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Zertifizierung von ZfP-Personal
Der Weg zum Nachweis Ihrer fachlichen Kompetenz
In der zerstörungsfreien Materialprüfung werden derzeit die europäischen nationalen Regelwerke und Normen auf einen europäischen Standard gebracht. In diesem harmonisierten europäischen Normenwerk weisen alle EN-Normen, die eine ZfP-Qualifikation fordern, auf die EN 473 hin.
Über die harmonisierten Normen hinaus fordert die Druckgeräterichtlinie (DGR) 97/23/EG "gebilligtes" Personal, d.h. entsprechend ausgebildetes und qualifiziertes ZfP-Personal, das zur Prüfung an Druckgeräten zum Einsatz kommt. In Deutschland und in anderen europäischen Ländern hat man sich darüber verständigt, daß auch hier die EN 473 als Grundlage für die Zertifizierung zu sehen ist.
Die TÜV Rheinland Group hat sich deshalb von der ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheit) akkreditieren lassen, um ZfP-Personal, das im Rahmen der Druckgeräterichtlinie arbeitet, zertifzieren zu können. Es werden sog. Kombinationszertifikate ausgestellt, die entweder nur auf die EN 473 oder auf beides, DGR und EN 473, verweisen.
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