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Tuning
Sie möchten Ihr Fahrzeug tunen? Oder umrüsten? Fragen Sie gleich die Experten, denn nur anerkannte Prüforganisationen wie TÜV Rheinland dürfen Einzelabnahmen nach § 21 Strassenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) durchführen. Unsere Mitarbeiter haben das Know-how und die langjährige Erfahrung, wenn es um die richtigen Tuningteile oder die Kombinationen mehrerer Maßnahmen geht. Wir beraten Sie auch bei kleineren Änderungen, denn für Alles, was über die vom Fahrzeughersteller angebotenen Extras hinausgeht, brauchen Sie eine Genehmigung. Anderenfalls könnte die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen.
Gesetzliche Regelungen
Der Gesetzgeber fordert nach § 19 (2) StVZO eine Änderungsabnahmebescheinigung für Veränderungen, die
- eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer bedeuten könnten, da sie möglicherweise die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges beeinträchtigen (z.B. Änderung der Bereifung und des Fahrgestells).
- das Abgas- und Geräuschverhalten verändern wie die Erhöhung der Motorleistung oder ein Umbau der Auspuffanlage.
- ein Fahrzeug grundlegend verändern wie der Umbau eines PKW zu einem Wohnmobil.
Tuning und Umbau. Aber sicher!
Ob für die bauliche Veränderung, die Sie planen, eine Änderungsabnahme notwendig ist, erfahren Sie in der Regel in den Prüfzeugnissen, die für Ihre Anbauteile mitgeliefert werden. Dies können sein:
- Teilegutachten (TGA)
- Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE)
- Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
- EG- oder ECE-Genehmigung
- Fahrzeug-Betriebserlaubnis und Nachträge zur Betriebserlaubnis
Genehmigungsfreie Veränderungen
Genehmigungsfrei sind beispielsweise Extras des Herstellers oder Teile, die für Ihren Fahrzeugtyp zugelassen sind. Allerdings müssen diese Teile sachgerecht ein- oder angebaut werden. Auch Teile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung sind in der Regel nicht eintragungspfichtig. Liegt eine ABE oder ABG vor, sind die Änderungen nur eintragungspflichtig, wenn dies ausdrücklich in den Genehmigungen vermerkt ist.
Übrigens...
Die Prüfzeugnisse sollten Sie immer zusammen mit Ihren Fahrzeugpapieren bei sich haben!
Abnahmepflichtige Veränderungen
Tuning-Teile, für die ein Teilegutachten vorliegt, sind abnahmepflichtig. Nach dem Einbau prüfen unsere Experten, ob die Teile richtig montiert sind. Dies wird Ihnen mit der so genannten Anbaubescheinigung bestätigt. In dieser Bescheinigung ist auch vermerkt, ob Sie die Änderung sofort bei der Zulassungsstelle eintragen lassen müssen. Ist dies nicht nötig, müssen Sie bis zur Eintragung die Anbaubescheinigung mit Ihren Fahrzeugpapieren dabei haben.
Einzelabnahmen (gemäß § 21 StVZO)
Einzelabnahmen sind dann notwendig, wenn Sie mehrere Tuningteile kombinieren oder Einzelanfertigungen an- oder einbauen. In diesen Fällen muss ein amtlich anerkannter Sachverständiger das Fahrzeug begutachten. Lassen Sie sich vor dem Einbau von Experten beraten. So sparen Sie wertvolle Zeit und Geld. Denn Einzelgutachten sind aufwändig.
Unser Tipp
Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung über Ihre Tuningmaßnahmen. Im Schadensfall kann die Versicherung, die Tatsache, dass Sie das Tuning nicht gemeldet haben, als so genannte Obliegenheitsverletzung werten. Die Versicherung hat dann das Recht Ihre Ansprüche zu mindern.
