Prüfung von Community Masken
Sie haben mit der Produktion von Community Masken begonnen? TÜV Rheinland hat eine eigene Prüfgrundlage (2PFG S 0193/04.20) entwickelt und ermöglicht eine schnelle und unkomplizierte Prüfung von Community Masken, als Grundlage für eine erfolgreiche Markteinführung. Nach Durchführung aller vorgeschriebenen Prüfung ist es möglich das Prüfzeichen "Schadstoffgeprüft" zu erhalten. Unsere Experten informieren Sie gerne über unser Serviceangebot.
Wichtige Anmerkungen:
- Community Masken sind keine Medizinprodukte und keine persönliche Schutzausrüstung!
- Wir weisen darauf hin, dass die Biozid-Verordnung zu beachten ist!
Abgrenzung
Jegliche Biozide-Ausrüstung der Community Masken ist durch TUV Rheinland bei einer Prüfzeichenvergabe ausgeschlossen und dementsprechend nicht im Geltungsbereich einer Zertifizierung bzw. des Kriterienkatalogs 2PfG S 0193/04.20. Der Hersteller bestätigt diese Nichtverwendung einer Bioziden-Ausrüstung mit einer entsprechenden Herstellererklärung. Bei begründetem Verdacht obliegt es dem Sachverständigen weitere zusätzliche Prüfungen in Auftrag zu geben, die eine Nichtverwendung nachweisen.
Die chemische Untersuchung im Basispaket (Legal) umfasst relevante, legale, chemische Anforderungen nach nationaler Gesetzgebung bzw. europäischem Recht (REACH) und POP-Verordnung. Sofern das Produkt mit einer Bioziden-Ausrüstung versehen ist, muss dieses gesondert beauftragt bzw. durch die Experten in einer weiteren unabhängigen Untersuchung nach Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Biozid-Verordnung bewertet werden.

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