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Projektablauf TÜV Rheinland

Projektablauf pro Berufsgruppe

Projektablauf Kfz-Mechatroniker

1. Projektstart

1.1 Deutschland: die TÜV Rheinland Akademie und der KUNDE definieren die Bedarfe an Fachkräften

  • Kurzfristige Bedarfe um dringend zu besetzende Vakanzen abzudecken
  • Mittelfristige Bedarfe um Geschäftsentwicklungsprozesse mit Fachpersonal möglich zu machen bzw. zu unterstützen
  • Langfristige Bedarfe unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung innerhalb der Belegschaft und des Arbeitsmarktes

1.2 Deutschland: die TÜV Rheinland Akademie und der KUNDE definieren das Anforderungsprofil der Fachkräfte wie folgt

  • Benennung der Referenzberufe
  • Sprachliche Anforderungen
  • Spezielle Fachkompetenz
  • Führungskompetenz
  • Methodenkompetenz
  • Sozialkompetenz
  • Persönliche Kompetenz
  • Interkulturelle Kompetenzen zur dauerhaften Lebens- und Erwerbsmigration

1.3 Deutschland: die TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE legen die Zeitschienen für die gewünschten Eintrittstermine beim KUNDEN fest

1.4 Deutschland: TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE legen das/die Heimatländer fest, aus welchen die Fachkräfte rekrutiert werden sollen

2. Rechtlicher Rahmen

2.1 die TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE schließen die Verträge

  • Rahmenvertrag inkl. Anlagen (Anlage I Projektablauf, Anlage II Beauftragung von Rekrutierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und Anlage III Bedingungen für den Arbeitsvertrag zwischen Kunde und Fachkraft)
  • Einzelvertrag

3. Projektmanagement

3.1 der KUNDE hat der TÜV Rheinland Akademie GmbH in angemessener Zeit kostenfrei folgende Dokumente zu übergeben:

  • Erlaubnis im Namen des KUNDEN die Rekrutierung durchzuführen (Anlage II)
  • Stellenbeschreibungen
  • Anforderungsprofil der Fachkräfte
  • Imagebroschüre/Unternehmenspräsentation des KUNDEN
  • Auflistung der Leistungen des KUNDEN wie Gehalt, Einsatzort, Sozialleistungen, Arbeitsvertrag, Integration etc.
  • Muster eines aufschiebend bedingten Arbeitsvertrages, der in Kraft tritt, sobald die Fachkraft die vollständige oder teilweise Berufsanerkennung erhalten und die Visaprozesse absolviert hat. Er beginnt mit dem ersten Tag als Fachkraft in Deutschland beim KUNDEN und hat eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten

3.2 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH übergibt die Unterlagen des KUNDEN an die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft, zusammen mit den projektspezifischen Unterlagen der TÜV Rheinland Akademie GmbH für die Fachkraft

4. Rekrutierung

4.1 Rekrutierung im Heimatland durch die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft

4.2 TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft übernimmt das Assessment und die Auswahl der Fachkraft nach den Vorgaben des KUNDEN. Es besteht die Möglichkeit, zwischen Standard Auswahlverfahren und vertieftem Assessment zu wählen

4.3 TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft holt die zur Zulassung der Fachkraft zum Projekt erforderlichen Dokumente ein und prüft diese. Nach einer Dokumentenprüfung durch die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft werden ausgewählte Dokumente (z.B. Zeugnisse, Berufserfahrung und Syllabus) zur erneuten Prüfung an die TÜV Rheinland Akademie GmbH übergeben. Zudem holt die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft bei den potenziellen Fachkräften vertiefte Informationen ein, betreffend Lebens-/ Erwerbsmigration, Präferenzen und Notwendigkeiten (u.a. Familiennachzug und Wohnort)

5. Auswahl der Fachkräfte

5.1 die TÜV Rheinland Akademie GmbH übergibt die Dokumente der Fachkraft an den KUNDEN zur Prüfung und Auswahl der Fachkräfte

5.2 Auf Wunsch kann der KUNDE Kontakt zu den Fachkräften aufnehmen und diese per Videointerview, dem sog. „Meet and Greet“, kennenlernen oder die Qualifikation prüfen. Die Fachkraft erhält dadurch die Möglichkeit, ihren potentiellen Arbeitgeber kennenzulernen und sich für den Arbeitgeber zu entscheiden. Die TÜV Rheinland Akademie GmbH organisiert den Termin gemeinsam mit der TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft

5.3 Der KUNDE wählt die Fachkräfte aus und verpflichtet sich mit dieser einen Arbeitsvertrag abzuschließen

5.4 Die Fachkraft entscheidet sich zur Teilnahme am Programm und für den KUNDEN

5.5 Abschluss des Fachkraftvertrages im Heimatland

5.6 Abschluss des aufschiebend bedingten Arbeitsvertrages

6. Qualifizierungen

6.1 Sprachtraining: Die Fachkräfte lernen die deutsche Sprache auf dem von der Visastelle vorgegebenen Sprachlevel. Die Sprachkompetenz wird durch ein von der VISA-Stelle der deutschen Botschaft im Heimatland anerkanntes Prüfinstitut wie Goethe Institut, Telc, ÖSD Institut nachgewiesen

6.2 Fachtraining: Wird zur Berufsanerkennung ein Fachtraining benötigt, so absolvieren die Fachkräfte dieses im Heimatland

6.3 Kundenspezifische Schulungen: Nach Absprache führt die TÜV Rheinland Akademie GmbH kundenspezifische Schulungen im Heimatland für den KUNDEN durch

7. Einleitung der Berufsanerkennung

7.1 Die erforderlichen Dokumente werden von in Deutschland vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzern übersetzt. Die TÜV Rheinland Akademie GmbH verauslagt die Kosten für alle formalen Prozesse. Der KUNDE erstattet diese bei Ankunft der Fachkraft in Deutschland

7.2 Bei Bedarf: Die finalen Dokumente werden von der TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft an die entsprechenden Behörden im Heimatland zur Vorabprüfung überstellt

7.3 Nach der Überprüfung der Dokumente werden diese durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH bei den zuständigen Behörden (max. 3 Monate, abhängig von der Behörde) eingereicht

8. Kundenbindung und Vorbereitung auf Leben und Arbeiten in Deutschland

8.1 Der KUNDE forciert die Bindung zur Fachkraft durch Bindungsmaßnahmen wie Skype-Telefonate, die Zusendung von Unternehmensinformationen, alternativ durch einen Besuch im Heimatland oder eine Einladung nach Deutschland für ein persönliches Kennenlernen

