Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens schreibt der Gesetzgeber eine arbeitsmedizinische Betreuung durch einen Betriebsarzt vor. Aber: So individuell wie Ihr Unternehmen muss auch die arbeitsmedizinische Betreuung sein nur dann haben Sie größtmöglichen Nutzen davon. Sie haben die Wahl wir bieten Ihnen drei Leistungsmodelle für Ihren innerbetriebliche Gesundheitsschutz.
Das Standardleistungsspektrum schließt die arbeitsmedizinische Betreuung gemäß § 3 Arbeitssicherheitsgesetz und § 11 ArbSchG, den gültigen Unfallverhütungsvorschriften BGV A 4 und BGV A 7 des Unfallversicherers, spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach GefStoffV und auch unsere Erfahrungen ein. Bei Arbeitsunfällen werden Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Erstversorgung durchgeführt.
Das erweiterte Leistungsspektrum geht über die gesetzlichen Forderungen hinaus und orientiert sich in besonderem Maße an den spezifischen Einzelbelastungsfaktoren.
Das Leistungsspektrum PLUS geht zusätzlich zu den schon beschriebenen Dienstleistungspaketen von einer ganzheitlichen Betreuung im Sinne einer Betriebssanitätsstelle aus. Ebenso kann bei geringfügigen Leiden (z.B. Kopfschmerz, Zahnschmerz etc.) eine Betreuung im Rahmen einer Sprechstunde erfolgen.
Haben wir Sie neugierig gemacht? Oder vermissen Sie eine Dienstleistung? Sicherlich können wir Ihnen auch in Sonderfällen weiterhelfen. Rufen Sie uns unter ???? an wir haben Zeit für Sie.