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Aufzugsvertrag für überwachungsbedürftige Anlagen und Arbeitsmittel
Exklusive Serviceleistungen für Vertragskunden
Wenn Sie bei uns Vertragskunde werden, bieten wir Ihnen folgende Serviceleistungen kostenlos an:
- Wir versenden auf Ihren Wunsch weitere Ausfertigungen der Prüfbescheinigung in Original-Qualität z.B. an Ihre Wartungsfirma. So wird die zeitnahe Reparatur gewährleistet.
- Wenn Sie es wünschen, koordinieren wir unsere Termine mit Ihrer Wartungsfirma. Ihr Nutzen: Sie sparen Mühen, Zeit und Geld.
- Wir erinnern Sie an die fälligen Prüftermine: So werden die nach der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschriebenen Prüfungen immer durchgeführt.
- Zusätzlich nehmen wir auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten Rücksicht. Das bedeutet z.B. keine Prüftermine an Ihren feststehenden Liefertagen, bei Schlussverkaufstagen etc..
- Wir kümmern uns um die Verfolgung der Termine und achten darauf, dass unsere Routenplanung effektiv ist. Deshalb können wir Ihnen eine günstige Reisekostenpauschale garantieren.
- Zusätzlich informieren wir die Aufsichtsbehörde über die durchgeführten Prüfungen.
P.S.: Die Preise für Aufzugsprüfungen, bei Aufzügen Baujahr 1999 und früher, richten sich nach der Kostenverordnung für überwachungsbedürftige Anlagen, die vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung festgelegt wurde.
Für Prüfungen von Aufzügen Baujahr 2000 und später lassen wir Ihnen gerne ein Angebot zukommen. Diese Aufzüge sind auf Grundlage der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG in den Verkehr gebracht worden.