8.2 Die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft bereitet die Fachkräfte auf Leben und Arbeiten in Deutschland vor

9. Ergebnis der Berufsanerkennung

9.1 Bei einer vollständigen Vergleichbarkeit der Hochschulabschlüsse mit der Anabin Datenbank der ZAB (dies trifft auf etwa 70% unserer Kandidaten zu) reisen die Fachkräfte mit dem gem. § 18b – AufenthG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) erforderlichen Aufenthaltstitel nach Deutschland ein und können nach Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis nach vier Jahren, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, die unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten

9.2 Im Fall einer teilweisen Gleichwertigkeit, ausgestellt durch die zuständige HWK reisen die Fachkräfte mit dem § 16d AufenthG – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – Aufenthaltstitel nach Deutschland ein. Sie absolvieren sodann eventuell fehlende Praxiszeit direkt beim KUNDEN und stehen diesem als vollwertige Arbeitskraft zur Verfügung. Die Fachkräfte beantragen eine Aufenthaltserlaubnis (gültig für 18 Monate, sowie möglicher Verlängerung von 6 Monaten) bei der Ausländerbehörde gemäß § 16 d AufenthG auf der Grundlage des Einreisevisums innerhalb einer Frist von bis zu sechs Monaten nach der Einreise. Die Niederlassungserlaubnis wird dann bei Vorlegung der entsprechenden Voraussetzungen, für vorerst 4 Jahre befristet und dann unbefristet beantragt.

10. Visa

10.1 Die Fachkräfte vereinbaren einen Termin bei der Deutschen Botschaft im Heimatland zur Beantragung des Visums (ca. 2 Monate). Alle Unterlagen werden durch die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft vervollständigt und final geprüft

10.2 Termin der Fachkraft bei der Botschaft zur Visagenehmigung (max. 3 Mo.)

11. Integrationsmanagement

11.1 Der KUNDE und die TÜV Rheinland Akademie GmbH beginnen mit dem Integrationsmanagement (Anreiseplanung, Unterkunft, Welcome in Deutschland etc.)

12. Visaerteilung

12.1 Die Fachkraft erhält das Visum, damit den Aufenthaltstitel und muss nun innerhalb von 3 Monaten (Visagültigkeit) ausreisen. Im Regelfall ist alles vorbereitet und die Fachkraft reist sofort nach Deutschland aus

13. Transfer nach Deutschland und Ankunft in Deutschland

13.1 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH verauslagt die Flugkosten

14. Integrationsmanagement und Tätigkeitsaufnahme

14.1 Die Fachkraft kommt in Deutschland an und wird von der TÜV Rheinland Akademie GmbH oder dem KUNDEN abgeholt und zur Wohnung oder zum Arbeitsplatz begleitet

14.2 Das Integrationsmanagement beginnt

14.3 Die Fachkraft erhält ggf. Gehaltsvorschuss

14.4 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH unterstützt die Fachkraft bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Eröffnung eines Bankkontos, sowie bei sonstigen organisatorischen Aufgaben

14.5 Durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH und die Fachkraft erfolgt die Meldung an die Ausländerbehörde, sodann Umschreibung des Aufenthaltstitels in eine befristete Aufenthaltserlaubnis

14.6 Die Fachkraft ist beim KUNDEN tätig und integriert sich während der 3- bis 6-monatigen Integrations- und Einarbeitungsphase in Deutschland und beim Arbeitgeber

15. Risikomanagement

15.1 Drei Monate nach Tätigkeitsaufnahme ist die Risikophase beendet und die Risikoversicherung durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH läuft aus

15.2 Die 36-monatige Klausel der Arbeitsverpflichtung mit Pflicht zur Ratenzahlung der Arbeitgeberkosten durch die Fachkraft bleibt 36 Monate in Kraft

15.3 Zahlung des Eigenanteils der Fachkraft an die TÜV Rheinland Akademie GmbH oder nach gesonderter Vereinbarung

16. Sprachliche Weiterbildung (B1/B2) durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH

17. Bei Bedarf fachliche/arbeitgeberspezifische Schulung durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH

18. Integrationsmanager Inhouse und Evaluation

18.1 Bei Bedarf Qualifizierung dieser Fachkraft zum Integrationsmanager durch TÜV Rheinland Akademie GmbH für weitere nachfolgende internationale Fachkräfte

18.2 Evaluation

Projektablauf Industriemechatroniker

1. Projektstart

1.1 Deutschland: die TÜV Rheinland Akademie und der KUNDE definieren die Bedarfe an Fachkräften

  • Kurzfristige Bedarfe um dringend zu besetzende Vakanzen abzudecken
  • Mittelfristige Bedarfe um Geschäftsentwicklungsprozesse mit Fachpersonal möglich zu machen bzw. zu unterstützen
  • Langfristige Bedarfe unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung innerhalb der Belegschaft und des Arbeitsmarktes

1.2 Deutschland: die TÜV Rheinland Akademie und der KUNDE definieren das Anforderungsprofil der Fachkräfte wie folgt:

  • Benennung der Referenzberufe
  • Sprachliche Anforderungen
  • Spezielle Fachkompetenz
  • Führungskompetenz
  • Methodenkompetenz
  • Sozialkompetenz
  • Persönliche Kompetenz
  • Interkulturelle Kompetenzen zur dauerhaften Lebens- und Erwerbsmigration

1.3 Deutschland: die TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE legen die Zeitschienen für die gewünschten Eintrittstermine beim KUNDEN fest

1.4 Deutschland: TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE legen das/die Heimatländer fest, aus welchen die Fachkräfte rekrutiert werden sollen

2. Rechtlicher Rahmen

2.1 die TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE schließen die Verträge

  • Rahmenvertrag inkl. Anlagen (Anlage I Projektablauf, Anlage II Beauftragung von Rekrutierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und Anlage III Bedingungen für den Arbeitsvertrag zwischen Kunde und Fachkraft)
  • Einzelvertrag

3. Projektmanagement

3.1 der KUNDE hat der TÜV Rheinland Akademie GmbH in angemessener Zeit kostenfrei folgende Dokumente zu übergeben:

