Meister-BAföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Die Förderung ist an bestimmte persönliche und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Am 01. Juli 2009 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (2. AFBG-ÄndG)" in Kraft getreten. Damit gelten für alle neu beginnenden Aufstiegsfortbildungen deutlich verbesserte Förderkonditionen. Mit dem neuen "Meister-BAföG" sollen noch mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden, um durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel ind Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern.
Wer wird gefördert?
Voraussetzungen
- Antragstellende verfügen über eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss.
- Antragstellende dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist.
- Die Maßnahme muss gezielt auf eine öffentlich-rechtlich geregelte Fortbildungsprüfung nach dem BBiG (z.B. für die Prüfung eines IHK-/HWK-Abschlusses als Meister, Techniker, Betriebswirt oder Fachkaufmann) vorbereiten.
- Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Mindestdauer).
Förderung
30,5 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Maßnahmebeitrag
(Für den Restbetrag wird zusätzlich ein günstig verzinstes Bankdarlehen angeboten.)
Checkliste zum Antragsverfahren
- Sprechen Sie mit Ihrer zuständigen Behörde.
Dies sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
Wir beraten Sie gern
Wie beraten Sie gern zu den Möglichkeiten der Förderung und informieren Sie über die Adressen der zuständigen Behörden, die Ihren Förderantrag entgegennehmen und für eine Einzelfallberatung zur Verfügung stehen.
