TÜV Rheinland prüft und zertifiziert FFP2-Atemschutzmasken in Deutschland
TÜV Rheinland Presse | 04.11.2021

TÜV Rheinland LGA Products: Benannte Stelle für Zertifizierung von partikelfiltrierenden Masken / In Deutschland produziert, geprüft und zertifiziert: „D/Maske“ erhält erste Zertifizierung / Prüfungen in neuem Atemschutzlabor von TÜV Rheinland in Köln / Informationen unter w ww.tuv.com/psa
TÜV Rheinland bietet erstmals die Prüfung und Zertifizierung von Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 aus einer Hand in Deutschland an. Hierfür hat der weltweit tätige Prüfdienstleister in ein neues Atemschutzlabor in Köln investiert. Zudem ist die TÜV Rheinland LGA Products GmbH in Deutschland jetzt auch Benannte Stelle für die Zertifizierung von partikelfiltrierenden Masken. Das heißt: Hersteller können die Konformität und Sicherheit ihrer Atemschutzmasken im Kölner Labor von TÜV Rheinland überprüfen und anschließend zertifizieren lassen.
Als erster Hersteller hat die Exbert GmbH ihre „D/Maske“ im neuen Atemschutzlabor von TÜV Rheinland prüfen lassen und nun das entsprechende Zertifikat für den europäischen Markt erhalten. Das Unternehmen produziert die Atemschutzmasken in seinem Werk im westfälischen Unna. Die Zertifizierung durch TÜV Rheinland basiert auf den Vorgaben der maßgeblichen Verordnung 2016/425 für so genannte Persönliche Schutzausrüstung . Christiane Reckter, Leiterin der Zertifizierstelle der TÜV Rheinland LGA Products GmbH: „Der Bedarf an Atemschutzmasken bleibt durch die Corona-Pandemie extrem hoch. Viele Unternehmen haben in Deutschland die Produktion von Masken aufgenommen. Als unabhängiger Prüfdienstleister bieten wir mit dem neuen Atemschutzlabor standortnahe Prüf- und Zertifizierungsmöglichkeiten direkt in Deutschland.“ Erkennbar sind von der TÜV Rheinland LGA Products GmbH zertifizierte Masken an der Kennzeichnung „CE 0197“.
Umfassende Prüfung in Laboren von TÜV Rheinland
Im Rahmen der erforderlichen Tests von FFP2-Masken prüfen die Fachleute von TÜV Rheinland im Kölner Atemschutzlabor eingehend unter anderem das Material, Durchlass des Filtermediums, Atemwiderstand und Leckage der Masken sowie die Verpackung, Produktkennzeichnungen und -beschreibungen. Im Vordergrund steht dabei die Wirksamkeit des Schutzes: Partikelfiltrierende Masken (Filtering Face Piece, FFP) werden je nach Durchlässigkeit des Filters als FFP1-, FFP2- oder FFP3-Maske bezeichnet. Dabei wird die Filterleistung des Maskenmaterials anhand der europäischen Norm DIN EN 149 zum Schutz vor partikelförmigen Schadstoffen mit Aerosolen getestet: FFP2-Masken, wie TÜV Rheinland sie nun zertifiziert hat, müssen mindestens 94 Prozent der Aerosole in der Prüfung filtern. Die FFP-Masken dienen dem Eigenschutz vor Tröpfchen und Aerosolen. Solche Masken gelten – anders als medizinische Gesichtsmasken – nicht als Medizinprodukt, sondern als persönliche Schutzausrüstung. Zertifiziert werden dürfen solche Produkte nur durch eine von der Europäischen Union anerkannte Benannte Stelle. Dies ist im Fall der „D/Maske“ die TÜV Rheinland LGA Products GmbH.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:

Pressestelle TÜV Rheinland
Sie haben Fragen zum Thema oder benötigen weitere Informationen?
Kontaktieren Sie uns:
+49 221 806-2148