersteller beziehungsweise Verkäufer eines Produktes muss für die Qualität einstehen (er verdient damit ja auch sein Geld). Darüber hinaus gilt: TÜV Rheinland kann in der modernen Massenproduktion selbstverständlich nicht jedes hergestellte Produkt einzeln überprüfen, auch wenn es ein Prüfzeichen von TÜV Rheinland trägt. Es muss sich um eine Prüfung von Stichproben handeln. Bei Autos oder anderen technischen Anlagen kann die Prüfplakette zudem immer nur eine Stichtagsbetrachtung abbilden, die für den Tag der Prüfung gilt. Schließlich kann ein Prüfzeichen auch nicht alle Eigenschaften eines Produktes abdecken, sondern nur einzelne Aspekte, beispielsweise die Sicherheit. Das sagt aber (natürlich) wenig über die Qualität oder Lebensdauer aus. Deswegen ist dies dann auf dem Prüfzeichen von TÜV Rheinland auch als Schlüsselbegriff vermerkt.

Bei der Güte von Produkten zählt das 5-Punkte-Prinzip:

  1. Der Hersteller ist zunächst verantwortlich für sein Produkt.
  2. Das Handelsunternehmen trägt Verantwortung, denn es verkauft das Produkt.
  3. Die (lokale) Marktaufsicht kontrolliert den Markt als Behörde. Sie ist dafür verantwortlich, darauf zu achten, dass nur Produkte verkauft werden, die verkauft werden dürfen.
  4. Das Prüfzeichen eines Prüfunternehmens kann zusätzliche Sicherheit geben. Dabei muss deutlich werden, welche Eigenschaften und Aspekte geprüft wurden. Auch Vergleichstests können hier Orientierung schaffen.
  5. Käufer und Verbraucher sind ebenfalls verantwortlich, denn sie sollten immer bewusst einkaufen, nicht nur auf den Preis achten, und sich gut beraten lassen.

Jeder Verbraucher sollte beim Einkauf fünf goldene Regeln berücksichtigen:

  1. Überlegen Sie sich, welche Anforderungen Sie an ein Produkt haben und was Ihnen wichtig ist.
  2. Kaufen Sie Produkte am besten von Herstellern, die einen guten Ruf (zu verlieren) haben.
  3. Kaufen Sie bei Quellen, die Sie kennen und bei denen Sie reklamieren können und lassen Sie sich beraten.
  4. Achten Sie auf anerkannte Prüfzeichen und Testergebnisse.
  5. Beschweren Sie sich bei Produktmängeln und schalten Sie bei besonders schweren Sicherheitsmängeln die lokale Marktaufsicht ein (Rathaus), bei Prüfzeichen die jeweilige Prüforganisation (z.B. TÜV Rheinland).

Stand: April 2022

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