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Verkehrspsychologische Beratung zum Punkteabbau
Runter mit den Punkten
Ihr "Kontostand" im Verkehrszentralregister in Flensburg liegt zwischen 14 und 17 Punkten? Sie sind in der Probezeit nach einem Aufbauseminar wieder im Straßenverkehr aufgefallen?
Unser Rat: Nehmen Sie an einer Verkehrspsychologischen Beratung teil (gem. § 71 FeV bzw. § 2a Abs. 2 und § 4 Abs. 9 StvG).



Wir bringen's auf den Punkt!
Sie bekommen zwei Punkte erlassen, wenn Sie die Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Führerscheinstelle vorlegen. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Beratung weniger als 18 Punkte und an einem Aufbauseminar teilgenommen haben.
Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns an - Sie erreichen uns montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 3554 5554.
Weiterführende Themen
- Teilnehmerkreis
Wer sollte teilnehmen? - Ablauf
Wie läuft eine Beratung ab? - Preise
Wie viel kostet eine Beratung? - Drogenscreenings
Informationen für drogenauffällige Fahrer - Unser Team
Wir sind für Sie da.
