Sicherheitstechnische Regelbetreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz
Egal, wie groß Ihr Unternehmen ist schon ab dem ersten Mitarbeiter ist eine Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben.
Alternative bedarfsorientierte sicherheitstechnische Betreuung nach Unfallverhütungsvorschrift
Sie als Unternehmer können, wenn Sie aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden sind und nur eine geringe Anzahl an Beschäftigten haben, ein alternatives Betreuungsmodell wählen.
Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Die in § 5 Arbeitsschutzgesetz geforderte Beurteilung der Gefährdungen, denen Beschäftigte an Ihrem Arbeitsplatz begegnen und die Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durch den Arbeitgeber ist eine schon durch viele andere Rechtsnormen geforderte Pflicht. Die Dokumentationspflicht wurde erst durch § 6 Arbeitsschutzgesetz definiert.
Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung.
Die Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert die Anforderungen der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitschutzgesetz für Arbeitsmittel, überwachungsbedürftige Anlagen und der Arbeitsschutzorganisation im Betrieb.
Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsplätze nach Bildschirmarbeitsverordnung
Gehören Sie zur Mehrzahl der Unternehmen, in denen Mitarbeiter an Bildschirmarbeitsplätzen arbeiten? Dann überprüfen wir für Sie diese Arbeitsplätze nach Bildschirmarbeitsverordnung und unsere Ärzte führen bei Bedarf Augenuntersuchungen nach G 37 durch.
Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung
In der neuen "Verordnung zur Anpassung der Gefahrstoffverordnung an die EG-Richtlinie 98/24/EG und andere EG-Richtlinien" ist die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz § 5 konkretisiert worden. Im Rahmen seiner Verpflichtung hat der Arbeitgeber die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei allen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sicherzustellen, d.h. die erforderlichen Maßnahmen nach dem Arbeitsschutzgesetz und zusätzlich die in der Gefahrstoffverordnung genannten Maßnahmen zu treffen.
Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung
Beschäftigte verschiedener Branchen, wie dem Gesundheitswesen, der Abfallwirtschaft oder der Landwirtschaft können bei ihrer beruflichen Tätigkeit mit potenziellen Krankheitserregern in Kontakt kommen. Neben möglichen Infektionen sind dabei auch sensibilisierende und toxische Wirkungen von Bedeutung. Wir bewerten die Risiken und unterstützen Sie mit Hinweisen, wie die Gefahren minimiert werden können.
Gefahrstoff- und Chemikalienmanagement
Gehört zu Ihrem betrieblichen Alltag der Umgang mit Gefahrstoffen? Jede Zubereitung birgt andere Gefahren und ist mit unterschiedlichen Maßnahmen zu sichern.
Bedenken Sie, wer mit Gefahrstoffen umgeht, darf sich keine Fehler leisten! Deshalb stehen Ihnen unsere Experten zur Verfügung.
Spielplatzprüfung
Kinder haben noch nicht das Sicherheitsdenken von Erwachsenen. Spielplätze mit defekten Geräten oder losen Verankerungen können zu folgenschweren Verletzungen führen. Wir prüfen Ihre Spielplätze nach DIN EN. Bahn frei für neue Abenteuer!
Prüfung elektrischer Betriebsmittel
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel unterliegen erhöhten Beanspruchungen. Zur Gewährleistung einer sicheren Handhabung sind regelmäßige Prüfungen vorzusehen. Bei uns sind Sie in sicherer Hand.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Wer baut, kann sich keine Störungen leisten. Und schon gar keine Unfälle auf der Baustelle. Eine qualifizierte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist die effiziente Umsetzung des erklärten Willens des Bauherrn, die Baustelle unfallfrei abzuwickeln. Sie bauen- wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Baustellenverordnung.
Sicherheitstechnische Unterweisungen
Der Arbeitgeber hat die Versicherten über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung und danach in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich zu unterweisen. Wir unterstützen Sie bei dieser Pflicht.
Datenschutz
Zur Sicherheit am Arbeitsplatz gehört selbstverständlich auch die Sicherheit Ihrer Daten. Hier kann Sie ein externer Datenschutzbeauftragter entlasten. Er kann die Situation in Ihrem Unternehmen optimal einschätzen, weil er Erfahrung in der Bewertung von datenschutzrelevanten Bereichen, Risikobereichen und Datenorganisation besitzt.
Organisatorischer Brandschutz
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Sicherheit, also auch für den Brandschutz im Betrieb, verantwortlich. Um Personenwerte und Sachwerte qualifiziert vor Gefahren am Arbeitsplatz schützen zu können, ist es notwendig, qualifizierte und geeignete Fachkräfte (Brandschutzbeauftragte) mit Aufgaben im Bereich des Brandschutzes zu betrauen.