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Voraussetzungen
Eine Förderung der Transfergesellschaft durch die Agentur für Arbeit ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, bevor diese für Ihr Unternehmen eingerichtet werden kann. Im Einzelnen sind dies:
- Betriebsänderung (Folge: dauerhafter unvermeidbarer Arbeitsausfall
mit Entgeltausfall für die betroffenen Arbeitnehmer/-innen) - Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit
- Bedrohung von Arbeitslosigkeit
- Erstellung von Sozialplan oder Individualvereinbarung
- Profiling der Teilnehmer/-innen zur Einschätzung der
Eingliederungschancen auf den Arbeitsmarkt - Eintritt der betroffenen Mitarbeiter/-innen in eine
betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE)
