Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung

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Stahlenbelastung der Arbeitnehmer ist ein sensibles Thema. Wir unterstützen Sie dabei durch:

  • Gutachten und Beratung zur Umsetzung der Röntgenverordnung (RöV) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
  • Inbetriebnahme- und Wiederholungsprüfungen gemäß §§ 4 und 18 RöV
  • Einweisung in Konstanzprüfungen nach § 16 RöV und Belehrungen nach § 36 RöV und § 39 StrlSchV
  • Untersuchungen von strahlenexponiertem Personal durch die nach RöV und StrlSchV ermächtigten Arbeitsmediziner
Gutachten zum baulichen Strahlenschutz

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