Personaltransferdienstleistungen für Unternehmen

Transferagentur (Transferleistung nach § 216a SGB III)

Um die von einem unvermeidlichen Personalabbau betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht abrupt aus dem Arbeitsprozess ausscheiden zu lassen, bietet sich eine Transferagentur an. Für den Arbeitgeber hat dies den Vorteil, dass die Mitarbeiter dem Unternehmen in der Zeit ihrer Kündigungsfrist weiter zur Verfügung stehen. Den Arbeitnehmern bietet die Transferagentur die notwendige Unterstützung im Bewerbungsprozess sowie eine aktive Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Somit liegen die Schwerpunkte hier stark auf dem Bewerbungstraining und der Vermittlung. Aufgrund des im Vergleich zur Transfergesellschaft geringeren Zeitrahmens sind bei einer Transferagentur Kurzzeitqualifikationen vorgesehen.

Ihr Vorteil:

  • Unterstützung eines positiven Betriebsklimas
  • Vermeidung von Kündigungsschutzprozessen
  • Kostenersparnis bei vorzeitiger Vermittlung der Teilnehmer/-innen
  • Verbesserung des Unternehmensimages
  • Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit

 

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