Wir bringen Ihre hoch automatisierten Testträger auf die Straße
Ausnahmegenehmigungen, um hoch automatisierte Prototypen im öffentlichen Straßenverkehr erproben zu dürfen, sind ein entscheidender Schritt in der Entwicklung autonomer und vernetzter Fahrzeuge.
Diese Ausnahmegenehmigungen können wir schnell und unkompliziert für Sie erlangen. Unsere Experten für automatisiertes und vernetztes Fahren kennen weltweit alle Regularien, die den Testbetrieb von Fahrzeugen mit Funktionen oberhalb des SAE-Level 2 regeln.
Wir sind Ihr idealer Partner bei der Zulassung von Prototypen und Erprobungsträgern für den öffentlichen Straßenverkehr. Erfahren Sie mehr über unser vielfältiges Know-how.
Methoden und Prozessdefinitionen für Ihren Praxistest
Das hoch automatisierte Fahren der SAE-Levels 3 und 4 muss unter Realbedingungen getestet werden – doch die rechtlichen Hürden für Hersteller und Entwicklungsdienstleister sind hoch. Wir haben Methoden und Prozesse entwickelt, damit hoch automatisierte Fahrzeuge für Praxisversuche auf öffentlichen Straßen zugelassen werden können. Hierzu zählen die Aspekte technische Sicherheit des Fahrzeugs, Streckenbegutachtung und -empfehlungen sowie funktionale Sicherheit.
Wir besitzen die vielleicht größte Kompetenz der Branche, um Erprobungsträger auf die Straße zu bekommen. Als weltweit tätiger Dienst sind wir mit den internationalen Regularien genauestens vertraut. Über unsere eigene Validierungs-Plattform und Datenbanken können die Spezialisten in allen unseren Testzentren auf das gesammelte Wissen und unsere globale Erfahrung zugreifen.
So erhalten Sie die Ausnahmegenehmigung für Ihren hochautomatisierten Prototypen.
Ausnahmegenehmigungen nach internationalen Standards
Es ist ein großer Moment in jedem Entwicklungszyklus: Irgendwann kommt der Punkt, an dem Sie die Teststrecke verlassen wollen und Ihren Prototypen mit Level-3- oder Level-4-Funktionen in „freier Wildbahn“ testen möchten. Dafür stellen die Gesetzgeber in den relevanten Ländern jedoch hohe Ansprüche.
Für Ausnahmegenehmigungen – im englischen Sprachraum als Exception Approval bekannt – betrachten unsere Sachverständigen vor Ort drei Bereiche:
1. Die Voraussetzungen der geplanten Route bzw. Nutzungs- und Betriebseinschränkungen und Auflagen, sowie die intelligente Infrastruktur, ohne die ein hochautomatisiertes Fahren mit Funktionen oberhalb von Level 2 kaum denkbar ist. Hierzu gehört die Prüfung des digitalen Mappings und der Positionierung des Prototypen/Erprobungsträgers im Verkehrsraum.
2. Das Funktionieren aller sicherheitsrelevanten Systeme am Fahrzeug wie Nothalte- oder Abschaltvorrichtungen. Das entsprechend ausgebildete Personal, wie Sicherheits- bzw. Testfahrer oder auch Operatoren, die am Fahrzeug und der entsprechenden Technik ausgebildet sind, gehören auch dazu.
3. Die funktionale Sicherheit nach internationalen Standards wie ISO 26262, ISO 23374 und SOTIF-ISO 21448.
Auch für die ab 2024 und später zu erwartenden gesetzlichen Regelungen entwickeln wir schon heute passgenaue Testmethoden.
Erfahren Sie mehr über unser vielfältiges Know-how zum hoch automatisierten Fahren und Ausnahmegenehmigungen für Prototypen mit autonomen Funktionen der SAE-Levels 3 und 4.