Neue Maschinenverordnung: TÜV Rheinland von EU-Kommission als Notified Body anerkannt

Köln | 11.04.2025

Zum Schutz von Mensch und Technik: TÜV Rheinland als Benannte Stelle zur Prüfung und Zertifizierung nach der neuen Maschinenverordnung anerkannt (Foto: TÜV Rheinland/Shutterstock)

Unsere Welt wird zunehmend von Maschinen geprägt. Sie werden intelligenter, leistungsfähiger und vielseitiger. Mit der neuen EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 setzt die Europäische Kommission neue Maßstäbe für den Schutz von Mensch und Technik. TÜV Rheinland übernimmt dabei nun eine Schlüsselrolle: Die EU-Kommission hat das Unternehmen offiziell als Benannte Stelle für Prüfung und Zertifizierung nach der neuen Maschinenverordnung anerkannt. Damit kann TÜV Rheinland Unternehmen auf einem normgerechten Weg in die Zukunft der Industrie umfassend unterstützen.

Thomas Koester, Globaler Leiter Technisches Kompetenzcenter Industriemaschinen (Foto: TÜV Rheinland)

Neue Bestimmungen der EU 2023/1230

„Die wesentlichen Neuerungen der Maschinenverordnung betreffen die Digitalisierung und Konnektivität von Maschinen. Besonders im Fokus stehen: Künstliche Intelligenz (KI), Cyber-Sicherheit, Mensch-Roboter-Kollaboration sowie die Vernetzung von Maschinen über das Internet“, erklärt Thomas Koester, Globaler Leiter Technisches Kompetenzcenter Industriemaschinen von TÜV Rheinland. „Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission strengere Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen definiert wie Schutz durch Software-Updates und Schutz vor Cyber-Angriffen.“

Die Verordnung gilt explizit für Maschinen und dazugehörige Produkte wie auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte, Gelenkwellen und unvollständige Maschinen. Ausgenommen sind unter anderem Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen sowie die meisten Haushalts- und Bürogeräte.

Übergangsfrist gestartet – frühzeitige Vorbereitung sinnvoll

Ab dem 20. Januar 2027 müssen Hersteller die neuen Anforderungen der Maschinenrichtlinie verpflichtend einhalten. Koester empfiehlt: „Hersteller von Industriemaschinen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten und die Übergangsfrist nutzen, um ihre Maschinen und Prozesse entsprechend anzupassen.“

Mit TÜV Rheinland normgerecht in die Zukunft der Industrie

Als Benannte Stelle bietet TÜV Rheinland Unterstützung für Hersteller an in Form von Prüf- und Zertifizierungsservices gemäß den neuen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Die Fachleute des Unternehmens prüfen beispielsweise die Plausibilität von Dokumenten zur Cyber-Sicherheit und nehmen individuelle Konformitätsbewertungen vor. Mit einer frühzeitigen Vorbereitung können Hersteller Ausfallzeiten und zusätzliche Kosten vermeiden und ihre Maschinen schneller auf den europäischen Markt bringen. Die Experten von TÜV Rheinland unterstützen mit maßgeschneiderten Prüfverfahren und sorgen dafür, dass Unternehmen die neuen Anforderungen wirksam umsetzen können. Mehr Infos unter: http://tuv.li/1lb6

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