TRGS 300

Allgemeines

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekanntgegeben. Ein sicherer Umgang mit Gefahrstoffen ist für Beschäftigte nur dann möglich, wenn alle Einflussgrößen, die zu einer Gefährdung von Beschäftigten führen können, ermittelt und angemessene Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind. Im diesem Sinne beschreibt die vorliegende TRGS 300 eine Methode zur systematischen Sicherheitsbetrachtung an Anlagen, bei Verfahren und Arbeitsverfahren mit technischen Arbeitsmitteln. Sie enthält in den Anhängen auch verhaltensbezogene Sicherheitsanforderungen, die sich auf den Umgang mit Gefahrstoffen beziehen und von den Beschäftigten einzuhalten sind. Die TRGS 300 dient auch als Basisregel für Fachgremien, die sich mit der Weiterentwicklung sicherheitstechnischer Regeln, mit der Erarbeitung konkreter Maßnahmen für bestimmte Anlagen und Verfahren sowie mit der Gestaltung von Arbeitsverfahren mit technischen Arbeitsmitteln befassen.

Die TRGS 300 gliedert sich in drei Arbeitsschritte:

Arbeitsschritt 1:
Ermittlung des Gefahrenpotentials der betrachteten Anlage, des Verfahrens oder des Umgangs mit einem Arbeitsmittel

Arbeitsschritt 2:
Ermittlung der bei der Anlage, dem Verfahren oder beim Umgang mit dem Arbeitsmittel vorhandenen bzw. erforderlichen technischen und organisatorischen sicherheitsrelevanten Maßnahmen.

Arbeitsschritt 3:
Feststellung, ob mit diesen Maßnahmen der Stand der Sicherheitstechnik für die betrachtete Anlage, das Verfahren oder der Umgang mit dem Arbeitsmittel eingehalten werden.

Für die Erstellung von Sicherheitsbetrachtungen gemäß TRGS 300 müssen eine Vielzahl komplexer Fragen beantwortet werden. Daher unterstützt die TÜV Rheinland Group Sie bei der Umsetzung dieser technischen Regel.

Im Rahmen dieser Dienstleistung werden folgende Leistungen angeboten:

  • Beratung zur Einhaltung der TRGS 300
  • Erfassung des betrieblichen Ist-Zustandes und die Ermittlung der relevanten Gefahrenquellen sowie die Dokumentation der Maßnahmen zur Beherrschung der Gefahren
  • Sicherheitstechnische Bewertung der Arbeitsverfahren bzw. der apparativen Einheiten einschließlich ihrer Wechselwirkungen
  • Beurteilung, inwieweit die Beschaffenheit und der Betrieb der Anlage dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen
  • Beurteilung, inwieweit die getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung von stoffbezogenen Schadensfällen sowie zur Begrenzung von Störungsauswirkungen ausreichen
  • Ermittlung der Schwachstellen, die zu einer Gefahr führen können
  • Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen
  • Erstellung eines Berichtes
  • Vertretung der Ergebnisse gegenüber den zuständigen Behörden

 


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ROGA - Gefahrenanalyse

Risikoorientierte
Gefahrenanalyse (pdf, 136 KB)

Quellenhinweis:
ROGA-Artikel Teil 1: TÜ Bd. 47 (2006) Nr. 10, S. 39-44
ROGA-Artikel Teil 2: TÜ Bd. 47 (2006) Nr. 11/12, S. 27-32
www.technische-ueberwachung.de

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