  • Erlaubnis im Namen des KUNDEN die Rekrutierung durchzuführen (Anlage II)
  • Stellenbeschreibungen
  • Anforderungsprofil der Fachkräfte
  • Imagebroschüre/Unternehmenspräsentation des KUNDEN
  • Auflistung der Leistungen des KUNDEN wie Gehalt, Einsatzort, Sozialleistungen, Arbeitsvertrag, Integration etc.
  • Muster eines aufschiebend bedingten Arbeitsvertrages, der in Kraft tritt, sobald die Fachkraft die vollständige oder teilweise Berufsanerkennung erhalten und die Visaprozesse absolviert hat. Er beginnt mit dem ersten Tag als Fachkraft in Deutschland beim KUNDEN und hat eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten

3.2 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH übergibt die Unterlagen des KUNDEN an die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft, zusammen mit den projektspezifischen Unterlagen der TÜV Rheinland Akademie GmbH für die Fachkraft

4. Rekrutierung

4.1 Rekrutierung im Heimatland durch die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft

4.2 TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft übernimmt das Assessment und die Auswahl der Fachkraft nach den Vorgaben des KUNDEN. Es besteht die Möglichkeit, zwischen Standard Auswahlverfahren und vertieftem Assessment zu wählen

4.3 TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft holt die zur Zulassung der Fachkraft zum Projekt erforderlichen Dokumente ein und prüft diese. Nach einer Dokumentenprüfung durch die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft werden ausgewählte Dokumente (z.B. Zeugnisse, Berufserfahrung und Syllabus) zur erneuten Prüfung an die TÜV Rheinland Akademie GmbH übergeben. Zudem holt die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft bei den potenziellen Fachkräften vertiefte Informationen ein, betreffend Lebens-/ Erwerbsmigration, Präferenzen und Notwendigkeiten (u.a. Familiennachzug und Wohnort)

5. Auswahl der Fachkräfte

5.1 die TÜV Rheinland Akademie GmbH übergibt die Dokumente der Fachkraft an den KUNDEN zur Prüfung und Auswahl der Fachkräfte

5.2 Auf Wunsch kann der KUNDE Kontakt zu den Fachkräften aufnehmen und diese per Videointerview, dem sog. „Meet and Greet“, kennenlernen oder die Qualifikation prüfen. Die Fachkraft erhält dadurch die Möglichkeit, ihren potentiellen Arbeitgeber kennenzulernen und sich für den Arbeitgeber zu entscheiden. Die TÜV Rheinland Akademie GmbH organisiert den Termin gemeinsam mit der TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft

5.3 Der KUNDE wählt die Fachkräfte aus und verpflichtet sich mit dieser einen Arbeitsvertrag abzuschließen

5.4 Die Fachkraft entscheidet sich zur Teilnahme am Programm und für den KUNDEN

5.5 Abschluss des Fachkraftvertrages im Heimatland

5.6 Abschluss des aufschiebend bedingten Arbeitsvertrages

6. Qualifizierungen

6.1 Sprachtraining: Die Fachkräfte lernen die deutsche Sprache auf dem von der Visastelle vorgegebenen Sprachlevel. Die Sprachkompetenz wird durch ein von der VISA-Stelle der deutschen Botschaft im Heimatland anerkanntes Prüfinstitut wie Goethe Institut, Telc, ÖSD Institut nachgewiesen

6.2 Fachtraining: Wird zur Berufsanerkennung ein Fachtraining benötigt, so absolvieren die Fachkräfte dieses im Heimatland

6.3 Kundenspezifische Schulungen: Nach Absprache führt die TÜV Rheinland Akademie GmbH kundenspezifische Schulungen im Heimatland für den KUNDEN durch

7. Einleitung der Berufsanerkennung

7.1 Die erforderlichen Dokumente werden von in Deutschland vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzern übersetzt. Die TÜV Rheinland Akademie GmbH verauslagt die Kosten für alle formalen Prozesse. Der KUNDE erstattet diese bei Ankunft der Fachkraft in Deutschland

7.2 Bei Bedarf: Die finalen Dokumente werden von der TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft an die entsprechenden Behörden im Heimatland zur Vorabprüfung überstellt

7.3 Nach der Überprüfung der Dokumente werden diese durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH bei den zuständigen Behörden (max. 3 Monate) eingereicht

8. Kundenbindung und Vorbereitung auf Leben und Arbeiten in Deutschland

8.1 Der KUNDE forciert die Bindung zur Fachkraft durch Bindungsmaßnahmen wie Skype-Telefonate, die Zusendung von Unternehmensinformationen, alternativ durch einen Besuch im Heimatland oder eine Einladung nach Deutschland für ein persönliches Kennenlernen

8.2 Die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft bereitet die Fachkräfte auf Leben und Arbeiten in Deutschland vor

9. Ergebnis der Berufsanerkennung

9.1 Bei einer vollständigen Vergleichbarkeit der Hochschulabschlüsse mit der Anabin Datenbank der ZAB (dies trifft auf etwa 70% unserer Kandidaten zu) reisen die Fachkräfte mit dem gem. § 18b – AufenthG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) erforderlichen Aufenthaltstitel nach Deutschland ein und können nach Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis nach vier Jahren, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, die unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten

9.2 Im Fall einer teilweisen Gleichwertigkeit, ausgestellt durch die zuständige HWK reisen die Fachkräfte mit dem § 16d AufenthG – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen – Aufenthaltstitel nach Deutschland ein. Sie absolvieren sodann eventuell fehlende Praxiszeit direkt beim KUNDEN und stehen diesem als vollwertige Arbeitskraft zur Verfügung. Die Fachkräfte beantragen eine Aufenthaltserlaubnis (gültig für 18 Monate, sowie möglicher Verlängerung von 6 Monaten) bei der Ausländerbehörde gemäß § 16 d AufenthG auf der Grundlage des Einreisevisums innerhalb einer Frist von bis zu sechs Monaten nach der Einreise. Die Niederlassungserlaubnis wird dann bei Vorlegung der entsprechenden Voraussetzungen, für vorerst 4 Jahre befristet und dann unbefristet beantragt.

10. Visa

10.1 Die Fachkräfte vereinbaren einen Termin bei der Deutschen Botschaft im Heimatland zur Beantragung des Visums (ca. 2 Monate). Alle Unterlagen werden durch die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft vervollständigt und final geprüft

10.2 Termin der Fachkraft bei der Botschaft zur Visagenehmigung (max. 3 Mo.)

11. Integrationsmanagement

11.1 Der KUNDE und die TÜV Rheinland Akademie GmbH beginnen mit dem Integrationsmanagement (Anreiseplanung, Unterkunft, Welcome in Deutschland etc.)

