Verpackungsverordnung

Erfüllen Sie mit unseren Services Ihre Pflichten nach der Verpackungsverordnung

Die Verpackungsverordnung hat das Ziel, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu verringern. Dafür regelt sie die Erfassung und Verwertung von Verpackungen, die von Herstellern und Vertreibern in Verkehr gebracht werden. Im Rahmen der Verordnung sind unterschiedliche Sachverständigengutachten zu erbringen, die beispielsweise die Verwertung der Verpackung einer Branchenlösung nachweisen.
Unsere Experten unterstützen Sie unter anderem mit der Zertifizierung von Verwertungsanlagen sowie der Prüfung von Mengenstromnachweisen oder von Vollständigkeitserklärungen. Auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Die weitere Abstimmung erfolgt mit unseren Sachverständigen.
Erfüllen Sie mit unserer Unterstützung Ihre Verpflichtungen gemäß der Verpackungsverordnung. Dabei profitieren Sie von unserer langjährigen Praxis- und Branchenerfahrung sowie der Expertise unserer Sachverständigen. Wichtige Fragen und Antworten finden Sie auch in unserem FAQ.
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Unsere Nachhaltigkeits-Initiativen
Es geht um nichts weniger als die Zukunft. Unternehmen, Institutionen, Behörden und jeder einzelne von uns kann den Weg ins Morgen positiv mitgestalten. Wir unterstützen Sie umfassend dabei, dass Sie langfristig sicher, nachhaltig und effizient wirtschaften.
Unsere Services im Rahmen der Verpackungsverordnung
Erstellung der Vollständigkeitserklärung (VE)
Inverkehrbringer von Verkaufsverpackungen sind nach § 10 VerpackV dazu verpflichtet, bei der Überschreitung von festgesetzten Mengengrenzen eine Vollständigkeitserklärung (VE) zu erstellen. Diese müssen bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eingereicht werden.
Die befreiten Mengenschwellen liegen bei:
- bis 80.000 kg Glas
- bis 50.000 kg Papier, Pappe, Karton
- bis 30.000 kg sonstige Verpackungen (wie Kunststoffe, Aluminium, Verbunde usw.)
Erstellung von Mengenstromnachweisen (MSN)
Gemäß der Verpackungsverordnung müssen verschiedene Beteiligte einen Mengenstromnachweis erbringen. Sie weisen damit nach, wie viele Verpackungen aus welchen Materialien Sie in Umlauf gebracht, zurückgenommen und wiederverwertet haben. Betreiber von Branchenlösungen (nach § 6 Abs. 2) oder Hersteller / Vertreiber von schadstoffhaltigen Füllgütern (nach § 8 Abs. 3) sind laut Verordnung zum Mengenstromnachweis verpflichtet.
Anlagenprüfung
Die Verwertungsanlagen (Letztempfängeranlagen) für Kunststoffverpackungen und Verpackungen aus Kunststoff- oder PPK-Verbunden benötigen nach der Vollzugshilfe LAGA M37 das Zertifikat eines Sachverständigen. Nur so wird im Rahmen des Mengenstromnachweises die Verwertung dieser Materialien anerkannt. Wir prüfen Ihre Anlagen auf Grundlage der Verpackungsverordnung sowie der Vollzugshilfe LAGA M37. Dabei werden wesentliche Anlagenparameter wie Kapazität und Verfügbarkeit berechnet und bescheinigt. Auch außerhalb des Geltungsbereiches der Verpackungsverordnung hat sich dieses Zertifizierungsverfahren bewährt, insbesondere in der Kommunikation mit Behörden und beteiligten Vertragspartnern der gesamten Wertschöpfungskette.
Zertifizierungs- und Überprüfungssystem EuCertPlast
EuCertPlast
ist ein europaweit gültiges Zertifizierung- und Überprüfungssystem für Kunststoffverwerter auf der Grundlage der EN 15343. Es zeichnet Kunststoffverwerter mit hohen betrieblichen Standards aus und erbringt den Nachweis darüber, dass alle verwertbaren Kunststoffabfälle gemäß geltendem Recht und umweltgerecht verwertet wurden. Sie ermöglichen außerdem damit die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette und des gesamten Verwertungsverfahrens.
Kunststoffverwerter können mit einem Audit zwei Zertifizierungen erlangen, denn neben EuCertPlast wird auch das Zertifikat nach VerpackV anerkannt.
Als Hersteller von Produkten aus Recycling-Kunststoffen erfüllen Sie mit dem EuCertPlast Zertifikat die Voraussetzung für die Vergabe des Umweltzeichens
„Blauer Engel“.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Prüfungen mit branchenspezifischen Standards zu
kombinieren.
Beispielsweise mit einem Qualitäts- bzw. Umweltmanagementsystem gemäß
ISO 9001
und
ISO 14001.
Ihr kompetenter Partner für die Anforderungen der Verpackungsverordnung
Unsere Experten verfügen über langjährige und branchenübergreifende Erfahrung. Wir bieten Ihnen eine sachverständige und zuverlässige Unterstützung bei der Erfüllung Ihrer Pflichten gegenüber der Verpackungsverordnung. Sie erhalten von uns ein individuelles Angebot entsprechend Ihrer Bedürfnisse. Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch passende Kombizertifizierungen. Damit optimieren Sie Ihre Unternehmensentwicklung und signalisieren Ihren Kunden und Geschäftspartnern Ihren hohen Qualitätsstandard. Unsere anerkannten Prüfungen und Zertifizierungen können tagesaktuell in unserer Online-Zertifikatsdatenbank aufgerufen werden und sichern Ihnen einen wertvollen Wettbewerbsvorteil.
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Weitere Informationen zum Download
FAQ - Verpackungsverordnung | 291 KB | Download |
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