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- Betriebssicherheits- Verordnung - Arbeitsschutz und Anlagenbetrieb
Termine und Fristen
BetrSichV - Wir helfen bei der Umsetzung
Regelmäßig betriebene Arbeitsmittel und Anlagen dürfen grundsätzlich nach den bisher für sie geltenden Vorschriften weiterbetrieben werden (Bestandsschutz für Altanlagen).
Die neue Betriebssicherheitsverordnung ist seit dem 3. Oktober 2002 in Kraft. Die Verordnung legt folgende Termine fest, ab denen einzelne neue Regelungen einzuhalten sind:
- ab dem 1.1.2003: Abschnitt 3 für überwachungsbedürftige Anlagen,
- ab dem 1.1.2003: mobile Arbeitsmittel, die erstmalig Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden,
- ab dem 1.7.2003: Arbeitmittel in explosionsgefährdeten Bereichen,
- ab dem 1.1.2006: Anlagen, die neu in die Überwachungspflicht aufgenommen werden,
- ab dem 1.1.2006: Explosionsschutzdokument.
- ab dem 1.1.2008: Alle Vorschriften sind rechtswirksam.
Die sicherheitstechnische Bewertung und das Festlegen von Prüffristen sind damit ab dem 1.1.2008 auch für bestehende überwachungsbedürftige Anlagen verpflichtend.