12. Visaerteilung

12.1 Die Fachkraft erhält das Visum, damit den Aufenthaltstitel und muss nun innerhalb von 3 Monaten (Visagültigkeit) ausreisen. Im Regelfall ist alles vorbereitet und die Fachkraft reist sofort nach Deutschland aus

13. Transfer nach Deutschland und Ankunft in Deutschland

13.1 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH verauslagt die Flugkosten

14. Integrationsmanagement und Tätigkeitsaufnahme

14.1 Die Fachkraft kommt in Deutschland an und wird von der TÜV Rheinland Akademie GmbH oder dem KUNDEN abgeholt und zur Wohnung oder zum Arbeitsplatz begleitet

14.2 Das Integrationsmanagement beginnt

14.3 Die Fachkraft erhält ggf. Gehaltsvorschuss

14.4 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH unterstützt die Fachkraft bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Eröffnung eines Bankkontos, sowie bei sonstigen organisatorischen Aufgaben

14.5 Durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH und die Fachkraft erfolgt die Meldung an die Ausländerbehörde, sodann Umschreibung des Aufenthaltstitels in eine befristete Aufenthaltserlaubnis

14.6 Die Fachkraft ist beim KUNDEN tätig und integriert sich während der 3- bis 6-monatigen Integrations- und Einarbeitungsphase in Deutschland und beim Arbeitgeber

15. Risikomanagement

15.1 Drei Monate nach Tätigkeitsaufnahme ist die Risikophase beendet und die Risikoversicherung durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH läuft aus

15.2 Die 36-monatige Klausel der Arbeitsverpflichtung mit Pflicht zur Ratenzahlung der Arbeitgeberkosten durch die Fachkraft bleibt 36 Monate in Kraft

15.3 Zahlung des Eigenanteils der Fachkraft an die TÜV Rheinland Akademie GmbH oder nach gesonderter Vereinbarung

16. Sprachliche Weiterbildung (B1/B2) durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH

17. Bei Bedarf fachliche/arbeitgeberspezifische Schulung durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH

18. Integrationsmanager Inhouse und Evaluation

18.1 Bei Bedarf Qualifizierung dieser Fachkraft zum Integrationsmanager durch TÜV Rheinland Akademie GmbH für weitere nachfolgende internationale Fachkräfte

18.2 Evaluation

Projektablauf IT-Fachkräfte

1. Projektstart

1.1 Deutschland: die TÜV Rheinland Akademie und der KUNDE definieren die Bedarfe an Fachkräften

  • Kurzfristige Bedarfe um dringend zu besetzende Vakanzen abzudecken
  • Mittelfristige Bedarfe um Geschäftsentwicklungsprozesse mit Fachpersonal möglich zu machen bzw. zu unterstützen
  • Langfristige Bedarfe unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung innerhalb der Belegschaft und des Arbeitsmarktes

1.2 Deutschland: die TÜV Rheinland Akademie und der KUNDE definieren das Anforderungsprofil der Fachkräfte wie folgt:

  • Benennung der Referenzberufe
  • Sprachliche Anforderungen
  • Spezielle Fachkompetenz
  • Führungskompetenz
  • Methodenkompetenz
  • Sozialkompetenz
  • Persönliche Kompetenz
  • Interkulturelle Kompetenzen zur dauerhaften Lebens- und Erwerbsmigration

1.3 Deutschland: die TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE legen die Zeitschienen für die gewünschten Eintrittstermine beim KUNDEN fest

1.4 Deutschland: TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE legen das/die Heimatländer fest, aus welchen die Fachkräfte rekrutiert werden sollen

2. Rechtlicher Rahmen

2.1 die TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE schließen die Verträge

  • Rahmenvertrag inkl. Anlagen (Anlage I Projektablauf, Anlage II Beauftragung von Rekrutierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und Anlage III Bedingungen für den Arbeitsvertrag zwischen Kunde und Fachkraft)
  • Einzelvertrag

3. Projektmanagement

3.1 der KUNDE hat der TÜV Rheinland Akademie GmbH in angemessener Zeit kostenfrei folgende Dokumente zu übergeben:

  • Erlaubnis im Namen des KUNDEN die Rekrutierung durchzuführen (Anlage II)
  • Stellenbeschreibungen
  • Anforderungsprofil der Fachkräfte
  • Imagebroschüre/Unternehmenspräsentation des KUNDEN
  • Auflistung der Leistungen des KUNDEN wie Gehalt, Einsatzort, Sozialleistungen, Arbeitsvertrag, Integration etc.
  • Muster eines aufschiebend bedingten Arbeitsvertrages, der in Kraft tritt, sobald die Fachkraft die vollständige oder teilweise Berufsanerkennung erhalten und die Visaprozesse absolviert hat. Er beginnt mit dem ersten Tag als Fachkraft in Deutschland beim KUNDEN und hat eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten

3.2 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH übergibt die Unterlagen des KUNDEN an die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft, zusammen mit den projektspezifischen Unterlagen der TÜV Rheinland Akademie GmbH für die Fachkraft

4. Rekrutierung

4.1 Rekrutierung im Heimatland durch die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft

4.2 TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft übernimmt das Assessment und die Auswahl der Fachkraft nach den Vorgaben des KUNDEN. Es besteht die Möglichkeit, zwischen Standard Auswahlverfahren und vertieftem Assessment zu wählen

4.3 TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft holt die zur Zulassung der Fachkraft zum Projekt erforderlichen Dokumente ein und prüft diese. Nach einer Dokumentenprüfung durch die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft werden ausgewählte Dokumente (z.B. Zeugnisse, Berufserfahrung und Syllabus) zur erneuten Prüfung an die TÜV Rheinland Akademie GmbH übergeben. Zudem holt die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft bei den potenziellen Fachkräften vertiefte Informationen ein, betreffend Lebens-/ Erwerbsmigration, Präferenzen und Notwendigkeiten (u.a. Familiennachzug und Wohnort)

5. Auswahl der Fachkräfte

5.1 die TÜV Rheinland Akademie GmbH übergibt die Dokumente der Fachkraft an den KUNDEN zur Prüfung und Auswahl der Fachkräfte

5.2 Auf Wunsch kann der KUNDE Kontakt zu den Fachkräften aufnehmen und diese per Videointerview, dem sog. „Meet and Greet“, kennenlernen oder die Qualifikation prüfen. Die Fachkraft erhält dadurch die Möglichkeit, ihren potentiellen Arbeitgeber kennenzulernen und sich für den Arbeitgeber zu entscheiden. Die TÜV Rheinland Akademie GmbH organisiert den Termin gemeinsam mit der TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft

