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Telekommunikationsgesetz
Ein wichtiges Thema für Sie als Anbieter von Diensten der Telekommunikation mit zeit-, volumen- und entfernungsabhängiger Berechnung.
Es liegt als Telekommunikationsanbieter in Ihrer Verantwortung, einmal pro Jahr der Bundesnetzagentur (BNetzA), eine durch einen unabhängigen Dritten erstellte Prüfbescheinigung vorzulegen. Diese Prüfung muß die Abrechnungsgenauigkeit und damit die korrekte Rechnungstellung Ihres Unternehmens an Ihre Kunden bestätigen.
Diese Vorgehensweise wurde gesetzlich festgeschrieben in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) § 5, welche in das Telekommunikationsgesetz (TKG) § 45g übernommen wurde.
Wir sind für Sie da
Die TÜV Rheinland Product Safety GmbH unterstützt Sie gerne bei der Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderung. Wir verfügen über die notwendige Kompetenz, über zugelassene Qualitätsmanagement-Auditoren für die Telekommunikationsbranche (Wirtschaftsbranche 33), Fachexperten und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige.
Gemeinsam mit Ihnen oder Ihrem Lieferanten (Provider, Reseller) können wir die richtige Vorgehensweise für Ihr Unternehmen gezielt festlegen und zeitnah umsetzen. Neben der gesetzlich notwendigen Prüfbescheinigung haben Sie zusätzlich die Sicherheit, daß Sie Ihren Kunden eine einwandfreie Dienstleistung bieten die allen Anforderungen entspricht. Im Falle eines Falles, dient Ihnen dieser Nachweis ebenfalls bei juristischen Auseinandersetzungen. Sie sichern Ihr Image und den erfolgreichen Marktauftritt.
Gerne stehen wir Ihnen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
