Voraussetzungen


Eine Förderung der Transfergesellschaft durch die Agentur für Arbeit ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, bevor diese für Ihr Unternehmen eingerichtet werden kann. Im Einzelnen sind dies:

  • Betriebsänderung (Folge: dauerhafter unvermeidbarer Arbeitsausfall
    mit Entgeltausfall für die betroffenen Arbeitnehmer/-innen)
  • Anzeige des Arbeitsausfalls bei der Agentur für Arbeit
  • Bedrohung von Arbeitslosigkeit
  • Erstellung von Sozialplan oder Individualvereinbarung
  • Profiling der Teilnehmer/-innen zur Einschätzung der
    Eingliederungschancen auf den Arbeitsmarkt
  • Eintritt der betroffenen Mitarbeiter/-innen in eine
    betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE)

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