5.3 Der KUNDE wählt die Fachkräfte aus und verpflichtet sich mit dieser einen Arbeitsvertrag abzuschließen

5.4 Die Fachkraft entscheidet sich zur Teilnahme am Programm und für den KUNDEN

5.5 Abschluss des Fachkraftvertrages im Heimatland

5.6 Abschluss des aufschiebend bedingten Arbeitsvertrages

6. Qualifizierungen

6.1 Sprachtraining: Die Fachkräfte lernen die deutsche Sprache auf dem von der Visastelle vorgegebenen Sprachlevel. Die Sprachkompetenz wird durch ein von der VISA-Stelle der deutschen Botschaft im Heimatland anerkanntes Prüfinstitut wie Goethe Institut, Telc, ÖSD Institut nachgewiesen

6.2 Fachtraining: Wird zur Berufsanerkennung ein Fachtraining benötigt, so absolvieren die Fachkräfte dieses im Heimatland

6.3 Kundenspezifische Schulungen: Nach Absprache führt die TÜV Rheinland Akademie GmbH kundenspezifische Schulungen im Heimatland für den KUNDEN durch

7. Einleitung der Berufsanerkennung

7.1 Die erforderlichen Dokumente werden von in Deutschland vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzern übersetzt. Die TÜV Rheinland Akademie GmbH verauslagt die Kosten für alle formalen Prozesse. Der KUNDE erstattet diese bei Ankunft der Fachkraft in Deutschland

7.2 Bei Bedarf: Die finalen Dokumente werden von der TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft an die entsprechenden Behörden im Heimatland zur Vorabprüfung überstellt

7.3 Nach der Überprüfung der Dokumente werden diese durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH bei den zuständigen Behörden (max. 3 Monate) eingereicht

8. Kundenbindung und Vorbereitung auf Leben und Arbeiten in Deutschland

8.1 Der KUNDE forciert die Bindung zur Fachkraft durch Bindungsmaßnahmen wie Skype-Telefonate, die Zusendung von Unternehmensinformationen, alternativ durch einen Besuch im Heimatland oder eine Einladung nach Deutschland für ein persönliches Kennenlernen

8.2 Die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft bereitet die Fachkräfte auf Leben und Arbeiten in Deutschland vor

9. Ergebnis der Berufsanerkennung

9.1 Durch die vollständige Berufsanerkennung reisen die Fachkräfte mit dem gem. § 18b – AufenthG (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet) erforderlichen Aufenthaltstitel nach Deutschland ein und können nach Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis nach vier Jahren, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, die unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten

In einigen seltenen Fällen (Gehaltsabhängig) ist die Einreise über die Blue Card möglich.

10. Visa

10.1 Die Fachkräfte vereinbaren einen Termin bei der Deutschen Botschaft im Heimatland zur Beantragung des Visums (ca. 2 Monate). Alle Unterlagen werden durch die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft vervollständigt und final geprüft

10.2 Termin der Fachkraft bei der Botschaft zur Visagenehmigung (max. 3 Mo.)

11. Integrationsmanagement

11.1 Der KUNDE und die TÜV Rheinland Akademie GmbH beginnen mit dem Integrationsmanagement (Anreiseplanung, Unterkunft, Welcome in Deutschland etc.)

12. Visaerteilung

12.1 Die Fachkraft erhält das Visum, damit den Aufenthaltstitel und muss nun innerhalb von 3 Monaten (Visagültigkeit) ausreisen. Im Regelfall ist alles vorbereitet und die Fachkraft reist sofort nach Deutschland aus

13. Transfer nach Deutschland und Ankunft in Deutschland

13.1 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH verauslagt die Flugkosten

14. Integrationsmanagement und Tätigkeitsaufnahme

14.1 Die Fachkraft kommt in Deutschland an und wird von der TÜV Rheinland Akademie GmbH oder dem KUNDEN abgeholt und zur Wohnung oder zum Arbeitsplatz begleitet

14.2 Das Integrationsmanagement beginnt

14.3 Die Fachkraft erhält ggf. Gehaltsvorschuss

14.4 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH unterstützt die Fachkraft bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Eröffnung eines Bankkontos, sowie bei sonstigen organisatorischen Aufgaben

14.5 Durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH und die Fachkraft erfolgt die Meldung an die Ausländerbehörde, sodann Umschreibung des Aufenthaltstitels in eine befristete Aufenthaltserlaubnis

14.6 Die Fachkraft ist beim KUNDEN tätig und integriert sich während der 3- bis 6-monatigen Integrations- und Einarbeitungsphase in Deutschland und beim Arbeitgeber

15. Risikomanagement

15.1 Drei Monate nach Tätigkeitsaufnahme ist die Risikophase beendet und die Risikoversicherung durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH läuft aus

15.2 Die 36-monatige Klausel der Arbeitsverpflichtung mit Pflicht zur Ratenzahlung der Arbeitgeberkosten durch die Fachkraft bleibt 36 Monate in Kraft

15.3 Zahlung des Eigenanteils der Fachkraft an die TÜV Rheinland Akademie GmbH oder nach gesonderter Vereinbarung

16. Sprachliche Weiterbildung (B1/B2) durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH

17. Bei Bedarf fachliche/arbeitgeberspezifische Schulung durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH

18. Integrationsmanager Inhouse und Evaluation

18.1 Bei Bedarf Qualifizierung dieser Fachkraft zum Integrationsmanager durch TÜV Rheinland Akademie GmbH für weitere nachfolgende internationale Fachkräfte

18.2 Evaluation

Berufskraftfahrer aus NON EU

1. Projektstart

1.1 Deutschland: die TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE definieren die Bedarfe an Fachkräften

  • Kurzfristige Bedarfe um dringend zu besetzende Vakanzen abzudecken
  • Mittelfristige Bedarfe um Geschäftsentwicklungsprozesse mit Fachpersonal möglich zu machen bzw. zu unterstützen
  • Langfristige Bedarfe unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung innerhalb der Belegschaft und des Arbeitsmarktes

1.2 Deutschland: die TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE definieren das Anforderungsprofil der Fachkräfte wie folgt:

