6. Expert Meeting: “Emissionsüberwachung bei genehmigungsbedürftigen Anlagen”
Fachgespräch
27.04.2021
Köln
Durch die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten BVT-Schlussfolgerungen für Großfeuerungsanlagen und bei der Abfallverbrennung, wird die Überwachung der Emissionen an den betroffenen Anlagen neu reguliert. Im Rahmen der rechtverbindlichen Umsetzung dieser BVT-Schlussfolgerungen in nationales Recht sowie der anstehenden Novellierung der TA Luft sind zukünftig strengere Emissionsgrenzwerte und verkürzte Intervalle für Einzelmessungen zu erwarten. Bei unserem Expert Meeting erhalten Sie Informationen aus erster Hand über die anstehenden Änderungen und Auswirkungen auf die Anlagenbetreiber. Unsere Fachexperten freuen sich darauf, mit Ihnen über das Thema „Emissionsüberwachung bei genehmigungsbedürftigen Anlagen“ zu diskutieren. Aufgrund der derzeitigen Situation planen wir die Veranstaltung als Hybrid-Veranstaltung. Zur Zeit können 46 Personen vor Ort teilnehmen. Sollte sich die Situation zum Positiven verändern, werden mehr Personen vor Ort möglich sein. Daher möchten wir Sie bitten, bei Ihrer Anmeldung ggf. mitanzugeben, ob Sie auch vor Ort teilnehmen möchten oder eine Online-Teilnahme bevorzugen. In allen Fällen wird eine Online-Teilnahme möglich bleiben.
Kosten
Pro Person: 450,- € (Präsenzteilnahme) / 390,- € (Online-Teilnahme)
Anmeldung
Anmeldeschluss für die Veranstaltung ist der 31.03.2021. Anmelden können Sie sich über den unten stehenden Anmelde-Button.
Stornierungsbedigungen
Anmeldungen erbitten wir möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 31.03.2021 vor Veranstaltungsbeginn schriftlich. Die Anmeldung ist verbindlich, sobald sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt wird. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl, werden die Anmeldungen nach Eingangsdatum berücksichtigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl bei Stornierungen, die später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns eingehen, 50 % der Teilnahmegebühr als Stornogebühren berechnen müssen. Bei Fernbleiben am Seminartag oder bei Abbruch der Teilnahme ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen. Eine kostenfreie Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Haftung: Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von eingesetzten Dozenten/Referenten sowie sonstige Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Veranstaltungen abzusagen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere die Erstattung von Reisekosten, sind ausgeschlossen, soweit sich der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verhalten haben. Für Sach- und Vermögensschäden haftet der Veranstalter nur insoweit, als ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.