Weil die Immobilienwirtschaft ein Hauptverursacher von Treibhausgasen ist, spielt sie für die klimapolitischen Ziele der Bundesrepublik eine Schlüsselrolle: Gegenüber 1990 sollen die Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent gesenkt werden. Zudem gelten in einzelnen Sektoren wie dem Gebäudebereich bis 2030 zulässige Jahresemissionsmengen. Bis 2045 soll der Gebäudebestand in Deutschland dann klimaneutral sein. Dazu hat sich die EU mit dem Green Deal auferlegt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 auf null zu reduzieren.
Klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045 gefordert.
Die Reduktion ist drängender denn je: Im Bericht zur Vorjahresschätzung der Treibhausgasemissionen des Jahres 2020 hat das Bundesumweltamt ausgewiesen, dass der Gebäudesektor 120 Millionen Tonnen CO² ausgestoßen hat, was die jährlich zugelassene Emissionsmenge um 2 Mio. Tonnen überschreitet. Und da mehr als ein Drittel der EU-weiten CO2 -Emissionen und rund 35 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs auf den Gebäudesektor entfallen, muss dieser für das zu erreichende Ziel der Klimaneutralität umso dringlicher dekarbonisiert werden.
Allein im Neubau werden noch immer große Mengen an Energie verbraucht und CO₂ freigesetzt. Noch größeres Aufholpotenzial bietet der Gebäudebestand, der in Deutschland rund 80 Prozent der Bautätigkeit ausmacht. Dabei sind es gerade Gewerbeimmobilien, die trotz geringer Anteile am Gesamtgebäudebestand kritisch zum Erreichen der Klimaschutzziele sind.
Wenn Klimaneutralität zum „Must have“ wird.
So führt am Ziel des klimaneutralen Gebäudes kein Weg mehr vorbei. Vor allem, da neben dem Klimaschutz- und Gebäudeenergiegesetz der akute Druck zur Erfüllung und Offenlegung bestimmter ESG-Nachhaltigkeitskriterien durch die Taxonomie- und Offenlegungsverordnungen steigt. Klimaschutz wird damit mehr und mehr ein Pflicht-Kriterium im Reporting und bei der Finanzierung.
Dabei geht es um mehr als „nur“ verpflichtende Verordnungen: Viel mehr müssen Gebäude klimaneutral werden, um einer immer nachhaltiger geprägten Gesellschaft gerecht zu werden, den fortschreitenden Klimawandel zu bekämpfen und damit die Auswirkungen schwerwiegender Umweltkatastrophen zu minimieren.
Wann ist ein Gebäude klimaneutral?
Ein Gebäude wird klimaneutral betrieben, wenn die CO2 -Bilanz über ein Jahr hinweg kleiner oder gleich Null ist. Im Idealfall spart ein klimaneutrales Gebäude also mehr Treibhausgase ein, als es ausstößt und fungiert somit sogar als CO2 - Senke. Für die entstehenden Treibhausgasemissionen lassen sich über den gesamten Gebäudelebenszyklus verschiedene Bilanzrahmen ziehen:
- Rein durch den Gebäudebetrieb
- Durch die Produktion und den Bau
- Über die Nutzung bis zum Lebensende
- Durch das Recycling des Gebäudes
Neue Chancen für eine nachhaltige Immobilienwirtschaft.
Damit bergen klimaneutrale Gebäude neue Chancen für Innovationen in der Immobilienwirtschaft. Um sie zu nutzen, muss verstärkt in emissionsarme und klimafreundliche Energiequellen sowie nachhaltige Technologien und Werkstoffe investiert werden, beispielsweise:
- Bezug von erneuerbaren Energieträgern ohne fossile Energiequellen,
- Eigenerzeugung von erneuerbarer Energie (Photovoltaik, Wind)
- Energieeffiziente Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, etc.)
- Energiesparende Gebäudetechnik (Lüftung, Aufzüge, etc.)
- Energieeffiziente Ausstattung und nachhaltiges Nutzerverhalten
- Schadstoffarmer Materialeinsatz und kreislauffähige Konstruktion
Zusätzlich braucht es neue Strategien und Prozesse, um den mittlerweile auch in der Immobilienwirtschaft verankerten ESG-Kriterien standzuhalten. Denn im Zuge der von der EU aufgestellten Taxonomie-Verordnung oder auch entsprechend des deutschen Klimaschutzgesetzes müssen sukzessive Nachweise über die Erfüllung von Vorgaben oder das Erreichen bestimmter klimatechnischer Ziele erbracht werden.
Sustainable Finance Taxonomie als erster Schritt.
Den ersten Schritt zum Erreichen des ESG-Ziels „Klimaschutz“ macht die seit dem 1. Januar 2022 anzuwendende Sustainable Finance Taxonomie, nach der sich nur den Kriterien entsprechende Finanzprodukte – und damit auch Immobilien – als ökologisch nachhaltig bezeichnen dürfen.
Damit ergeben sich neue Herausforderungen für die Immobilienwirtschaft, die zusätzlich zum eigentlichen Tagesgeschäft anfallen. Um sie zu meistern, begleiten wir Sie mit ausgesuchten Leistungen auf dem Weg zur Taxonomie-Konformität:
- Sammeln aller nötigen Daten
- Aufbau eines Datenmanagementsystems
- Detaillierte Datenauswertung und -reporting
- Intensiver Austausch mit Dritten und Zulieferern
- Auswerten der Unterlagen zur Erfüllung der Taxonomie
- Unterstützung bei der Nachweisführung und beim Reporting von Maßnahmen zur Erfüllung der Taxonomie-Anforderungen
- Ausstellung einer Taxonomie- Konformitätsbescheinigung und Vergabe eines Labels
Wir begleiten Sie auf dem Weg zum klimaneutralen Gebäude.
So viel ist sicher: Die Zukunft liegt in der Erzielung von klimaneutralen Gebäuden. Sicher ist auch, dass wir mit unserer langjährigen Erfahrung im Immobilien- und Energie-Bereich der richtige Partner an Ihrer Seite sind, der Sie beim Erreichen des Ziels unterstützt.
Ob es um die Bestandsaufnahme, CO2 -Bilanzierung, Klimaschutzfahrpläne, Klimaneutralstellung, das ESG-Nachhaltigkeitsreporting oder die Erfüllung der Taxonomie-Verordnung geht – für Ihre klimaneutrale Gebäudezukunft geben wir grünes Licht.
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