  • Benennung der Referenzberufe
  • Sprachliche Anforderungen
  • Spezielle Fachkompetenz
  • Führungskompetenz
  • Methodenkompetenz
  • Sozialkompetenz
  • Persönliche Kompetenz
  • Interkulturelle Kompetenzen zur dauerhaften Lebens- und Erwerbsmigration

1.3 Deutschland: die TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE legen die Zeitschienen für die gewünschten Eintrittstermine beim KUNDEN fest

1.4 Deutschland: TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE legen das/die Heimatländer fest, aus welchen die Fachkräfte rekrutiert werden sollen

2. Rechtlicher Rahmen

Die TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE schließen die Verträge

  • Rahmenvertrag inkl. Anlagen (Anlage I Projektablauf, Anlage II Zustimmung zur Beauftragung von Rekrutierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen und Anlage III Bedingungen für den Arbeitsvertrag zwischen Kunde und Fachkraft)
  • Einzelvertrag

3. Projektmanagement

3.1 Der KUNDE hat der TÜV Rheinland Akademie GmbH in angemessener Zeit kostenfrei folgende Dokumente zu übergeben:

  • Erlaubnis im Namen des KUNDEN die Rekrutierung durchzuführen (Anlage II)
  • Stellenbeschreibungen
  • Anforderungsprofil der Fachkräfte
  • Imagebroschüre/Unternehmenspräsentation des KUNDEN
  • Auflistung der Leistungen des KUNDEN wie Gehalt, Boni, Einsatzort, Einsatzdauer, Sozialleistungen, erforderliche Führerscheine und Schulungen, Arbeitsvertrag, Integration etc.
  • Muster eines aufschiebend bedingten Arbeitsvertrages, der mit dem ersten Tag als Fachkraft in Deutschland beim KUNDEN in Kraft tritt und im Regelfall unbefristet ist, bzw. eine 24-monatige Arbeitsverpflichtung beinhaltet

3.2 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH übergibt die Unterlagen des KUNDEN an ihren Kooperationspartner, zusammen mit den projektspezifischen Unterlagen der TÜV Rheinland Akademie GmbH für die Fachkraft

4. Rekrutierung

4.1 Rekrutierung im Heimatland durch den entsprechenden Kooperationspartner der TÜV Rheinland Akademie GmbH

4.2 Der Kooperationspartner übernimmt das Assessment und die Auswahl der Fachkraft nach den Vorgaben des KUNDEN. Es besteht die Möglichkeit, zwischen standardisiertem Auswahlverfahren und vertieftem Assessment zu wählen

4.3 Der Kooperationspartner holt die zur Zulassung der Fachkraft zum Projekt erforderlichen Dokumente ein und prüft diese. Nach einer Dokumentenprüfung durch den Kooperationspartner werden ausgewählte Dokumente (z.B. berufsspezifische Unterlagen, erforderliche Schulungen, usw.) zur erneuten Prüfung an die TÜV Rheinland Akademie GmbH übergeben. Zudem holt der Kooperationspartner bei den potenziellen Fachkräften vertiefte Informationen ein, betreffend Lebens-/ Erwerbsmigration, Präferenzen und Notwendigkeiten (u.a. Familiennachzug und Wohnort)

5. Auswahl der Fachkräfte

5.1 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH übergibt die Dokumente der Fachkraft an den KUNDEN zur Prüfung und Auswahl der Fachkräfte

5.2 Der Kooperationspartner übergibt die Dokumente bzw. Informationen des KUNDEN zur Prüfung und Auswahl an die Fachkräfte

5.3 Auf Wunsch kann der KUNDE Kontakt zu den Fachkräften aufnehmen und diese per Videointerview, dem sog. „Meet and Greet“ kennenlernen oder die Qualifikation prüfen. Die Fachkraft erhält dadurch die Möglichkeit, ihren potentiellen Arbeitgeber kennenzulernen und sich für den Arbeitgeber zu entscheiden. Die TÜV Rheinland Akademie GmbH organisiert den Termin gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner

5.4 Der KUNDE wählt die Fachkraft aus und verpflichtet sich mit dieser einen aufschiebend bedingten Arbeitsvertrag abzuschließen

5.5 Die Fachkraft entscheidet sich für den KUNDEN

5.6 Abschluss des Fachkraftvertrages im Heimatland

5.7 Abschluss des aufschiebend bedingten Arbeitsvertrages

6. Qualifizierungen

6.1 Sprachtraining: Die Fachkräfte lernen die deutsche Sprache auf dem Sprachlevel A2 gemäß dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Die Sprachkompetenz wird durch ein anerkanntes Prüfinstitut wie Goethe Institut, Telc, ÖSD Institut mit entsprechendem Zertifikat nachgewiesen. Des Weiteren wird die Fachkraft über ein Onlinemodul in technischer Sprache geschult, wobei sie dieses Sprachtraining in ihrem Heimatland mit entsprechendem TÜV-Zertifikat abschließt.

6.2 Fachtraining: Wird zur Ausübung des Berufes ein Fachtraining benötigt, so absolvieren die Fachkräfte dieses an einer seitens der TÜV Rheinland Akademie GmbH zuvor definierten Örtlichkeit

7. Vorbereitung der erforderlichen Dokumente der Fachkräfte

7.1 Die erforderlichen Dokumente werden von in Deutschland vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzern übersetzt. Die TÜV Rheinland Akademie GmbH verauslagt die Kosten für alle formalen Prozesse. Der KUNDE erstattet diese bei Ankunft der Fachkraft in Deutschland

8. Kundenbindung und Vorbereitung auf Leben und Arbeiten in Deutschland

8.1 Der KUNDE forciert die Bindung zur Fachkraft durch Bindungsmaßnahmen wie Skype-Telefonate, die Zusendung von Unternehmensinformationen, alternativ durch einen Besuch im Heimatland oder eine Einladung nach Deutschland für ein persönliches Kennenlernen

8.2 Der Kooperationspartner bereitet die Fachkräfte auf Leben und Arbeiten in Deutschland vor

9. Integrationsmanagement

Der KUNDE und die TÜV Rheinland Akademie GmbH beginnen mit dem Integrationsmanagement (Anreiseplanung, Unterkunft, Welcome in Deutschland etc)

10. Transfer nach Deutschland und Ankunft in Deutschland

Die TÜV Rheinland Akademie GmbH verauslagt die Transferkosten

11. Integrationsmanagement und Tätigkeitsaufnahme

11.1 Die Fachkraft kommt in Deutschland an und wird von einem Vertreter der TÜV Rheinland Akademie GmbH oder dem KUNDEN abgeholt und zur Wohnung oder zum Arbeitsplatz begleitet

