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Personaltransferdienstleistungen für Arbeitnehmer
Transfergesellschaft (Transferleistung nach § 216b SGB III)
Die Transfergesellschaft bietet Mitarbeiter/-innen eines Unternehmens eine sinnvolle Alternative zur drohenden Arbeitslosigkeit. In diesem Rahmen werden die freizusetzenden Mitarbeiter/-innen für maximal zwölf Monate von der TÜV Rheinland Personal GmbH als neuem Arbeitgeber übernommen, dort bedarfsgerecht und einzelfallbezogen qualifiziert sowie aktiv in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Somit ermöglicht die Transfergesellschaft durch ihr breites Leistungsangebot an Beratung, Qualifizierung und Vermittlung einschließlich der sozialen Absicherung der Teilnehmer/-innen (Übernahme der Arbeitgeberfunktion) für einen überschaubaren Zeitraum eine Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.
Ihr Vorteil:
- Durch das befristete Arbeitsverhältnis wird die Arbeitslosigkeit vermieden.
- Sie erhalten Beratungen, Qualifizierungen und gezielte Unterstützung bei Ihrer Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.
- Sie erhalten als Einkommen Kurzarbeitergeld (KUG) von ca. 60-67% ihres bisherigen Nettoeinkommens.
- Von 80% Ihres bisherigen Bruttoeinkommens werden weiterhin Sozialversicherungsbeiträge gezahlt (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung).
- Ihre Anspruchszeiten für das Arbeitslosengeld stehen Ihnen nach Beendigung der TG weiterhin vollständig zur Verfügung.
- Die Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist Ihr bisheriges Sollentgelt.
