Personaltransferdienstleistungen für Arbeitnehmer

Transferagentur (Transferleistung nach § 216a SGB III)

Um die von einem unvermeidlichen Personalabbau betroffene Mitarbeiter/-innen nicht abrupt aus dem Arbeitsprozess ausscheiden zu lassen, bietet sich eine Transferagentur an. Die Mitarbeiter/-innen stehen dem Unternehmen in der Zeit ihrer Kündigungsfrist weiter zur Verfügung. Den Arbeitnehmer/-innen bietet die Transferagentur die notwendige Unterstützung im Bewerbungsprozess sowie eine aktive Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Somit liegen die Schwerpunkte hier stark auf dem Bewerbungstraining und der Vermittlung. Aufgrund des im Vergleich zur Transfergesellschaft geringeren Zeitrahmens sind bei einer Transferagentur Kurzzeitqualifikationen vorgesehen.

Da die Laufzeit einer Transferagentur auf die Dauer der Kündigungsfrist beschränkt ist, erhalten die Teilnehmer/-innen der Agentur ihr Einkommen durch ihren bisherigen Arbeitgeber.

Ihr Vorteil:

Sie erhalten Einzelberatung, Bewerbungscoaching, Gruppentraining sowie gezielte Unterstützung mit passgenauen Stellenangeboten in der von Ihnen gewünschten Region bei Ihrer Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.

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