11.2 Das Integrationsmanagement beginnt

11.3 Die Fachkraft erhält ggf. Gehaltsvorschuss

11.4 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH unterstützt die Fachkraft bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Eröffnung eines Bankkontos, sowie bei sonstigen organisatorischen Aufgaben

11.5 Die Fachkraft ist beim KUNDEN tätig und integriert sich während der 3- bis 6-monatigen Integrations- und Einarbeitungsphase in Deutschland und beim Arbeitgeber

12. Risikomanagement

12.1 Drei Monate nach Tätigkeitsaufnahme ist die Risikophase beendet und die Risikoversicherung durch die TRA läuft aus

12.2 Bezüglich der Klausel der Arbeitsverpflichtung mit Pflicht zur Ratenzahlung der Arbeitgeberkosten durch die Fachkraft bleibt die vereinbarte Anzahl an Monaten in Kraft

13. Sprachliche Weiterbildung (B1/B2) durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH

Je nach Anforderungen des künftigen Arbeitgeberprofils beginnen die Teilnehmer in ihrem Heimatland über eine entsprechend Lernplattform mit dem Sprachtraining Level B1 des Europäischen Referenzrahmens, welches sie in Deutschland fortsetzen und abschließen. Die B1-Qualifizierung endet mit dem TÜV-Zertifikat.

14. Bei Bedarf fachliche Schulung durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH

Verfügt die Fachkraft nicht über die für die entsprechende Berufsgruppe erforderliche fachspezifischen Voraussetzungen, erfolgen die fachlichen (Nach-) Schulungen je nach Bedarf und Anforderungen vor Antritt der beim KUNDEN zu besetzenden Position an einer zuvor durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH definierten Örtlichkeit

15. Integrationsmanager Inhouse und Evaluation

15.1 Bei Bedarf Qualifizierung dieser Fachkraft zum Integrationsmanager durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH für weitere nachfolgende internationale Fachkräfte

15.2 Evaluation der Fachkraft seitens der TÜV Rheinland Akademie GmbH

Projektablauf examinierte Pflegefachkräfte EU & NON EU

1. Projektstart

1.1 Deutschland: die TÜV Rheinland Akademie und der KUNDE definieren die Bedarfe an Fachkräften

  • Kurzfristige Bedarfe um dringend zu besetzende Vakanzen abzudecken
  • Mittelfristige Bedarfe um Geschäftsentwicklungsprozesse mit Fachpersonal möglich zu machen bzw. zu unterstützen
  • Langfristige Bedarfe unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung innerhalb der Belegschaft und des Arbeitsmarktes

1.2 Deutschland: die TÜV Rheinland Akademie und der KUNDE definieren das Anforderungsprofil der Fachkräfte wie folgt

  • Benennung der Referenzberufe
  • Sprachliche Anforderungen
  • Spezielle Fachkompetenz
  • Führungskompetenz
  • Methodenkompetenz
  • Sozialkompetenz
  • Persönliche Kompetenz
  • Interkulturelle Kompetenzen zur dauerhaften Lebens- und Erwerbsmigration

1.3 Deutschland: die TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE legen die Zeitschienen für die gewünschten Eintrittstermine beim KUNDEN fest

1.4 Deutschland: TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE legen das/die Heimatländer fest, aus welchen die Fachkräfte rekrutiert werden sollen

2. Rechtlicher Rahmen

2.1 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH und der KUNDE schließen die Verträge

  • Rahmenvertrag inkl. Anlage I Zustimmung Rekrutierung
  • Einzelvertrag

3. Projektmanagement

3.1 Der KUNDE übergibt der TÜV Rheinland Akademie GmbH in angemessener Zeit kostenfrei folgende Dokumente:

  • Erlaubnis im Namen des KUNDEN die Rekrutierung durchzuführen (Anlage I)
  • Stellenbeschreibungen
  • Anforderungsprofil der Fachkräfte (bei Spezialisierung diese angeben)
  • Imagebroschüre/Unternehmenspräsentation des KUNDEN
  • Auflistung der Leistungen des KUNDEN (Arbeitgeberprofil), wie Gehalt, Einsatzort, Sozialleistungen, Arbeitsvertrag, Integration etc.
  • Muster eines aufschiebend bedingten Arbeitsvertrages

3.2 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH übergibt die Unterlagen des KUNDEN an die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft, zusammen mit den projektspezifischen Unterlagen der TÜV Rheinland Akademie GmbH für die Fachkraft

4. Rekrutierung

4.1 Rekrutierung im Heimatland durch die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft

4.2 TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft übernimmt das Assessment und die Auswahl der Fachkraft nach den Vorgaben des KUNDEN. Es besteht die Möglichkeit, zwischen Standard Auswahlverfahren und vertieftem Assessment zu wählen

4.3 TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft holt die zur Zulassung der Fachkraft zum Projekt erforderlichen Dokumente ein und prüft diese. Nach einer Dokumentenprüfung durch die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft werden ausgewählte Dokumente (z.B. Zeugnisse, Berufserfahrung und Syllabi) zur erneuten Prüfung an die TÜV Rheinland Akademie GmbH übergeben. Zudem holt die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft bei den potenziellen Fachkräften vertiefte Informationen ein, betreffend Lebens-/ Erwerbsmigration, Präferenzen und Notwendigkeiten (u.a. Familiennachzug und Wohnort)

5. Auswahl der Fachkräfte

5.1 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH übergibt die entsprechenden Dokumente der Fachkraft an den KUNDEN zur Prüfung und Auswahl der Fachkräfte

5.2 Auf Wunsch kann der KUNDE Kontakt zu den Fachkräften aufnehmen und diese per Videointerview kennenlernen oder die Qualifikation prüfen. Die Fachkraft erhält dadurch die Möglichkeit, ihren potentiellen Arbeitgeber kennenzulernen und sich für den Arbeitgeber zu entscheiden. Die TÜV Rheinland Akademie GmbH organisiert den Termin gemeinsam mit der TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft

5.3 Auf Wunsch organisiert die TÜV Rheinland Akademie GmbH einen Kennenlernbesuch im Heimatland

5.4 Der KUNDE wählt die Fachkräfte aus und verpflichtet sich, mit diesen einen Arbeitsvertrag abzuschließen

5.5 Abschluss des aufschiebend bedingten Arbeitsvertrages

6. Qualifizierungen

6.1 Sprachtraining: Die Fachkräfte lernen die deutsche Sprache bis zu dem vorgegebenen Sprachlevel B2. Die Sprachkompetenz wird durch ein von der VISA Stelle der deutschen Botschaft im Heimatland anerkanntes Prüfinstitut wie Goethe Institut, Telc, ÖSD Institut nachgewiesen

