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Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung und Röntgenverordnung
Stahlenbelastung der Arbeitnehmer ist ein sensibles Thema. Wir unterstützen Sie dabei durch:
- Gutachten und Beratung zur Umsetzung der Röntgenverordnung (RöV) und der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
- Inbetriebnahme- und Wiederholungsprüfungen gemäß §§ 4 und 18 RöV
- Einweisung in Konstanzprüfungen nach § 16 RöV und Belehrungen nach § 36 RöV und § 39 StrlSchV
- Untersuchungen von strahlenexponiertem Personal durch die nach RöV und StrlSchV ermächtigten Arbeitsmediziner
