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Teilnehmerkreis
Wer ist angesprochen?
Sicher wissen Sie: der Gesetzgeber verpflichtet Sie dafür Sorge zu tragen, dass ihr Fahrzeug in Ordnung ist. Sie haben aber auch die Pflicht zur Vorsorge in Bezug auf Ihre körperliche und geistige Leistungsfähigkeit. Dies liegt auch in Ihrem eigenen Interesse.
Die damit verbundenen Fragen lassen sich nicht immer leicht beantworten. Wer sich nach einer überstandenen Krankheit fragt, ob er noch fahren darf, ist gut beraten, wenn er den Rat speziell ausgebildeter Verkehrsmediziner und Verkehrspsychologen einholt. Wenn Sie beispielsweise darüber nachdenken, was passiert, wenn Sie - und sei es unverschuldet - in einen Unfall geraten und dabei irgendjemand erfährt, dass Sie vor einiger Zeit einen schweren Unfall mit einer Kopfverletzung hatten... zahlt dann überhaupt die Versicherung? Kann man als Berufskraftfahrer weiter arbeiten, wenn man einen Herzinfarkt hatte? Immer dann, wenn Sie sich solche oder ähnliche Fragen stellen, wenden Sie sich an uns. Hier bekommen Sie eine klare Antwort.
Seriös und vertraulich
Selbstverständlich bleiben alle Angaben über Ihre Person streng vertraulich. Nur Sie selbst erfahren das Ergebnis, die Inhalte des Gesprächs werden nicht an Dritte weiter gegeben. Wir unterliegen, ähnlich wie Ihr Hausarzt, der Schweigepflicht.
Sie erhalten eine schriftliche Information über den Inhalt des Gesprächs und die ausgesprochenen Empfehlungen. Die Information ist ausschließlich für Sie bestimmt und stellt kein "Gutachten" dar.