6.2 Kundenspezifische Schulungen: Nach Absprache führt die TÜV Rheinland Akademie GmbH kundenspezifische Schulungen im Heimatland für den KUNDEN durch

7. Einleitung der Berufsanerkennung

7.1 Die erforderlichen Dokumente werden von deutschen Land- bzw. Oberlandesgerichten beglaubigt und von vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzern übersetzt. Die TÜV Rheinland Akademie GmbH verauslagt die Kosten für alle formalen Prozesse

7.2 Bei Bedarf: Die finalen Dokumente werden von der TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft an die entsprechenden Behörden zur Vorabprüfung überstellt

7.3 Nach Überprüfung der Dokumente werden diese durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH bei den zuständigen Behörden eingereicht

8. Kundenbindung und Vorbereitung auf Leben und Arbeiten in Deutschland

8.1 Der KUNDE forciert die Bindung zur Fachkraft durch Bindungsmaßnahmen wie Skype-Telefonate, die Zusendung von Unternehmensinformationen, alternativ durch einen Besuch im Heimatland oder eine Einladung nach Deutschland für ein persönliches Kennenlernen

8.2 TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft bereitet die Fachkräfte im ersten Schritt des Integrationsmanagements auf Leben und Arbeiten in Deutschland vor

9. Berufsanerkennung

9.1 EU: Die Berufsanerkennung wird aus dem Heimatland beantragt. Nach Erhalt der offiziellen B2 Urkunde reist die Fachkraft zum Arbeitgeber nach Deutschland aus und erhält die Urkunde im Regelfall innerhalb von 4-8 Wochen. Bis dahin ist die Fachkraft als Pflegeassistenz angestellt. Der Arbeitsvertrag wandelt sich mit Erhalt der Urkunde in den Vertrag als examinierte Pflegefachkraft.

9.2 NON EU: Nach Erhalt der offiziellen B2 Urkunde reist die Fachkraft zum Prüfungsvorbereitungskurs und zur Fachkenntnisprüfung (2 Monate) nach Deutschland aus. Im Anschluss daran erhält sie die Urkunde im Regelfall innerhalb von 4-10 Wochen. Der Arbeitsvertrag wandelt sich mit Erhalt der Urkunde in den Vertrag als examinierte Pflegefachkraft. Die Kosten für den Vorbereitungskurs, die Fachkenntnisprüfung und das Gehalt der Fachkraft für die Zeit der Qualifizierung und Prüfung wird im Regelfall von der Agentur für Arbeit übernommen.

Nach Ablauf der befristeten Aufenthaltserlaubnis nach vier Jahren und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen, erhalten die Fachkräfte die unbefristete Niederlassungserlaubnis.

10. NON EU - Visa

10.1 Die Fachkräfte vereinbaren einen Termin bei der Deutschen Botschaft im Heimatland zur Beantragung des Visums (Dauer ca. 4-6 Wochen). Alle Unterlagen werden durch die TÜV Rheinland Auslandsgesellschaft vervollständigt und final geprüft

10.2 Termin der Fachkraft bei der Botschaft zur Visagenehmigung (Dauer ca. 4-6 Wochen)

11. Integrationsmanagement

11.1 Der KUNDE und die TÜV Rheinland Akademie GmbH fahren mit den nächsten Schritten im Integrationsmanagement fort (Anreiseplanung, Unterkunft, Welcome in Deutschland etc.)

12. Visaerteilung

12.1 Die Fachkraft erhält das Visum, damit den Aufenthaltstitel und muss nun innerhalb von 3 Monaten (Visagültigkeit) ausreisen. Im Regelfall ist alles vorbereitet und die Fachkraft reist sofort nach Deutschland aus

13. Transfer nach Deutschland und Ankunft in Deutschland

13.1 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH verauslagt die Flugkosten

14. Integrationsmanagement und Tätigkeitsaufnahme

14.1 Fachkraft kommt in Deutschland an und wird von der TÜV Rheinland Akademie GmbH oder dem KUNDEN abgeholt und je nach Variante EU/NON EU zur Wohnung für die Prüfungsvorbereitung oder zum Arbeitsplatz begleitet

14.2 Integrationsmanagement in Deutschland beginnt

14.3 Fachkraft erhält ggf. Gehaltsvorschuss vom AG

14.4 Die TÜV Rheinland Akademie GmbH unterstützt die Fachkraft bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, Eröffnung eines Bankkontos, sonstigen organisatorischen Aufgaben, agiert als Ansprechpartner für die Fachkraft etc.

14.5 Durch die TÜV Rheinland Akademie GmbH und die Fachkraft erfolgt die Meldung an die Ausländerbehörde, sodann Umschreibung des Aufenthaltstitels in befristete Aufenthaltserlaubnis

14.6 Die Fachkraft ist beim KUNDEN tätig und integriert sich während der 3- bis 6-monatigen Integrations- und Einarbeitungsphase in Deutschland und beim Arbeitgeber

15. Risikomanagement

15.1 Drei Monate nach Tätigkeitsaufnahme ist die Risikophase beendet und die Risikoversicherung durch TÜV Rheinland Akademie GmbH läuft aus

15.2 Die 24-monatige Klausel der Arbeitsverpflichtung mit Pflicht zur Ratenzahlung der Arbeitgeberkosten durch die Fachkraft bleibt 24 Monate in Kraft

15.3 Zahlung des Eigenanteils der Fachkraft an die TÜV Rheinland Akademie GmbH oder nach gesonderter Vereinbarung

16. Bei Bedarf zusätzliche sprachliche Weiterbildung (Fachsprache/C1) durch TÜV Rheinland Akademie GmbH

17. Bei Bedarf fachliche Schulung(en) durch TÜV Rheinland Akademie GmbH

18. Integrationsmanager Inhouse und Evaluation

18.1 Bei Bedarf Qualifizierung dieser Fachkraft zum Integrationsmanager durch TÜV Rheinland Akademie GmbH für weitere nachfolgende internationale Fachkräfte

18.2 Evaluation

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Hat Sie das Thema neugierig gemacht? Gerne informieren wir Sie in einem ersten Infogespräch über die Details einer Zusammenarbeit.

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