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Weiterbildung gemäß BKrFQG
Änderungen und Fristen für alle gewerblich tätigen Kraftfahrer
Die regelmäßige Weiterbildung kann nur nachgewiesen werden durch:
- Teilnahme an 35 Stunden Weiterbildung alle 5 Jahre (ohne Prüfung)
in Einheiten von mindestens 7 Stunden (also z.B. 5 x 7 Zeitstunden).
Die erste Weiterbildung (insgesamt 35 Stunden) erfolgt:
- innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig!)
- bis zum 10.9.2013 für alle gewerblichen Busfahrer
- bis zum 10.9.2014 für alle gewerblichen Lkw-Fahrer
Ab wann gilt diese Regelung:
- Alle gewerblich tätigen Busfahrer müssen spätestens bis 10. September 2013* ihre erste Weiterbildung von 35 Zeitstunden komplett absolviert haben.
- Alle gewerblich tätigen Lkw-Fahrer müssen bis spätestens 10. September 2014* ihre erste Weiterbildung von 35 Zeitstunden komplett absolviert haben.
* Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis 10. September 2015 erfolgen (Bus) oder 10. September 2016 erfolgen (LKW).
Anforderungen an die Weiterbildungsmaßnahmen
- Erwerb durch Teilnahme an 35 Stunden Unterricht, ohne Prüfung!
- Die Einheiten müssen mindestens 7 Zeitstunden dauern.
- Die 35 Stunden müssen zukünftig alle 5 Jahre absolviert werden.
- Der Unterricht ist als Präsenzveranstaltung abzuleisten.
- Nachweis durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein.
