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Unfallgutachten / Schadensgutachten
Wenn doch mal was passiert - ein Gutachten schafft klare Verhältnisse!
Die neutralen Sachverständigen der TÜV Rheinland Group überzeugen in ihrer Arbeit, Vorgehensweise, Möglichkeiten und durch Kompetenz.
Deshalb: Ziehen Sie bei allen
- Unfallgutachten (mit Personenschäden)
- Schadensgutachten (ohne Personenschäden)
TÜV-Sachverständige zu Rate. Der TÜV kann schnell und einfach Gutachter und Sachverständige aus allen erforderlichen Fachbereichen hinzuziehen. Sie erhalten dadurch prompt ein Gutachten mit präzisen Aussagen.
Ihnen bleibt die Suche und Koordination von Fachleuten erspart. Nicht zuletzt aufgrund dieser interdisziplinären Arbeitsweise werden TÜV-Gutachten von Versicherungen, Gerichten und Behörden geschätzt.
Ihr Vorteil als Auftraggeber!
- Bewertung nach dem aktuellen Stand der Technik
- Berücksichtigung aller relevanten Vorschriften, Normen und Gesetze
- kostentransparente Begutachtung
Auch bei unterschiedlichen Auffassungen von Kunden über sicherheitstechnische Anforderungen können TÜV-Gutachten langwierige Auseinandersetzungen ersparen.
Was ist wichtig für den Auftraggeber?
Sofort bei einem Schadensfall den TÜV-Sachverständigen konsultieren. Dieser wird in Abhängigkeit von der zu bewertenden Sachlage, mit dem Auftraggeber festlegen, um welche Begutachtung es sich handelt. Dabei werden die Fakten und/oder vorhandenen Dokumente (z. B. Fotos, Zeichnungen und Berechnungen) im Vorfeld gewichtet.
