Wasseruntersuchungen

Betreiber von Hallen-, Frei-, Lehrschwimmbädern sowie anderen Bädern sollten regelmäßig ihr Schwimm- und Badebeckenwasser gemäß der DIN 19643 (Stand April 1997) mikrobiologisch und chemisch überprüfen lassen. Auch wenn die DIN-Norm als solche keine Gesetzeskraft hat, wird sie zumeist von den Gesundheitsämtern als Maßstab zur Erteilung von Betriebsgenehmigungen für Bäder verwendet. Für Trinkwasser gilt die Trinkwasserverordnung, gemäß der nach § 1 gilt "Trinkwasser muß frei von Krankheitserregern sein". Die TÜV Rheinland Group untersucht gemäß den entsprechenden Vorschriften bzw. der darin enthaltenen Bestimmungen ihr Trink- und Schwimm- bzw. Badewasser.

Unsere Dienstleistungen:

  • Schwimm- und Badewasseruntersuchung gemäß DIN 19643
  • Untersuchung des Trinkwassers gemäß Trinkwasserverordnung

Ihr Vorteil:

  • TÜV-Ergebnisse mit hoher Akzeptanz bei den zuständigen Behörden

Ihr Nutzen:

  • Erlangung von Betriebsgenehmigungen bei erfolgreicher Prüfung

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