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Unser Auswahlverfahren
Rechtliche Bestimmungen. Einzelgespräche. Gruppengespräche.
An dieser Stelle möchten wir unterstreichen, dass unserem Auswahlverfahren selbstverständlich die Bestimmungen des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) zugrunde liegen.
Teilnehmer bei Einzelgesprächen:
An Einzelgesprächen nehmen in der Regel folgende Personen teil:
- 1 Bewerber
- 1 Mitarbeiter der Personalabteilung
- 1 Fachvorgesetzter, in dessen Abteilung die Stelle zu besetzen ist.
Teilnehmer bei Gruppengesprächen:
Bei Gruppengesprächen sollen die Bewerber fachliche und nicht-fachliche themenbezogene Aufgaben lösen. Je nach Aufgabenstellung im Team oder selbständig. An Gruppengesprächen nehmen in der Regel folgende Personen teil:
- 3-8 Bewerber
- 1 Mitarbeiter der Personalabteilung
- 1-2 Fachvorgesetzte, in dessen Abteilung die Stelle zu besetzten ist.
Gruppengespräche dauern in der Regel einen Tag.

