Unser Auswahlverfahren

Rechtliche Bestimmungen. Einzelgespräche. Gruppengespräche.

An dieser Stelle möchten wir unterstreichen, dass unserem Auswahlverfahren selbstverständlich die Bestimmungen des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) zugrunde liegen.


Teilnehmer bei Einzelgesprächen:

An Einzelgesprächen nehmen in der Regel folgende Personen teil:

  • 1 Bewerber
  • 1 Mitarbeiter der Personalabteilung
  • 1 Fachvorgesetzter, in dessen Abteilung die Stelle zu besetzen ist.

Teilnehmer bei Gruppengesprächen:

Bei Gruppengesprächen sollen die Bewerber fachliche und nicht-fachliche themenbezogene Aufgaben lösen. Je nach Aufgabenstellung im Team oder selbständig. An Gruppengesprächen nehmen in der Regel folgende Personen teil:

  • 3-8 Bewerber
  • 1 Mitarbeiter der Personalabteilung
  • 1-2 Fachvorgesetzte, in dessen Abteilung die Stelle zu besetzten ist.

Gruppengespräche dauern in der Regel einen Tag.

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