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Wann kann ich eine Beschädigung der Windschutzscheibe reparieren lassen?
Eine Beschädigung der Verbundglasscheibe ist sehr störend und je nach Lichteinfall kann es sogar zu Beeinträchtigungen durch die Lichtbrechung bis hin zur Blendung kommen. Aus diesen sowie aus Sicherheitsgründen muss die Windschutzscheibe ersetzt oder repariert werden.
Hat man früher immer den Austausch der Windschutzscheibe vorgenommen, gibt es heutzutage auch Reparaturmöglichkeiten, die den ursprünglichen Zustand der Verbundglasscheibe weitgehend wiederherstellen. Diese sind jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Durchsicht durch die reparierte Stelle muss klar, lichtdurchlässig und möglichst verzerrungsfrei sein und darf nicht innerhalb des Fernsichtfeldes liegen. Die Reparatur ist unter folgenden Bedingungen zulässig:
- Es dürfen nur Schäden an der Scheibenaußenfläche repariert werden. Die Innenscheibe sowie die Kunststofffolie zwischen den Glasscheiben dürfen keinerlei Beschädigung aufweisen.
- Die Reparatur muss möglichst bald nach dem Schadenseintritt durchgeführt werden.
- In der Schadenstelle dürfen sichtbar keine Feuchtigkeit und kein Schmutz eingedrungen sein.
- Der Krater der Einschlagstelle darf einen Durchmesser von 5 mm nicht überschreiten.
- Von der Einschlagstelle ausgehende Sprünge dürfen nicht länger als 50 mm sein.
- Die Sprünge dürfen nicht im Scheibendichtgummi enden.
Die Definition des Fernsichtfeldes für PKW lautet übrigens wie folgt:
Die Fernsichtzone wird auf der Windschutzscheibe gebildet durch einen 29 cm breiten Streifen mittig zur Spur der Ebene, die durch den Augenpunkt bzw. Lenkradmittelpunkt hindurchgeht und parallel zur Fahrzeuglängsmittelebene verläuft. Oben und Unten wird dieses Feld durch das Scheibenwischerfeld begrenzt.


