Die verkehrspsychologischen Gutachter der TÜV Rheinland Group sind auch ermächtigt, Begutachtungen nach dem Waffengesetz durchzuführen. Nach § 6 des Waffengesetzes ist bei Vorliegen bestimmter Gegebenheiten die Eignung zum Umgang mit Waffen oder Munition nachzuweisen. Dies geschieht in der Hauptsache durch die Anwendung psychologischer Testverfahren.
Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie uns an - Sie erreichen uns montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 3554 5554.
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